Abnahmegarantien mit Impfstoffherstellern
Europäische Kommission führt Transparenz- und Genehmigungsmechanismus für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen ein
Zeitlich begrenztes zielgerichtetes System gilt nur für COVID-19-Impfstoffe, für die Abnahmegarantien mit der EU vereinbart wurden
Die Europäische Kommission bemüht sich, einen zeitnahen Zugang aller EU-Bürger zu COVID-19-Impfstoffen sicherzustellen und den derzeitigen Mangel an Transparenz bei den Ausfuhren von Impfstoffen aus der EU zu beheben. Mit einer Maßnahme wird für solche Ausfuhren eine Genehmigung durch die Mitgliedstaaten vorgeschrieben.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu: "Die Auswirkungen der Pandemie in Europa und weltweit sind verheerend. Der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger bleibt unsere oberste Priorität, und wir müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit wir dieses Ziel auch wirklich erreichen. Dieser Transparenz- und Genehmigungsmechanismus ist zeitlich befristet, und selbstverständlich werden wir unsere Verpflichtungen gegenüber Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen aufrechterhalten."
Der Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis äußerte sich folgendermaßen: "Dieses zeitlich begrenzte zielgerichtete System gilt nur für COVID-19-Impfstoffe, für die Abnahmegarantien mit der EU vereinbart wurden. Ziel ist es, mehr Klarheit über die Impfstoffproduktion in der EU und den Export von Impfstoffen zu schaffen – diese Klarheit fehlt derzeit und ist gerade jetzt unverzichtbar. Der Mechanismus umfasst eine breite Palette von Ausnahmen, damit wir unsere Verpflichtungen zur humanitären Hilfe vollständig einhalten und Impfstofflieferungen an unsere Nachbarn sowie an bedürftige, unter die COVAX-Fazilität fallende Länder geschützt sind."
Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissarin Stella Kyriakides bemerkte wiederum: "Den größten Teil des letzten Jahres haben wir hart daran gearbeitet, Vereinbarungen über Abnahmegarantien mit Impfstoffherstellern zu schließen, damit die Impfstoffe zu den Bürgerinnen und Bürgern in Europa und anderswo gelangen. Wir haben Unternehmen vorab Finanzmittel für den Aufbau der notwendigen Produktionskapazitäten zur Verfügung gestellt, damit die Lieferungen beginnen können, sobald die Impfstoffe zugelassen sind. Wir brauchen nun Transparenz darüber, wohin die Impfstoffe gehen, die wir für die EU-Bürgerinnen und -Bürger gesichert haben, und müssen dafür sorgen, dass sie bei ihnen ankommen. Wir sind den europäischen Bürgern und Steuerzahlern Rechenschaft schuldig – das ist ein ganz wichtiges Prinzip für uns."
Die Kommission hat große Summen in die Entwicklung der Produktionskapazität von Impfstoffentwicklern in der EU investiert. Dadurch sollten Impfstoffe für die europäischen Bürger schneller bereitgestellt und Planungs- und Impfstrategien unterstützt werden. All dies dient letztlich dem Ziel, die öffentliche Gesundheit zu schützen. Es ist daher angemessen, dass die EU die Verwendung der im Rahmen der Abnahmegarantien ausgegebenen Gelder überwacht, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Knappheit wesentlicher COVID-19-Impfstoffe. Der Hauptzweck besteht darin, öffentliche Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger in Europa zu schaffen. Das Transparenz- und Genehmigungssystem verpflichtet die Unternehmen dazu, den Behörden der Mitgliedstaaten geplante Ausfuhren von in der Europäischen Union hergestellten Impfstoffen zu melden.
Das Ausfuhrgenehmigungssystem
Ein im Dringlichkeitsverfahren verabschiedeter und veröffentlichter Durchführungsrechtsakt sieht eine Genehmigungspflicht für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen in Länder außerhalb der EU bis Ende März 2021 vor. Die Regelung gilt nur für Ausfuhren von Unternehmen, mit denen die EU Abnahmegarantien vereinbart hat.
Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit einer ähnlichen Maßnahme bei persönlichen Schutzausrüstungen im Frühjahr 2020 wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung der entsprechenden Mechanismen unterstützen, um eine reibungslose und koordinierte Durchführung der Verordnung zu gewährleisten.
Diese Maßnahme ist zielgerichtet, verhältnismäßig, transparent und befristet. Sie steht voll und ganz im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen der Welthandelsorganisation und der G20. Sie entspricht ferner den Vorschlägen der EU im Zusammenhang mit der Initiative "Handel und Gesundheit" im Rahmen der WTO. Aufgrund ihrer Verpflichtung zu internationaler Solidarität nahm die EU Impfstoffe, die für die humanitäre Hilfe oder für unter die COVAX-Fazilität fallende Länder bestimmt sind, ebenso wie Impfstofflieferungen an unsere Nachbarländer aus der Regelung aus.
Über die Impfstoffstrategie der EU
Am 17. Juni legte die Europäische Kommission eine europäische Strategie für die beschleunigte Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung wirksamer und sicherer Impfstoffe gegen COVID-19 vor. Im Gegenzug für das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine bestimmte Anzahl von Impfstoffdosen ankaufen zu können, finanziert die Kommission einen Teil der Vorlaufkosten der Impfstoffhersteller in Form von Abnahmegarantien. Die bereitgestellten Mittel gelten als Anzahlung für die Impfstoffe, die tatsächlich von den Mitgliedstaaten erworben werden. Bei den Abnahmegarantien handelt es sich somit um eine Investition zur Vorab-Risikominderung, für die sich das Unternehmen verpflichtet, schon vor der Erteilung der Zulassung auf Vorrat zu produzieren. Dies sollte eine rasche und kontinuierliche Lieferung ermöglichen, sobald die Zulassung erteilt ist. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 01.02.21
Newsletterlauf: 23.03.21
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