Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Erfüllung der Melde- und Abgabepflichten


Gesetzentwurf: Abgabe an die Künstlersozialkasse soll öfter geprüft werden
Die Regierung will durch die regelmäßigen Prüfungen die dauerhafte Finanzierung der Künstlersozialkasse sichern und ein weiteres Ansteigen der Künstlersozialabgabe verhindern

(13.06.14) - Die Deutsche Rentenversicherung soll ab dem Jahr 2015 alle Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Erfüllung der Melde- und Abgabepflichten an die Künstlersozialkasse (KSK) überprüfen. Gemäß des entsprechenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/1530) soll diese Überprüfung im Rahmen der alle vier Jahre stattfindenden Arbeitsgeberprüfung erfolgen. Gleichzeitig soll allerdings eine Geringfügigkeitsgrenze eingeführt werden. Davon sollen vor allem kleine Unternehmen profitieren, die nur unregelmäßig und in geringem Umfang Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten zum Zweck der Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit erteilen. Auf die gezahlten Honorare soll nur dann die Künstlersozialabgabe erhoben werden, wenn die Summe der Honorare 450 Euro im Jahr übersteigt.

Die Regierung will durch die regelmäßigen Prüfungen die dauerhafte Finanzierung der Künstlersozialkasse sichern und ein weiteres Ansteigen der Künstlersozialabgabe verhindern. Zuletzt war der Abgabesatz zum 1. Januar dieses Jahres von 4,1 auf 5,2 Prozent angehoben worden. Ihre Gesetzesinitiative begründet die Regierung mit der besonderen kulturpolitischen Bedeutung der Künstlersozialversicherung. Sie sei eine "einmalige und unverzichtbare Errungenschaft für die soziale Sicherung selbständiger Künstler und Publizisten in Deutschland".

Durch die Ausweitungen der Prüfungen steigt nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung ihr Personalbedarf um 233 Personen. Die Regierung beziffert die zusätzlichen Kosten auf jährlich 12,3 Millionen Euro. Demgegenüber erwartet sie zusätzliche Einnahmen von rund 32 Millionen Euro für die Künstlersozialkasse. (Deutscher Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen