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Beihilfe zum Geheimnisverrat kontra Pressefreiheit


Gesetzentwurf: SPD will Verbot der Beschlagnahme bei Medienangehörigen
Ermittlungen dienten in der Regel jedoch nicht der strafrechtlichen Verfolgung der Journalisten, sondern der Identifizierung ihrer Informanten

(04.04.12) - Eine Beschlagnahme bei Medienangehörigen, gegen die der Verdacht einer Beihilfe an einer Tatbeteiligung - beispielsweise der Verletzung des Dienstgeheimnisses - besteht, soll nach Auffassung der SPD-Fraktion unzulässig sein. Laut einem Gesetzentwurf (17/9144) der Fraktion soll das immer dann gelten, wenn die Beihilfehandlung sich auf Entgegennahme, Recherche, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses beschränkt. Es bedürfte grundsätzlich der richterlichen Anordnung - unabhängig davon, an welchem Ort die Beschlagnahme erfolgt. Medienangehörige, Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten würden dem absoluten Zeugnisverweigerungsrecht unterstellt.

Die SPD-Fraktion führt aus, gegen Medienangehörige sei in der Vergangenheit wiederholt wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelt worden. Anlass für derartige Ermittlungen seien häufig Veröffentlichung von Informationen gewesen, die Journalisten unbefugt zugeleitet worden seien.

Die Ermittlungen dienten in der Regel jedoch nicht der strafrechtlichen Verfolgung der Journalisten, sondern der Identifizierung ihrer Informanten. Hätten die Strafbehörden gegen den Journalisten als Zeugen ermitteln, hätte einer Beschlagnahme in den Redaktionsräumen das Verbot der Beschlagnahme laut Strafprozessordnung entgegengestanden.

Mittels des Tatvorwurfs der Beihilfe sei somit das Beschlagnahme-Verbot umgangen worden. Das verfassungsrechtlich geschützte Redaktionsgeheimnis und das Vertrauensverhältnis von Journalisten zu Informanten sei auf diese Weise ausgehebelt worden. Damit würden die Medien in der Ausübung einer ihrer wesentlichen Funktionen, der kritischen Recherchearbeit und Berichterstattung, eingeschränkt, kritisiert die SPD-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


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