EU-Vergaberecht und deutsche Kommunen
Europäischer Gerichtshof bestätigt bayerische Auffassung über die Ausschreibungspflicht kommunaler Zusammenarbeit – Urteil stärkt die Kommunen
Bayerns Europaministerin Emilia Müller begrüßt Grundsatzurteil des EuGH zur kommunalen Zusammenarbeit
(12.06.09) - Bayerns Europaministerin Emilia Müller und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann haben hat das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur kommunalen Zusammenarbeit bei der Daseinsvorsorge begrüßt. Der Europäische Gerichtshof hat erstmals eine kommunale Zusammenarbeit zwischen Kommunen, die nur auf vertraglicher Grundlage beruht und keine neue Funktionseinheit wie etwa einen Zweckverband schafft, von der Anwendung des europäischen Vergaberechts freigestellt.
In dem konkret entschiedenen Fall geht es um eine Zusammenarbeit der Stadtreinigung Hamburg mit vier benachbarten Landkreisen bei der Abfallentsorgung. Der EuGH hat die zugrundeliegende Vereinbarung nicht dem Vergaberecht unterworfen und dies mit der Sicherstellung der öffentlichen Aufgabenerfüllung durch die kommunalen Partner begründet. Ausdrücklich hat der Gerichtshof dabei festgestellt, dass eine öffentliche Stelle die Möglichkeit haben muss, ihre Aufgaben auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen zu erledigen, ohne gezwungen zu sein, sich über eine Ausschreibung an private und externe Bieter zu wenden.
Müller stellte fest: "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Vergaberecht ist ein Durchbruch für unsere Kommunen. Sie haben jetzt die Sicherheit, dass sie bei der hochwertigen und zuverlässigen Versorgung der Bürger mit elementaren Dienstleistungen wie Trinkwasser, öffentlichem Nahverkehr, Abfallentsorgung, Strom und Gas umfassend zusammenarbeiten können."
Der EUGH hat entschieden, dass die vertragliche Zusammenarbeit zwischen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge nicht dem EU-Vergaberecht unterworfen ist.
"Es gibt keinen Zwang zur Ausschreibung. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt klar festgestellt", sagte die Europaministerin. Müller forderte die Europäische Kommission auf, ihre immer wiederkehrenden Bestrebungen, über den Umweg des europäischen Vergaberechts die kommunale Organisationshoheit auszuhöhlen, jetzt zu beenden. Müller wies darauf hin: "Mit der Entscheidung des EuGH ist auch der stete Einsatz der Bayerischen Staatsregierung für die Kommunen belohnt worden. Jetzt muss die Europäische Kommission Konsequenzen ziehen und den Freiraum der Kommunen bei der Erfüllung der Aufgaben in der Daseinsvorsorge künftig uneingeschränkt beachten."
"Dieses Urteil stärkt die Organisationshoheit unserer Kommunen und setzt den übersteigerten Liberalisierungstendenzen der EU-Kommission klare Grenzen. Die Aufgabenerfüllung in kommunaler Zusammenarbeit wird damit auch auf europäischer Ebene weiter abgesichert. Der EuGH bestätigt unsere seit Jahren gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden vehement in Brüssel vertretene Auffassung, dass europäisches Vergaberecht unsere Kommunen bei ihrer Aufgabenerfüllung nicht unnötig behindern darf", sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann. (Bayerische Staatskanzlei: ra)
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