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Kritik an der EU-Verbraucherrichtlinie


Die bayerische Justizministerin Merk sieht EU-Pläne zur Verbraucherrichtlinie und zum kollektiven Rechtsschutz kritisch
Die Europäische Union neige dazu, Naheliegendes zu übergehen, um einem hehren Ziel hinterherzulaufen

(09.06.09) - Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk eröffnete in Brüssel eine Vortragsveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Juristinnenbund zum Thema "Die Entwicklung des europäischen Zivilrechts aus der Sicht des Europäischen Gerichtshofs - Was hat der Bürger davon?" Rednerin war die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof, Prof. Dr. Dr. Juliane Kokott.

"Europa schwankt zwischen Weitsicht und Weitsichtigkeit", sagte Merk. "Natürlich muss in einer immer internationaleren Welt das Zivilrecht angepasst werden. Die Europäische Union neigt aber manchmal dazu, Naheliegendes zu übergehen, um einem hehren Ziel hinterherzulaufen." Dies zeige sich zum Beispiel bei der Verbraucherrichtlinie oder beim Thema Kollektiver Rechtsschutz.

Merk kritisierte weiter: "Durch die Verbraucherrichtlinie wird auf dem Altar der Vereinheitlichung der in Deutschland herrschende hohe Verbraucherschutzstandard geopfert. Und beim kollektiven Rechtsschutz müssen wir nicht alles nachmachen, was in den USA passiert. Das Unwesen der amerikanischen Klageindustrie, in der gewerbsmäßig Kläger und ihre Anwälte auf Kosten der Unternehmen glänzend von sogenannten "class actions" leben, hat wenig Faszinierendes. Manchmal würde man sich neben Weitsicht auch etwas mehr Umsicht wünschen." (Bayerische Staatsministerin der Justiz: ra)


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Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

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