Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Behandlung in- und ausländischer Unternehmen


Gesetzentwurf: Streubesitzdividenden sollen rückwirkend steuerfrei werden
Europäischen Gerichtshof hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt

(26.11.12) - Sogenannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, sollen steuerfrei sein. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314) vor. Mit dem Entwurf soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland) umgesetzt werden.

Das Gericht hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter zehn Prozent liegt und damit die sogenannte "Mutter-Tochter-Richtlinie" keine Anwendung findet. In diesen Fällen war bisher Kapitalertragsteuer von 25 Prozent einbehalten worden, bei Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens 15 Prozent. Bei inländischen Unternehmen wurde zwar auch die Kapitalertragssteuer erhoben, sie wurde jedoch mit der Körperschaftsteuer verrechnet.

Die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Unternehmen war vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht angesehen worden. Die betroffenen Körperschaften sollen eine Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragssteuer verlangen können.

Da der vom EuGH beanstandete unionsrechtswidrige Zustand auch mit Wirkung für die Vergangenheit beseitigt werden soll, kommt es laut Gesetzentwurf zu erheblichen Steuerausfällen. So wird für 2013 von 1,495 Milliarden Euro Mindereinnahmen ausgegangen, für 2014 werden 1,535 Milliarden erwartet. 2015 sollen die Steuerausfälle durch die Regelung auf 600 Millionen Euro zurückgehen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Konzerne sollen Steuerzahlungen offenlegen

    Multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne sollen künftig Informationen zu in den Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern offenlegen. Eine entsprechende EU-Richtlinie ((EU) 2021/2101) will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/5653) in deutsches Recht umsetzen.

  • Rechtliche Umsetzung der Gleichbehandlung

    Um wirksam gegen Diskriminierung vorzugehen und Teilhabe und Chancengleichheit zu gewährleisten, muss Gleichbehandlung auch rechtlich durchsetzbar sein. Im Privatrechtsverkehr schütze hier zwar seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als wichtiges Instrument gegen Diskriminierung.

  • Gesetzentwurf für inklusiven Arbeitsmarkt

    Die Deutsche Bundesregierung möchte den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern und hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/5664) vorgelegt. Für eine inklusive Gesellschaft sei es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können, begründet die Regierung ihren Entwurf und verweist zugleich auf den hohen Fachkräftebedarf.

  • Regelungslücke geschlossen

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/5652) zur Ratifizierung eines Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vorgelegt.

  • Hersteller sollen Kosten von Plastikmüll mittragen

    Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sollen sich an den Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Das sieht das von der Bundesregierung geplante Einwegkunststoff-Fondgesetz (20/5164) vor, über das der Bundestag berät.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen