Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Beihilfe zum Geheimnisverrat kontra Pressefreiheit


Gesetzentwurf: SPD will Verbot der Beschlagnahme bei Medienangehörigen
Ermittlungen dienten in der Regel jedoch nicht der strafrechtlichen Verfolgung der Journalisten, sondern der Identifizierung ihrer Informanten

(04.04.12) - Eine Beschlagnahme bei Medienangehörigen, gegen die der Verdacht einer Beihilfe an einer Tatbeteiligung - beispielsweise der Verletzung des Dienstgeheimnisses - besteht, soll nach Auffassung der SPD-Fraktion unzulässig sein. Laut einem Gesetzentwurf (17/9144) der Fraktion soll das immer dann gelten, wenn die Beihilfehandlung sich auf Entgegennahme, Recherche, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses beschränkt. Es bedürfte grundsätzlich der richterlichen Anordnung - unabhängig davon, an welchem Ort die Beschlagnahme erfolgt. Medienangehörige, Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten würden dem absoluten Zeugnisverweigerungsrecht unterstellt.

Die SPD-Fraktion führt aus, gegen Medienangehörige sei in der Vergangenheit wiederholt wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelt worden. Anlass für derartige Ermittlungen seien häufig Veröffentlichung von Informationen gewesen, die Journalisten unbefugt zugeleitet worden seien.

Die Ermittlungen dienten in der Regel jedoch nicht der strafrechtlichen Verfolgung der Journalisten, sondern der Identifizierung ihrer Informanten. Hätten die Strafbehörden gegen den Journalisten als Zeugen ermitteln, hätte einer Beschlagnahme in den Redaktionsräumen das Verbot der Beschlagnahme laut Strafprozessordnung entgegengestanden.

Mittels des Tatvorwurfs der Beihilfe sei somit das Beschlagnahme-Verbot umgangen worden. Das verfassungsrechtlich geschützte Redaktionsgeheimnis und das Vertrauensverhältnis von Journalisten zu Informanten sei auf diese Weise ausgehebelt worden. Damit würden die Medien in der Ausübung einer ihrer wesentlichen Funktionen, der kritischen Recherchearbeit und Berichterstattung, eingeschränkt, kritisiert die SPD-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen