Entlastung von Auskunftspflichtigen
Gesetzentwurf: Bundesregierung will Agrarstatistikgesetz ändern
Neue Rahmenbedingungen des Unionsrechts sollen in nationales Recht umgesetzt werden
(04.08.11) - Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (17/6642) vorgelegt. Damit sollen vor allem neue Rahmenbedingungen des Unionsrechts (Statistik der pflanzlichen Erzeugung, Aquakulturstatistik, Weinstatistik und Statistiken zur ökologischen Produktion) in nationales Recht umgesetzt werden.
Zur Entlastung von Auskunftspflichtigen werden in den Spezialerhebungen zur Bodennutzung untere Erfassungsgrenzen eingeführt beziehungsweise bestehende Erfassungsgrenzen angehoben, schreibt die Regierung weiter.
Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise ablehnt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt
Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).
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Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.
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Bekämpfung von Finanzkriminalität
Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).
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Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.
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Auskunftssperren für Mandatsträger
Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.