Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Geldwäschegesetz erfasst künftig auch Online-Glücksspiele - Anbieter von Glücksspielen im Internet müssen einen Geldwäschebeauftragten bestellen
Für die Zulassung zum Online-Spielbetrieb genügt nicht allein die Registrierung bei einem Zahlungsdienstleister, sondern die Spieler müssen ein auf ihren Namen lautendes Konto beim Spielveranstalter einrichten
(23.11.12) - Online-Glückspiele werden in die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einbezogen. Der Finanzausschuss stimmte mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (17/10745) nach Einfügung einiger Änderungen zu. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Antrag der SPD-Fraktion wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Nach dem Beschluss sind für Branchen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie für Geldwäsche missbraucht werden, besondere Sorgfaltspflichten vorgesehen. So müssen Anbieter von Glücksspielen im Internet einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Zahlungsflüsse von und auf Spielkonten sollen durch ein EDV-gestütztes Monitoring-System geprüft werden, so dass "anhand bestimmter Kriterien und Indizien sowie bei der systemischen Feststellung eines als auffällig eingestuften Verhaltens dem Verpflichteten und dessen Geldwäschebeauftragten eine sofortige Reaktion ermöglicht" wird. Manuelle Recherchemaßnahmen würden nicht ausreichen. Für die Zulassung zum Online-Spielbetrieb genügt nicht allein die Registrierung bei einem Zahlungsdienstleister, sondern die Spieler müssen ein auf ihren Namen lautendes Konto beim Spielveranstalter einrichten. Per Änderungsantrag wurden online-spezifische Vorgaben zur Identifizierung und Verifizierung des Spielers eingefügt.
Die Unionsfraktion äußerte sich erfreut, dass die Bundesregierung so schnell tätig geworden sei. Der Markt für Online-Glücksspiele wachse sehr schnell. Die von der Opposition vorgeschlagene Aufnahme von Spielhallen in den Gesetzentwurf würde verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringen, da die Beaufsichtigung von Spielhallen Sache der Bundesländer sei.
Für die SPD-Fraktion handelt es sich beim Online-Glücksspiel nicht um eine Dienstleistung, sondern um eine "eher problematische Auswucherung des Internets". Es sei "höchste Eisenbahn" für eine Regulierung in diesem Bereich. Der Sprecher der SPD-Fraktion forderte außerdem die Einbeziehung von Spielhallen in die Regelungen gegen Geldwäsche. Ähnlich äußerte sich der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die FDP-Fraktion erwiderte, das Internet könne nur begrenzt reguliert werden. Es liege außerdem grundsätzlich in der Natur des Menschen, zu spielen. Daher komme es auch zu Online-Glücksspielen. Und da sei es besser, den Spieltrieb in den regulierten Bereich zu leiten statt in den unregulierten.
Die Linksfraktion begrüßte die Schließung von Gesetzeslücken, wies aber darauf hin, dass es so gut wie keinen deutschen Markt für Online-Glücksspiele gebe. Es gebe fast nur illegale Bereiche. Daher erwarte man von der Regulierung nicht viel. Auch die Linksfraktion kritisierte, dass die Beaufsichtigung von Spielhallen nicht durch das Gesetz gedeckt werde. Der Sprecher zog das Fazit, dass das Geldwäschegesetz 20 Jahre nach seinem Inkrafttreten immer noch nicht richtig umgesetzt werde. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>