Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Gesetzentwurf: Dienstrechtsneuordnungsgesetz


Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes: Experten glauben, das Dienstrechtsneuordnungsgesetz bleibe hinter den Erwartungen zurück
Ein "braves Gesetz", das "zu vollmundig" verkauft worden ist - Öffentlicher Dienst werde für junge Menschen deutlich unattraktiver


(09.04.08) - Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundesdienstrechts (16/7076) wird von Experten überwiegend kritisch bewertet. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses deutlich. Das Gesetz soll die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes stärken. Dazu sollte unter anderem die Flexibilität und Mobilität der Beamten erweitert werden.

Nach Einschätzung der Mehrheit der Sachverständigen werde jedoch das Ziel eines verbesserten Personalaustausches zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft nicht erreicht, da die Mitnahme von Versorgungsansprüchen der Beamten beim Wechsel in die Privatwirtschaft im Gesetz nicht vorgesehen sei.

Von einem "Ungleichgewicht" sprach Heinrich Amadeus Wolff, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt/Oder. Zwar erleichtere das Gesetz den Wechsel aus der Privatwirtschaft in das Beamtenverhältnis, doch behindere es den umgekehrten Weg durch die fehlende Mitnahmemöglichkeit von Versorgungsansprüchen. Es gebe "keinen sachlichen Grund", diesen seit "Jahrzehnten" als wesentlichen Mangel bekannten Umstand nicht zu ändern, so Wolff.

Ingrid Sehrbrock vom Deutschen Gewerkschaftsbund benannte weitere Kritikpunkte an dem Entwurf. So sei die Anhebung der Altersgrenzen und die drastische Einschränkung der Altersteilzeit abzulehnen. "Was bei der Rente falsch ist, wird beim Beamtenrecht nicht richtig", sagte sie.

Bei den Streitkräften führe das Gesetz nicht zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Soldaten, betonte Bernhard Gertz vom Deutschen Bundeswehrverband. Die im Beamtenrecht vorgesehenen Änderungen seien auf das Soldatenrecht nicht zu übertragen. Auch Gertz sprach sich für eine "Portabilität" von Versorgungsansprüchen aus. Dies könne die Attraktivität des "Soldaten auf Zeit" erhöhen.

Monika Böhm, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Marburg, sieht in dem Entwurf "allenfalls eine Fortentwicklung, aber keine Neuregelung". Er bleibe hinter dem zurück, was bei früheren Reformvorhaben diskutiert worden sei. Dass bei Besoldungsregelungen künftig Erfahrungsstufen statt Alterstufen eine Rolle spielen sollen sei "nicht leistungsgerechter". "Wer etwas länger tut, macht es nicht unbedingt besser", so Böhm.

Von einem "braven Gesetz", das "zu vollmundig" verkauft worden sei, sprach Matthias Pechstein, ebenfalls Professor für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt/Oder. Der Gesetzgeber trete somit weiter "auf der Stelle". Ein Ausbau der Leistungsbesoldung sei nicht zu erkennen - ebenso wenig wie eine Verbesserung der Mobilitätsbedingungen für Beamte.

Der Bund bleibe weit hinter den Möglichkeiten und den gesetzlichen Erwartungen zurück, kritisierte Peter Heesen vom Deutschen Beamtenbund (dbb). Die Fortentwicklung des Bundesdienstrechts von vornherein an strikte Kostenneutralität zu knüpfen, sei ein "grundsätzliches Dilemma" des Entwurfs. Der Anspruch, Motivation zu fördern und das Leistungsprinzip zu stärken, werde so in Frage gestellt. Dies sei aus Sicht des dbb auch deshalb nicht nachvollziehbar, da von Beamten in den vergangenen Jahren erhebliche Einsparungen abgefordert worden seien.

Josef Scheuring von der Gewerkschaft der Polizei kritisierte die "undifferenzierte" Anhebung der Altersgrenzen für Bundespolizisten auf 62 Jahre, ebenso wie die beabsichtigte Absenkung der Eingangsgehälter um zehn Prozent. Damit werde der öffentliche Dienst für junge Menschen deutlich unattraktiver, so Scheuring.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen