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Harmonisierung der Rechtsvorschriften


Umsetzung von EU-Richtlinien: Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren
EU-Kommission leitet Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ein



Die Europäische Kommission leitet Schritte gegen mehrere EU-Mitgliedstaaten ein, die es versäumt haben, der Kommission Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht mitzuteilen. Die Frist für die Umsetzung der fraglichen Richtlinien ist kürzlich abgelaufen. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um darauf zu reagieren und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen. Andernfalls kann die Kommission eine zweite, schärfere Verwarnung in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aussprechen. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben eine konkrete Richtlinie im Bereich Verteidigung, Energie, Verkehr, Justiz und Gesundheit nicht vollständig umgesetzt. Die Kommission fordert sie daher nachdrücklich auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um ihr nationales Recht mit den EU-Anforderungen in Einklang zu bringen.

Kommission fordert Mitgliedstaaten zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie in Bezug auf die Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Militärgüterliste auf
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark einzuleiten, weil das Land es versäumt hat, die Richtlinie (EU) 2025/290 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG in Bezug auf die Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. Zweck der Richtlinie 2009/43/EG ist es, die Bedingungen für die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. Der Anhang der Verbringungsrichtlinie enthält eine Liste von Gütern, für die sie gilt. Diese stimmt mit der regelmäßig vom Rat aktualisierten Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union überein. Am 19. Februar 2024 nahm der Rat eine aktualisierte Gemeinsame Militärgüterliste an. Anschließend aktualisierte die Kommission mit der Richtlinie 2025/290 ebenfalls die Gemeinsame Militärgüterliste. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 31. Mai 2025 Zeit, die Richtlinie (EU) 2025/290 umzusetzen. Dänemark hat innerhalb der gesetzten Frist keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt. Die Kommission übermittelt daher ein Aufforderungsschreiben an den fraglichen Mitgliedstaat, der nun binnen zwei Monaten antworten, die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission die entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen mitteilen muss. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Kommission fordert Mitgliedstaaten zur Umsetzung der verschärften Vorschriften zur Förderung erneuerbarer Energie auf
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen 26 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden) einzuleiten, weil diese Länder es versäumt haben, der Kommission die vollständige Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht mitzuteilen. Die Richtlinie wurde 2023 angenommen. Die Mitgliedstaaten mussten die Umsetzung der Richtlinie bis zum 21. Mai 2025 mitteilen. Die einzige Ausnahme bilden einige Bestimmungen im Zusammenhang mit der Genehmigung, deren Umsetzung bis zum 1. Juli 2024 fällig war.

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Bereitstellung von erneuerbarer Energie in allen Wirtschaftszweigen zu beschleunigen. Dies gilt nicht nur für den Energiesektor, sondern auch und vor allem für Bereiche, die weniger Fortschritte verzeichnen und für die ebenfalls neue oder verstärkte Ziele festgelegt wurden – wie Wärme- und Kälteversorgung, Gebäude, Verkehr und Industrie. Sie enthalten wichtige horizontale und bereichsübergreifende Maßnahmen zur Förderung der Bereitstellung von erneuerbarer Energie, wie verstärkte Herkunftsnachweise, die Erleichterung der Integration des Energiesystems durch die Förderung der Elektrifizierung und des erneuerbaren Wasserstoffs sowie Vorkehrungen zur Gewährleistung einer nachhaltigeren Bioenergie-Erzeugung. Die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften ist von entscheidender Bedeutung, um den Ausbau der heimischen sauberen Energie zu beschleunigen, die Treibhausgasemissionen im Energiesektor – der derzeit mehr als 75 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der Union ausmacht – weiter zu verringern und die Energieversorgungssicherheit zu stärken. Zudem wird durch die Umsetzung ein Beitrag zur Senkung der Energiepreise und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU geleistet. Bislang hat nur Dänemark die vollständige Umsetzung der Richtlinie fristgerecht mitgeteilt. Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an 26 Mitgliedstaaten. Diese müssen nun binnen zwei Monaten darauf reagieren, die Umsetzung abschließen und der Kommission ihre Maßnahmen mitteilen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Kommission fordert Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie, mit der Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der Union unter Strafe gestellt werden, vollständig umzusetzen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen 18 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien und Slowenien) einzuleiten, weil sie es versäumt haben, Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie, mit der Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der Union unter Strafe gestellt werden (Richtlinie (EU) 2024/1226), mitzuteilen. Diese Richtlinie enthält gemeinsame Vorschriften für die Harmonisierung der Definition von Straftaten und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union. Damit soll die Umgehung von EU-Sanktionen verhindert werden, einschließlich der Sanktionen, die nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängt wurden. Das nationale Strafrecht in diesem Bereich zu harmonisieren, wird die Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen in allen Mitgliedstaaten erleichtern, wodurch die restriktiven Maßnahmen der EU wirksamer werden. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 20. Mai 2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bislang haben 18 Mitgliedstaaten der Kommission die vollständige Umsetzung der Richtlinie noch nicht mitgeteilt. Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an die betreffenden Mitgliedstaaten, die nun binnen zwei Monaten darauf reagieren, die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.


Kommission fordert Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Maßnahmen zur Anpassung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen vollständig mitzuteilen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen neun Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Finnland, Malta, Polen, Portugal und Slowenien) einzuleiten, weil sie es versäumt haben die Maßnahmen zur Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/149 der Kommission zur Anpassung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland mitzuteilen. Die EU hat ihre Vorschriften für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf dem Landweg angepasst und an die neuesten internationalen Normen und wissenschaftlichen Forschungsergebnisse angeglichen. Diese neue Richtlinie gilt für alle heimischen und grenzüberschreitenden Beförderungen innerhalb der EU und zielt darauf ab, ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Mit der Richtlinie werden die EU-Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland, sowohl für den grenzüberschreitenden als auch für den innerstaatlichen Verkehr innerhalb der EU, modernisiert, um den neuesten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Durch die Angleichung der EU-Rechtsvorschriften an die jüngsten Aktualisierungen internationaler Übereinkommen und Vorschriften gewährleistet die Richtlinie einen harmonisierten Rahmen für die sichere Beförderung von Gefahrstoffen. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 30. Juni 2025 Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an diese neun Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um darauf zu reagieren und die Umsetzung abzuschließen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Kommission fordert Mitgliedstaaten zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Protokolle für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und bestimmter Sorten von Gemüsearten auf
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern, Dänemark, Portugal und die Slowakei einzuleiten, weil sie es versäumt haben, die Durchführungsrichtlinie (EU) 2024/2963 der Kommission vollständig in nationales Recht umzusetzen. Die Mitgliedstaaten mussten diese Richtlinie bis zum 31. Mai 2025 in nationales Recht umsetzen. Mit der Richtlinie sollen die Verfahren für die Zulassung neuer Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten an die Protokolle des Gemeinschaftlichen Sortenamts (CPVO) angeglichen werden. Die vollständige Umsetzung ist von entscheidender Bedeutung für die weitere Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich des Inverkehrbringens von Saatgut. Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an die vier Mitgliedstaaten, die nun binnen zwei Monaten antworten, die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Kommission fordert Mitgliedstaaten zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie in Bezug auf die Auflistung von Pflanzenschädlingen auf Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial auf
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern, die Niederlande, Portugal und die Slowakei einzuleiten, weil sie es versäumt haben, die Durchführungsrichtlinie (EU) 2024/3010 der Kommission vollständig in nationales Recht umzusetzen. Die Mitgliedstaaten mussten diese Richtlinie bis zum 31. Mai 2025 in nationales Recht umsetzen. Ziel der Richtlinie ist es, die Anforderungen der Rechtsvorschriften der Union über das Inverkehrbringen von Saatgut und anderem Vermehrungsmaterial und Pflanzgut an die Anforderungen der Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Pflanzengesundheit anzupassen. Die vollständige Umsetzung ist von entscheidender Bedeutung für die weitere Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich der Pflanzengesundheit. Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an die vier Mitgliedstaaten, die nun binnen zwei Monaten antworten, die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.08.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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