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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo


EU-Kommission leitet förmliches Prüfverfahren wegen mutmaßlicher Übermittlung unrichtiger oder irreführender Angaben ein
Am 30. Mai 2024 gab die Kommission ohne Auflagen grünes Licht für die Übernahme von NetCo durch KKR und kam dabei zu dem Schluss, dass die Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft



Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

KKR ist eine weltweit tätige Investmentgesellschaft, die alternative Vermögensverwaltung sowie Kapitalmarkt- und Versicherungslösungen anbietet. NetCo umfasst die Festnetzsparte (Primär- und Backbone-Netz) von Telecom Italia S.p.A. (im Folgenden "TIM"), d. h. Breitbandinfrastruktur, die die Zentrale mit dem Kabelverzweiger verbindet, sowie FiberCop S.p.A (im Folgenden "FiberCop"). FiberCop war ein Gemeinschaftsunternehmen von TIM und KKR, das das leitungsgebundene Sekundärnetz von TIM umfasste, d. h. die Breitbandinfrastruktur, die die Kabelverzweiger mit den Räumlichkeiten der Endnutzer verbindet.

Am 30. Mai 2024 gab die Kommission ohne Auflagen grünes Licht für die Übernahme von NetCo durch KKR und kam dabei zu dem Schluss, dass die Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft. Die Kommission hatte insbesondere die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Markt für Vorleistungs-Breitbandzugangsdienste in Italien untersucht und war zu dem Schluss gekommen, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen aufgrund langfristiger Vereinbarungen zwischen FiberCop und mehreren Zugangsinteressenten wie Fastweb oder Iliad nicht in der Lage sein würde, die Bedingungen für den Zugang zu passiven Diensten zu verschlechtern oder solchen Zugang zu beenden.

Im Rahmen der eingeleiteten Untersuchung wird die Kommission prüfen, ob KKR unrichtige oder irreführende Angaben zu diesen Vereinbarungen gemacht hat. Die Untersuchung ist getrennt von dem Verfahren, das zu der auflagefreien Genehmigung des Zusammenschlusses KKR/NetCo auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung geführt hatte.

Die Kommission hat KKR über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens informiert und wird nun den Sachverhalt untersuchen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Hintergrund
Nach der EU-Fusionskontrollverordnung dürfen Zusammenschlussparteien der Kommission keine unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben übermitteln – weder bei der Anmeldung eines Vorhabens noch auf ein Auskunftsverlangen der Kommission hin. Anmeldungen und Auskunftsverlangen sind für die Kommission die wichtigste Informationsquelle bei der Prüfung von Fusionen und Übernahmen. Für eine wirksame Prüfung ist es daher von entscheidender Bedeutung, dass die Angaben sachlich richtig und vollständig sind.

Nach Artikel 14 Absatz 1 der EU-Fusionskontrollverordnung kann die Kommission gegen Unternehmen, die vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben gemacht haben, Geldbußen verhängen. Außerdem kann sie unter den in Artikel 6 Absatz 3 der EU-Fusionskontrollverordnung genannten Voraussetzungen einen Beschluss, der auf unrichtigen Angaben beruhte, widerrufen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.08.25


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