Kampf gegen Korruption in der Schweiz
Schweizer Bundesrat nimmt Umsetzung der GRECO-Empfehlungen an die Hand: Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption geplant - Schutz von Whistleblowers
Der erhöhten Korruptionsgefahr beim Übertritt vom Staatsdienst in die Privatwirtschaft begegnen
(04.09.08) - Der Schweizer Bundesrat will die Konsultativgruppe Korruption zu einer "Interdepartementalen Arbeitsgruppe "mit einem formellen Mandat aufwerten. Hauptaufgabe der Gruppe, der künftig auch Vertreter der Kantone angehören sollen, bleiben der Informationsaustausch und die Koordination der Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Korruption.
Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom Mittwoch noch weitere Maßnahmen, um die Empfehlungen der Europaratskommission GRECO (Groupe d'Etats contre la Corruption) umzusetzen. Er beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), ihm bis Ende Juni 2009 einen Bericht zu den Empfehlungen betreffend die verstärkte Bekämpfung der Privatbestechung und die Schaffung zusätzlicher Sanktionen gegen juristische Personen zu unterbreiten. Er beauftragte ferner das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), das Bundespersonal vermehrt für Korruptionsprävention zu sensibilisieren und die Regelungen zur Annahme von Geschenken zu präzisieren. Um Interessenkonflikte bei Nebenbeschäftigen zu vermeiden und um der erhöhten Korruptionsgefahr beim Übertritt vom Staatsdienst in die Privatwirtschaft zu begegnen, sollen zudem im Rahmen der Totalrevision des Bundespersonalgesetzes entsprechende Bestimmungen geprüft werden.
Verschiedene Empfehlungen der GRECO werden bereits in laufenden Rechtsetzungsprojekten umgesetzt. So wird das Strafbehördenorganisationsgesetz, zu dem der Bundesrat im Herbst die Botschaft verabschieden wird, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft klären und deren Unabhängigkeit sicherstellen. Dieses Gesetz sieht auch die Einführung einer Meldepflicht für Bundesangestellte bei Korruptionsverdacht vor.
Dem Schutz von so genannten Whistleblowers dient auch ein Vorentwurf, den der Bundesrat noch dieses Jahr in die Vernehmlassung schicken wird. Über die an die Kantone gerichteten Empfehlungen hat das EJPD die Kantonsregierungen in einem Rundschreiben orientiert und sie zu deren Prüfung eingeladen.
Die GRECO hatte in ihrem Bericht über die erste Evaluation der Schweiz anerkannt, dass die Schweiz bedeutende Anstrengungen zur Prävention und Bekämpfung der Korruption unternommen hat. Zugleich regte sie in Form von 13 Empfehlungen an, das Abwehrdispositiv weiter auszubauen. Die GRECO erwartet von der Schweiz bis Ende Oktober 2009 einen Bericht über die Umsetzung ihrer Empfehlungen.
(Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: ra)
Rückfragen:
Ernst Gnägi, Leiter der Schweizer Delegation bei der GRECO, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 40 81
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