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EDPS-Leitlinien zur Videoüberwachung einhalten


Videoüberwachung: Der EDSB begrüßt Verbesserungen bei Einrichtungen der EU
Der EDSB sehr zufrieden mit dem Umstand, dass Vor-Ort-Hinweise in allen inspizierten Institutionen und Organen vorhanden sind, obwohl bei zweien noch ein Link zur Internet-Fassung der Videoüberwachungsstrategie eingefügt werden sollte

(06.02.14) - In einem angenommenen Bericht hebt der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) seine generelle Zufriedenheit über die Videoüberwachungssysteme von vier in Luxemburg ansässigen EU Einrichtungen hervor, die am 9. und 10. Juli 2013 einer Vor-Ort-Kontrolle unterzogen wurden Giovanni Buttarelli, Stellvertretender EDSB, erklärte hierzu: "Seit der Veröffentlichung unserer Leitlinien zur Videoüberwachung aus dem Jahr 2010 hat der EDSB deren Einhaltung durch EU-Organe und Einrichtungen überwacht. Die positiven Ergebnisse unserer neuesten Vor-Ort-Kontrollen in Luxemburg zeigen, dass unsere Empfehlungen ernst genommen wurden und dass EU Einrichtungen strebsam an der Umsetzung erforderlicher Änderungen arbeiten, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Die vier Vor-Ort-Kontrollen wurden beim Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union, bei der Europäischen Investitionsbank, beim Europäischen Rechnungshof sowie beim Gerichtshof der Europäischen Union durchgeführt. Diese thematischen Vor-Ort-Kontrollen stellen eine der Maßnahmen dar, die im Kontrollbericht vom Februar 2012 angekündigt wurden, welcher den Stand der Einhaltung der EDPS-Leitlinien zur Videoüberwachung aus dem Jahr 2010 durch EU-Organe und Einrichtungen darstellt. Die Vor-Ort-Kontrollen gleichen den im Jahr 2012 durch den EDSB bei 13 EU Organen und Einrichtungen in Brüssel durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen.

In dem Bericht, der nicht veröffentlicht wird, begrüßt der EDSB die Art und Weise in der seine früheren Empfehlungen umgesetzt wurden. Er gibt jedoch in seinem Bericht auch zusätzliche Empfehlungen, wie die Art und Weise, in der die allgemeine Öffentlichkeit über Videoüberwachung informiert wird, weiter verbessert werden kann.

Der EDSB sehr zufrieden mit dem Umstand, dass Vor-Ort-Hinweise in allen inspizierten Institutionen und Organen vorhanden sind, obwohl bei zweien noch ein Link zur Internet-Fassung der Videoüberwachungsstrategie eingefügt werden sollte. Es wird weiter empfohlen, die Vor-Ort-Hinweise in so vielen Sprachen wie nötig zugänglich zu machen, um sicherzustellen, dass sie durch die Mehrheit der Beschäftigten und der häufigsten Besuchergruppen verstanden werden.

Der EDSB ist generell zufrieden damit, dass mit einer Ausnahme auf Anfrage eine Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt werden konnte. Zwei von vier inspizierten Organen und Einrichtungen könnten noch Verbesserungen erzielen in Bezug auf die ausdrücklichen Anforderungen der Leitlinien, die die Ansprüche an eine klare und unmissverständliche Sprache sowie Format und Inhalt umreißen.

Der EDSB ist erfreut, dass drei der vier inspizierten Organe und Einrichtungen eine Fassung ihrer Videoüberwachungsstrategie der Öffentlichkeit im Internet zugänglich machen und dass der Inhalt, das Format und die Sprache den Leitlinien entspricht.

Der EDSB ist mit der Art und Weise der Umsetzung von Privacy-by-Design-Maßnahmen durch einige der Einrichtungen und Organe zufrieden. Diese Maßnahmen beziehen sich auf den Sichtwinkel der eingesetzten Kameras sowie die Verpixelung beziehungsweise das Unkenntlichmachen von Bildausschnitten.

Hintergrundinformation
Artikel 28(1) der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 verpflichtet EU-Organe und Einrichtungen dazu, den EDSB über die Ausarbeitung verwaltungsrechtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu unterrichten. Artikel 46(d) der Verordnung verpflichtet den EDSB, alle Organe und Einrichtungen von sich aus oder im Rahmen einer Konsultation in allen Fragen zu beraten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, insbesondere bevor diese interne Vorschriften für den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ausarbeiten.

>> Personenbezogene Informationen bzw. Daten: Jegliche Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche (lebende) Person beziehen. Beispiele sind unter anderem Namen, Geburtsdaten, Fotos, E‑Mail‑Adressen und Telefonnummern. Andere Angaben wie Gesundheitsdaten, zu Beurteilungszwecken verwendete Daten sowie Daten über die Verwendung von Telefon, E‑Mail oder Internet werden ebenfalls als personenbezogene Daten angesehen.

>> Privatsphäre: Das Recht einer natürlichen Person, in Ruhe gelassen zu werden und Informationen über sich selbst zu kontrollieren. Das Recht auf Privatsphäre oder Privatleben wird durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und die Europäische Charta der Grundrechte (Artikel 7) festgeschrieben. Die Charta enthält außerdem das ausdrückliche Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

>> Videoüberwachung: In den EDSB‑Leitlinien zur Videoüberwachung wird die Videoüberwachung als die Überwachung spezifischer Bereiche, Ereignisse, Aktivitäten oder Personen durch elektronische Geräte oder Systeme zur visuellen Überwachung definiert.

>> CCTV‑Systeme: CCTV‑Systeme ("Closed Circuit Television Systems"), die aus einer Reihe von Kameras bestehen, die einen spezifischen Bereich überwachen, sowie Geräte für die Übertragung, Beobachtung und/oder Speicherung und weitere Bearbeitung von CCTV‑Aufzeichnungen.

>> EU‑Organe und ‑Einrichtungen/EU‑Verwaltung: Alle Organe, Einrichtungen, Ämter bzw. Agenturen der Europäischen Union (z. B. Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Europäische Zentralbank sowie spezialisierte oder dezentralisierte EU‑Agenturen).

>> Rechenschaftspflicht: Gemäß dem Prinzip der Rechenschaftspflicht haben die Organe und Einrichtungen der EU alle internen Mechanismen und Kontrollsysteme geschaffen, die erforderlich sind, um die Einhaltung ihrer Datenschutzpflichten sicherzustellen.
(EDSB: ra)


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