Bundesanzeiger: Auf Papier zu teuer
Gesetzentwurf: Änderung von Vorschriften über Verkündungen und Bekanntmachungen
Mit dem elektronischen Bundesanzeiger stehe inzwischen "eine funktionsfähige elektronische Veröffentlichungsmöglichkeit zur Verfügung
(28.07.11) - Der Bundesanzeiger soll künftig ausschließlich elektronisch über das Internet herausgegeben werden. Dies sieht die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften über Verkündungen und Bekanntmachungen (17/6610) vor. "Druck und Vertrieb des Bundesanzeigers, der neben dem Bundesgesetzblatt das wichtigste bundesweite Amtsblatt ist, verursachen zu hohe Kosten", heißt es in dem Regierungsentwurf.
Mit dem elektronischen Bundesanzeiger stehe inzwischen "eine funktionsfähige elektronische Veröffentlichungsmöglichkeit zur Verfügung, die dem bisherigen gedruckten Bundesanzeiger überlegen ist". Während der gedruckte Bundesanzeiger von nur etwa 1.700 Abonnenten bezogen werde, könne die elektronische Fassung über das Internet ungleich mehr Interessenten erreichen. (Deutscher Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Rechtssicherheit für Betriebsräte
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.
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Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.
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EU-Richtlinie 2023/2413
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/11226) beschlossen.
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Maßstab der Sachdienlichkeit
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert und entfristet werden. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (20/10942) vor.
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Erlass von Rechtsverordnungen
Die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Universitäten der Bundeswehr, an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und an der Hochschule der Deutschen Bundesbank soll nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig durch Erlass von Rechtsverordnungen geregelt werden.