Leistungsschutzrecht der Presseverleger
Gesetzentwurf: Grünen-Vorstoß gegen Leistungsschutz-Gesetz
Das Achte Gesetz zur Änderung des Urheberrechts soll aufgehoben werden
(15.12.14) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, das Achte Gesetz zur Änderung des Urheberrechts (Leistungsschutzrecht der Presseverleger) aufzuheben. Dazu hat die Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (18/3269). Wie die Fraktion in dem Entwurf ausführt, sei es Ziel des Gesetzes gewesen, dass es Informationsdienstleistern im Internet, wie Suchmaschinen, oder Webportalen, wie z.B. web.de, nur noch gegen Bezahlung erlaubt sein soll, Verlagsinhalte von Presseanbietern, hauptsächlich kleine Textausschnitte, so genannte "Snippets", im Internet auffindbar zu machen und den Nutzern zu zeigen. Dadurch sollten die Urheberechte geschützt und die Presseverleger finanziell entschädigt werden. Diese kämpften im digitalen Wettbewerb mit Schwierigkeiten, Journalismus zu finanzieren, schreibt die Fraktion.
Allerdings sei das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bereits bei seiner Einführung umstritten gewesen, so die Fraktion weiter. Schon nach Verabschiedung des Gesetzes hätten einige Presseverleger einer weiteren kostenlosen Nutzung ihrer Texte zugestimmt.
Laut der Fraktion sind die ökonomischen Probleme der Presseverleger beziehungsweise die Finanzierung des Journalismus nicht durch Suchmaschinen im Internet verursacht. Suchmaschinen machten vielmehr die Onlineangebote der Presseverleger auffindbar und brächten diesen sogar Besucher und dadurch Werbeeinnahmen auf deren Seiten. Ein erheblicher Teil der Leser komme zudem erst über die Suchmaschinen auf die Seiten der Verlage.
Für die Fraktion bieten Suchmaschinen den Verlagen also eher die Chance, Mehreinnahmen zu generieren. Es habe sich gezeigt, dass das Gesetz mehr Verwirrung als Klarheit gestiftet habe, argumentieren die Abgeordneten. Es sei nach wie vor nicht nachvollziehbar, was genau geschützt werden soll und weshalb. Pressetexte seien schon durch das Urheberrecht klar vor unerlaubter Nutzung geschützt. Auch sei es nach wie vor unklar, wie die Urheber der Texte an den möglichen Einnahmen angemessen beteiligt werden sollen und was unter dem Begriff "Snippets" genau zu verstehen sei. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei und bleibe "unnötig und schädlich" und sorge für Rechtsunsicherheiten. Deshalb müsse es aufgehoben werden, folgern die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)
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