Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Abbau notleidender Kredite


Coronakrise: EU rüstet sich für möglichen Anstieg notleidender Kredite
Infolge beherzter Reformen nach der Finanzkrise von 2008 waren die faulen Kredite in den vergangenen Jahren abgebaut und damit die Risiken im Bankensektor in Europa deutlich reduziert worden



Die Europäische Kommission wappnet sich für den voraussichtlichen Anstieg von notleidenden Krediten (Non Performing Loans, NPLs) in den Bankbilanzen infolge der Coronakrise. "Die Geschichte zeigt uns, dass es am besten ist, notleidende Kredite frühzeitig und entschlossen anzugehen, wenn wir wollen, dass der Bankensektor die europäische Wirtschaft weiterhin unterstützt", sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis bei einem runden Tisch mit Branchenexperten sowie Behörden und Institutionen auf nationaler und europäischer Ebene.

Infolge beherzter Reformen nach der Finanzkrise von 2008 waren die faulen Kredite in den vergangenen Jahren abgebaut und damit die Risiken im Bankensektor in Europa deutlich reduziert worden. Dank der Unterstützung der Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten hat es infolge der Coronavirus-Pandemie bisher keinen erneuten Anstieg der NPLs gegeben, aber es ist zu erwarten, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu einem Anstieg der NPLs und zu Ausfällen führen werden. "Wir haben jetzt die Gelegenheit, sicherzustellen, dass wir so gut wie möglich vorbereitet sind, um in den kommenden Monaten gegen eine Zunahme der notleidenden Kredite vorzugehen", sagte Dombrovskis.

Die Kommission will dazu ihre bisherigen Maßnahmen zu NPLs gezielt überarbeiten. Im Rahmen des EU-Aktionsplans für den Abbau notleidender Kredite waren die EU und ihre Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren vor allem in vier Bereichen aktiv: i) Bankenaufsicht und -regulierung, ii) weitere Reformen der nationalen Regelungen für Umstrukturierung, Insolvenz und Schuldenbeitreibung, iii) Entwicklung von Sekundärmärkten für ausfallgefährdete Kredite und iv) bei Bedarf Förderung einer angemessenen Umstrukturierung von Banken. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.20
Newsletterlauf: 08.12.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen