Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Abschließende Bewertung nicht möglich


Gesetzentwurf: Union und FDP planen Verlängerung von Sonderregelung im Urheberrecht
Die Nutzung in Schulen und für einen Teil der Nutzungen in Hochschulen habe sich bewährt


(30.11.12) - Die Befristung der Sonderregelungen für Unterrichts- und Forschungszwecke im Urheberrecht soll bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden, das schreiben die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP in einem gemeinsamen Gesetzesentwurf (17/11317). Gleichzeitig fordern sie die Deutsche Bundesregierung dazu auf, bis spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Befristung einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die befristete Sonderregelung für Unterricht und Forschung in eine dauerhafte Urheberrechtsschranke überführt wird.

Die bisherige Regelung sehe vor, dass kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfanges sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften für Forschungszwecke und für Unterrichtszwecke an Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Dies gelte nur zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke. Diese Regelung ist seit 2003 in Kraft und wurde seitdem mehrmals verlängert, heißt es in der Vorlage weiter.

Um die Auswirkungen in der Praxis zu testen, wurden mehrere Evaluierungen in Auftrag gegeben, aber "auch nach neun Jahren" war "eine abschließenden Bewertung der Auswirkungen" in der Praxis "nicht möglich", schreiben die Fraktionen. Jedoch habe sich die Nutzung in Schulen und für einen Teil der Nutzungen in Hochschulen bewährt, so dass die Regelung für diesen Bereich entfristet werden könne. Für einen anderen Teil der Nutzung an Hochschulen wären jedoch noch mehrere Verfahren anhängig, deren "letztinstanzliche Entscheidungen" abgewartet werden müssten. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Konzerne sollen Steuerzahlungen offenlegen

    Multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne sollen künftig Informationen zu in den Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern offenlegen. Eine entsprechende EU-Richtlinie ((EU) 2021/2101) will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/5653) in deutsches Recht umsetzen.

  • Rechtliche Umsetzung der Gleichbehandlung

    Um wirksam gegen Diskriminierung vorzugehen und Teilhabe und Chancengleichheit zu gewährleisten, muss Gleichbehandlung auch rechtlich durchsetzbar sein. Im Privatrechtsverkehr schütze hier zwar seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als wichtiges Instrument gegen Diskriminierung.

  • Gesetzentwurf für inklusiven Arbeitsmarkt

    Die Deutsche Bundesregierung möchte den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern und hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/5664) vorgelegt. Für eine inklusive Gesellschaft sei es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können, begründet die Regierung ihren Entwurf und verweist zugleich auf den hohen Fachkräftebedarf.

  • Regelungslücke geschlossen

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/5652) zur Ratifizierung eines Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vorgelegt.

  • Hersteller sollen Kosten von Plastikmüll mittragen

    Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sollen sich an den Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Das sieht das von der Bundesregierung geplante Einwegkunststoff-Fondgesetz (20/5164) vor, über das der Bundestag berät.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen