Entlastung von Auskunftspflichtigen
Gesetzentwurf: Bundesregierung will Agrarstatistikgesetz ändern
Neue Rahmenbedingungen des Unionsrechts sollen in nationales Recht umgesetzt werden
(04.08.11) - Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (17/6642) vorgelegt. Damit sollen vor allem neue Rahmenbedingungen des Unionsrechts (Statistik der pflanzlichen Erzeugung, Aquakulturstatistik, Weinstatistik und Statistiken zur ökologischen Produktion) in nationales Recht umgesetzt werden.
Zur Entlastung von Auskunftspflichtigen werden in den Spezialerhebungen zur Bodennutzung untere Erfassungsgrenzen eingeführt beziehungsweise bestehende Erfassungsgrenzen angehoben, schreibt die Regierung weiter.
Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise ablehnt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
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Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.
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Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
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CO2-Emissionen reduzieren
Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.
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Nutzung von Mobilitätsdaten
Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.