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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur


Europäische Kommission stellt Betrugsbekämpfung zum Schutz des EU-Haushalts neu auf
Kern des Ganzen sind wirksame Abschreckungs- und Gegenmaßnahmen



Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

Angesichts der sich wandelnden Bedrohungen für die finanziellen Interessen der EU, darunter die Zunahme grenzüberschreitender Betrugsfälle, auf EU-Mittel abgezielte organisierte Kriminalität und kriminelle Netzwerke, die für Betrugsversuche zum Nachteil der EU modernste Technologien wie KI und Kryptowährungen nutzen, ist die Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur von größter Bedeutung.

Die Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur wird zu mehr Effizienz in allen Phasen des Betrugsbekämpfungszyklus führen, die Komplementarität zwischen den an der Betrugsbekämpfung in den Bereichen Prävention, Aufdeckung, Untersuchung, Behebung von Betrug sowie Strafverfolgung beteiligten Stellen fördern und eine effizientere und wirksamere Rückforderung der betreffenden Beträge, auch für den EU-Haushalt, unterstützen. Kern des Ganzen sind wirksame Abschreckungs- und Gegenmaßnahmen.

Im Zentrum des Reflexionsprozesses werden daher Fragen im Zusammenhang mit einer besseren Erhebung und Nutzung von Informationen, dem Datenaustausch, einem verbesserten Zugang zu Daten, dem Einsatz moderner Technologien (einschließlich KI) bei der Aufdeckung und Untersuchung von Betrug sowie die Stärkung der Synergien bei der Nutzung kriminalpolizeilicher und administrativer Ermittlungsmethoden stehen. Außerdem soll geprüft werden, wie eine bessere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen sowie eine optimale Nutzung der Ressourcen sichergestellt und Doppelarbeit vermieden werden kann.

Diese Überprüfung wird zu den Zielen des vorgeschlagenen Pakets für den mehrjährigen Finanzrahmen beitragen, insbesondere zu einem wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union, indem ein Prozess eingeleitet wird, um Beiträge aller Interessenträger dazu einzuholen, wie Steuergelder besser vor zunehmenden Bedrohungen geschützt werden können.

Nächste Schritte
Die Kommission fordert die mit der Betrugsbekämpfung befassten Stellen und alle Interessenträger auf, sich an dem Reflexionsprozess im Zusammenhang mit der Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur zu beteiligen.

Zu diesen Interessenträgern und an der Betrugsbekämpfung beteiligten Stellen zählen der Europäische Rechnungshof (EuRH), die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA), das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) sowie einschlägige Behörden in den Mitgliedstaaten.

Die Ergebnisse der Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur werden 2026 in einer Mitteilung der Kommission vorgestellt, gegebenenfalls zusammen mit möglichen Legislativvorschlägen, wobei die Ergebnisse der laufenden Bewertungen des Rechtsrahmens für bestimmte Akteure, die für die Betrugsbekämpfungsarchitektur von Bedeutung sind, sowie der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug berücksichtigt werden.

Hintergrund
Die Betrugsbekämpfungsarchitektur der Europäischen Union bezieht sich auf den Rahmen der Strategien, Institutionen und Mechanismen, die geschaffen wurden, um die finanziellen Interessen der EU zu schützen, indem Betrug und andere rechtswidrige Handlungen, die sich auf den EU-Haushalt auswirken könnten, verhindert, aufgedeckt und bekämpft werden.

Zu den wichtigsten beteiligten Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen gehören der Europäische Rechnungshof (EuRH), die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA), das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) sowie die Mitgliedstaaten.

Die EU verfügt über mehrere Strategien und Programme, um die Betrugsbekämpfung in allen Mitgliedstaaten zu verstärken, wie etwa die "Betrugsbekämpfungsstrategie" der EU, die Präventivmaßnahmen, Schulungen, Sensibilisierungsprogramme und Rechtsrahmen umfasst. Diese Anstrengungen werden durch eine Reihe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU (z. B. die Haushaltsordnung) untermauert, die die notwendige Rechtsgrundlage für Betrugsbekämpfungsmaßnahmen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bereitstellen.

Insgesamt zielt die Betrugsbekämpfungsarchitektur der EU darauf ab, EU-Mittel zu schützen, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu erhalten und zu gewährleisten, dass die finanziellen Ressourcen wirksam eingesetzt werden, um die politischen Ziele der Union zu erreichen. Die Kommission überprüft diese Architektur, um sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen der Union weiterhin gut vor Betrug und Unregelmäßigkeiten geschützt sind.

Im Mandatsschreiben an Kommissionsmitglied Serafin wird eine Überprüfung der Gesamtarchitektur zur Betrugsbekämpfung unter Berücksichtigung der Ergebnisse einschlägiger laufender Bewertungen und auf der Grundlage der Arbeit von Europol und der EUStA gefordert.

Das Weißbuch enthält vorläufige Leitlinien und wichtige Fragestellungen, die als Richtschnur für die Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur dienen sollen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.08.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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