
Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems
EU-Kommission aktualisiert Liste der Länder mit hohem Risiko, um internationale Bekämpfung der Finanzkriminalität zu verstärken
Die aktualisierte Liste trägt den Arbeiten der FATF (Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung") Rechnung, insbesondere ihrer Liste der "Länder und Gebiete unter verstärkter Beobachtung"
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen – eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
Eine Reihe von Drittländern wurde in die Liste aufgenommen (Algerien, Angola, Côte d'Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela), andere hingegen wurden von der Liste gestrichen (Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate).
Die aktualisierte Liste trägt den Arbeiten der FATF (Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung") Rechnung, insbesondere ihrer Liste der "Länder und Gebiete unter verstärkter Beobachtung". Als Gründungsmitglied der FATF ist die Kommission eng in die Überwachung der Fortschritte der in der Liste aufgeführten Länder eingebunden und unterstützt diese Länder, ihre mit der FAFT vereinbarten Aktionspläne umfassend umzusetzen. Da sich die EU für die Förderung und Umsetzung globaler Standards einsetzt, ist die Angleichung an die FATF-Standards von zentraler Bedeutung.
Die Kommission hat die bezüglich ihres früheren Vorschlags geäußerten Bedenken sorgfältig geprüft und anhand spezifischer Kriterien und einer genau definierten Methodik eine gründliche technische Bewertung durchgeführt. Dabei wurden die von der FATF gesammelten Informationen, bilaterale Dialoge und Vor-Ort-Besuche in den betreffenden Ländern und Gebieten berücksichtigt.
Gemäß Artikel 9 der vierten Geldwäscherichtlinie ist die Kommission verpflichtet, die Liste der Drittländer mit hohem Risiko regelmäßig zu aktualisieren. Die Aktualisierung der Liste erfolgt in Form einer delegierten Verordnung, die nach Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat binnen eines Zeitraums von einem Monat (der um einen weiteren Monat verlängert werden kann) in Kraft tritt, sofern die beiden Organe keine Einwände erheben. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 14.07.25