Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Gesetzentwurf: Dienstrechtsneuordnungsgesetz


Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes: Experten glauben, das Dienstrechtsneuordnungsgesetz bleibe hinter den Erwartungen zurück
Ein "braves Gesetz", das "zu vollmundig" verkauft worden ist - Öffentlicher Dienst werde für junge Menschen deutlich unattraktiver


(09.04.08) - Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundesdienstrechts (16/7076) wird von Experten überwiegend kritisch bewertet. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses deutlich. Das Gesetz soll die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes stärken. Dazu sollte unter anderem die Flexibilität und Mobilität der Beamten erweitert werden.

Nach Einschätzung der Mehrheit der Sachverständigen werde jedoch das Ziel eines verbesserten Personalaustausches zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft nicht erreicht, da die Mitnahme von Versorgungsansprüchen der Beamten beim Wechsel in die Privatwirtschaft im Gesetz nicht vorgesehen sei.

Von einem "Ungleichgewicht" sprach Heinrich Amadeus Wolff, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt/Oder. Zwar erleichtere das Gesetz den Wechsel aus der Privatwirtschaft in das Beamtenverhältnis, doch behindere es den umgekehrten Weg durch die fehlende Mitnahmemöglichkeit von Versorgungsansprüchen. Es gebe "keinen sachlichen Grund", diesen seit "Jahrzehnten" als wesentlichen Mangel bekannten Umstand nicht zu ändern, so Wolff.

Ingrid Sehrbrock vom Deutschen Gewerkschaftsbund benannte weitere Kritikpunkte an dem Entwurf. So sei die Anhebung der Altersgrenzen und die drastische Einschränkung der Altersteilzeit abzulehnen. "Was bei der Rente falsch ist, wird beim Beamtenrecht nicht richtig", sagte sie.

Bei den Streitkräften führe das Gesetz nicht zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Soldaten, betonte Bernhard Gertz vom Deutschen Bundeswehrverband. Die im Beamtenrecht vorgesehenen Änderungen seien auf das Soldatenrecht nicht zu übertragen. Auch Gertz sprach sich für eine "Portabilität" von Versorgungsansprüchen aus. Dies könne die Attraktivität des "Soldaten auf Zeit" erhöhen.

Monika Böhm, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Marburg, sieht in dem Entwurf "allenfalls eine Fortentwicklung, aber keine Neuregelung". Er bleibe hinter dem zurück, was bei früheren Reformvorhaben diskutiert worden sei. Dass bei Besoldungsregelungen künftig Erfahrungsstufen statt Alterstufen eine Rolle spielen sollen sei "nicht leistungsgerechter". "Wer etwas länger tut, macht es nicht unbedingt besser", so Böhm.

Von einem "braven Gesetz", das "zu vollmundig" verkauft worden sei, sprach Matthias Pechstein, ebenfalls Professor für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt/Oder. Der Gesetzgeber trete somit weiter "auf der Stelle". Ein Ausbau der Leistungsbesoldung sei nicht zu erkennen - ebenso wenig wie eine Verbesserung der Mobilitätsbedingungen für Beamte.

Der Bund bleibe weit hinter den Möglichkeiten und den gesetzlichen Erwartungen zurück, kritisierte Peter Heesen vom Deutschen Beamtenbund (dbb). Die Fortentwicklung des Bundesdienstrechts von vornherein an strikte Kostenneutralität zu knüpfen, sei ein "grundsätzliches Dilemma" des Entwurfs. Der Anspruch, Motivation zu fördern und das Leistungsprinzip zu stärken, werde so in Frage gestellt. Dies sei aus Sicht des dbb auch deshalb nicht nachvollziehbar, da von Beamten in den vergangenen Jahren erhebliche Einsparungen abgefordert worden seien.

Josef Scheuring von der Gewerkschaft der Polizei kritisierte die "undifferenzierte" Anhebung der Altersgrenzen für Bundespolizisten auf 62 Jahre, ebenso wie die beabsichtigte Absenkung der Eingangsgehälter um zehn Prozent. Damit werde der öffentliche Dienst für junge Menschen deutlich unattraktiver, so Scheuring.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen