Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

FDP fordert ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz


Nur ein umfassendes Arbeitnehmerdatenschutzrecht werde dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer gerecht
Schutz der Arbeitnehmerdaten durch transparente und praxisgerechte Regelungen gesetzlich absichern


(30.04.09) - Die FDP-Fraktion fordert ein umfassendes und transparentes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Dieses müsse insbesondere dem Ziel einer einfachen Handhabung für die Arbeitnehmer gerecht werden, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag (16/12670). Weiter heißt es dort, das Datenschutzniveau im Bereich des öffentlichen Dienstrechts müsse überarbeitet und gegebenenfalls gesetzlich neu geregelt werden.

Zur Begründung ihres Antrags führt die FDP an, dass der Schutz von Arbeitnehmerdaten bisher unzureichend gesetzlich geregelt sei. "Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht oftmals kein gleichberechtigtes Verhältnis." Ferner würden Arbeitnehmer nicht selten wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage die ihnen bereits jetzt zur Verfügung stehenden Möglichkeiten kaum nutzen.

Hinzu komme, so die Liberalen, dass Arbeitnehmer aus Angst vor Nachteilen oder gar dem Verlust des Arbeitsplatzes von ihren Rechten oft keinen Gebrauch machten. "Nur ein umfassendes Arbeitnehmerdatenschutzrecht wird dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer gerecht", heißt es in dem Antrag.

Zu den konkreten Forderungen der FDP gehören unter anderem, dass Daten grundsätzlich beim Betroffenen erhoben werden müssen und Bewerbungsunterlagen dem Bewerber zurückgesendet und die Daten gelöscht werden sollen.

Weiter dürften biometrische Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, für den sie auch erhoben worden sind. Außerdem dürften Videoüberwachungssysteme nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle oder zur Leistungsbemessung eingesetzt werden. Vor dem Einsatz von Videoüberwachungen werde zudem eine Vorabkontrolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigt. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Gesetzentwurf: Neufassung der Energieauditpflicht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht (20/11852) vorgelegt. Am 10. Oktober 2023 ist die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Zwar seien mit dem Energieeffizienzgesetz bereits wesentliche Anforderungen der Neufassung der EED in nationales Recht umgesetzt worden, allerdings müssten noch weitere Anforderungen umgesetzt werden, so die Bundesregierung. Insbesondere gab es demnach wesentliche Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen.

  • Terrorismusstrafrecht & EU-Vorgaben

    Die Bundesregierung will das Terrorismusstrafrecht nachbessern und an EU-Vorgaben anpassen. Wie die Bundesregierung in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung" (20/11848) anführt, habe die Europäische Union eine mangelnde Umsetzung der Vorgaben gerügt.

  • Umsetzung der DSGVO

    Der Bundesrat will die Verfolgung datenschutzrechtlicher Verstöße im Rahmen von lauterkeitsrechtlichen Konkurrenten- oder Verbandsklage nach Paragraf 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich ausschließen. Dazu hat die Länderkammer den "Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht" (20/11879) vorgelegt.

  • Rechtssicherheit für Betriebsräte

    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.

  • Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen