Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung


Geldwäschegesetz erfasst künftig auch Online-Glücksspiele - Anbieter von Glücksspielen im Internet müssen einen Geldwäschebeauftragten bestellen
Für die Zulassung zum Online-Spielbetrieb genügt nicht allein die Registrierung bei einem Zahlungsdienstleister, sondern die Spieler müssen ein auf ihren Namen lautendes Konto beim Spielveranstalter einrichten

(23.11.12) - Online-Glückspiele werden in die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einbezogen. Der Finanzausschuss stimmte mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (17/10745) nach Einfügung einiger Änderungen zu. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Antrag der SPD-Fraktion wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Nach dem Beschluss sind für Branchen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie für Geldwäsche missbraucht werden, besondere Sorgfaltspflichten vorgesehen. So müssen Anbieter von Glücksspielen im Internet einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Zahlungsflüsse von und auf Spielkonten sollen durch ein EDV-gestütztes Monitoring-System geprüft werden, so dass "anhand bestimmter Kriterien und Indizien sowie bei der systemischen Feststellung eines als auffällig eingestuften Verhaltens dem Verpflichteten und dessen Geldwäschebeauftragten eine sofortige Reaktion ermöglicht" wird. Manuelle Recherchemaßnahmen würden nicht ausreichen. Für die Zulassung zum Online-Spielbetrieb genügt nicht allein die Registrierung bei einem Zahlungsdienstleister, sondern die Spieler müssen ein auf ihren Namen lautendes Konto beim Spielveranstalter einrichten. Per Änderungsantrag wurden online-spezifische Vorgaben zur Identifizierung und Verifizierung des Spielers eingefügt.

Die Unionsfraktion äußerte sich erfreut, dass die Bundesregierung so schnell tätig geworden sei. Der Markt für Online-Glücksspiele wachse sehr schnell. Die von der Opposition vorgeschlagene Aufnahme von Spielhallen in den Gesetzentwurf würde verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringen, da die Beaufsichtigung von Spielhallen Sache der Bundesländer sei.

Für die SPD-Fraktion handelt es sich beim Online-Glücksspiel nicht um eine Dienstleistung, sondern um eine "eher problematische Auswucherung des Internets". Es sei "höchste Eisenbahn" für eine Regulierung in diesem Bereich. Der Sprecher der SPD-Fraktion forderte außerdem die Einbeziehung von Spielhallen in die Regelungen gegen Geldwäsche. Ähnlich äußerte sich der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die FDP-Fraktion erwiderte, das Internet könne nur begrenzt reguliert werden. Es liege außerdem grundsätzlich in der Natur des Menschen, zu spielen. Daher komme es auch zu Online-Glücksspielen. Und da sei es besser, den Spieltrieb in den regulierten Bereich zu leiten statt in den unregulierten.

Die Linksfraktion begrüßte die Schließung von Gesetzeslücken, wies aber darauf hin, dass es so gut wie keinen deutschen Markt für Online-Glücksspiele gebe. Es gebe fast nur illegale Bereiche. Daher erwarte man von der Regulierung nicht viel. Auch die Linksfraktion kritisierte, dass die Beaufsichtigung von Spielhallen nicht durch das Gesetz gedeckt werde. Der Sprecher zog das Fazit, dass das Geldwäschegesetz 20 Jahre nach seinem Inkrafttreten immer noch nicht richtig umgesetzt werde. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen