Unzulässige Werbeanrufe unseriöser Firmen
Bundesrat: Weitere Schritte zur Eindämmung unerlaubter Telefonwerbung sind notwendig
Wirksamkeit telefonische Vertragsabschlüsse eines Verbrauchers mit einem ihn anrufenden Unternehmen sollen grundsätzlich an eine "formbedürftige Bestätigung" gebunden werden
(27.07.11) - Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nach Meinung des Bundesrates besser gegen unerlaubte Telefonwerbung geschützt werden. Dazu hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (17/6482) vorgelegt. Ziel des Entwurfs sei, unerlaubte Telefonwerbung nicht nur mit Hilfe des Wettbewerbsrechts, sondern auch mit vertragsrechtlichen Instrumenten zu bekämpfen. Unseriöse Unternehmen sollten daran gehindert werden, im Rahmen eines Werbeanrufs dem Verbraucher Verträge unterzuschieben.
Daher soll dem Bundesrat zufolge die Wirksamkeit telefonischer Vertragsabschlüsse eines Verbrauchers mit einem ihn anrufenden Unternehmen grundsätzlich an eine "formbedürftige Bestätigung" gebunden werden. Das hieße, es würde einer schriftlichen Wiederholung der Bestellung bedürfen. Neben der Werbung mit unerwünschten Anrufen solle auch die ungebetene Werbung unter Verwertung automatischer Anrufmaschinen mit Ordnungsstrafe bedroht werden, um unseriöses Telefonmarketing noch wirksamer zu unterbinden.
Der Bundesrat weist darauf hin, Anfang August 2009 sei das Gesetz schon einmal verschärft worden. Trotz der neuen Rechtslage würden die Beschwerden über die belästigende Telefonwerbung nicht abreißen. Dies belegten aktuellen Erhebungen der Verbraucherzentralen zum Beschwerdeaufkommen ebenso wie die Ende Juli 2010 veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur. Nach wie vor würden in vielen Fällen Verbraucher als Folge eines unerwünschten Telefonanrufes mit Waren oder Dienstleistungen konfrontiert, für die sie sich "ohne die Rahmenbedingungen, die sich aus der besonderen Situation eines unangekündigten, häufig faktisch angedrängten Verkaufsgespräches am Telefon ergeben, nicht entschieden hätten".
Angesichts der "ungeschmälert großen Zahl der Betroffenen" erwiesen sich die neuen gesetzlichen Bestimmungen als unzureichend und wenig effektiv, so dass weitere gesetzliche Schritte erforderlich seien, das Problem einzudämmen, argumentiert die Länderkammer.
Sie nehme Belästigungen von Bürgern durch nicht zulässige Werbeanrufe unseriöser Firmen "ernst", so die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme. Sie unterstütze das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Anliegen der Unterbindung solcher Rechtsverstöße. Neben einer wirksameren Strafverfolgung, für welche die Bundesländer selbst zuständig seien, könnten dazu auch weitere gesetzgeberische Schritte beitragen, räumt die Regierung ein. 8Deutscher Bundesrat: ra)
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