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Drei Säulen des europäische Chips-Gesetzes


Europäisches Chips-Gesetz tritt in Kraft: Anreize für öffentliche und private Investitionen in Produktionsanlagen für Chiphersteller und ihre Zulieferer
Ebenfalls tritt die Verordnung über das gemeinsame Chips-Unternehmen Joint Undertaking (JU) in Kraft



Das europäische Chips-Gesetz ist in Kraft. Die neuen Regeln sollen die Versorgungssicherheit, die Widerstandsfähigkeit und die technologische Führungsrolle der EU bei Halbleitertechnologien und -anwendungen gewährleisten. Ziel ist es, den derzeitigen Weltmarktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln.

"Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Chip-Gesetzgebung macht Europa einen entscheidenden Schritt nach vorn, um sein eigenes Schicksal zu bestimmen", betont EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. "Es wird bereits investiert, verbunden mit beträchtlichen öffentlichen Mitteln und einem soliden Rechtsrahmen. Wir werden zu einem industriellen Kraftzentrum auf den Märkten der Zukunft, das in der Lage ist, uns und die Welt mit ausgereiften und fortschrittlichen Halbleitern zu versorgen. Halbleiter, die wesentliche Bausteine für die Technologien sind, die unsere Zukunft, unsere Industrie und unsere Verteidigungsbasis prägen werden."

Halbleiter sind die wesentlichen Bausteine von digitalen und digitalisierten Produkten. Von Smartphones und Autos bis hin zu kritischen Anwendungen und Infrastrukturen für das Gesundheitswesen, die Energieversorgung, die Verteidigung, die Kommunikation und die industrielle Automatisierung – Halbleiter sind von zentraler Bedeutung für die moderne digitale Wirtschaft. Sie stehen auch im Mittelpunkt starker geostrategischer Interessen und des globalen technologischen Wettlaufs.

Drei Säulen des europäische Chips-Gesetzes:

Wissenstransfer vom Labor zur Fertigung
Die erste Säule - die Initiative "Chips für Europa" - stärkt die technologische Führungsrolle Europas: Sie erleichtert den Wissenstransfer vom Labor zur Fertigung, überbrückt die Kluft zwischen Forschung und Innovation und industriellen Aktivitäten und fördert die Industrialisierung innovativer Technologien durch europäische Unternehmen. Die Initiative "Chips für Europa" wird in erster Linie vom gemeinsamen Unternehmen Chips umgesetzt.

Die Initiative wird mit EU-Mitteln in Höhe von 3,3 Milliarden Euro unterstützt, die voraussichtlich durch Mittel der Mitgliedstaaten ergänzt werden. Konkret werden mit diesen Investitionen Maßnahmen wie die Einrichtung fortschrittlicher Pilotproduktionslinien zur Beschleunigung von Innovation und Technologieentwicklung, die Entwicklung einer Cloud-basierten Designplattform, die Einrichtung von Kompetenzzentren, die Entwicklung von Quantenchips sowie die Schaffung eines Chips-Fonds zur Erleichterung des Zugangs zu Fremd- und Eigenkapital unterstützt.

Investitionen in Produktionsanlagen für Chiphersteller und ihre Zulieferer
Die zweite Säule des Europäischen Chip-Gesetzes schafft Anreize für öffentliche und private Investitionen in Produktionsanlagen für Chiphersteller und ihre Zulieferer.

Sie setzt einen Rahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, indem sie Investitionen anzieht und die Produktionskapazitäten in der Halbleiterherstellung erhöht. Zu diesem Zweck wird ein Rahmen für integrierte Produktionsanlagen und offene EU-Gießereien geschaffen, die in der Union einmalig sind, und zur Versorgungssicherheit und zu einem widerstandsfähigen Ökosystem im Interesse der Union beitragen. Die Kommission hat bereits zum Zeitpunkt des Vorschlags für den Chip-Gesetzesvorschlag darauf hingewiesen, dass staatliche Beihilfen für Erstausrüstereinrichtungen im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährt werden können.

Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Im Rahmen der dritten Säule des Europäischen Chip-Gesetzes wurde ein Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission eingerichtet: er soll die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und zwischen ihnen verstärken, das Angebot an Halbleitern überwachen, die Nachfrage abschätzen, Engpässe antizipieren und gegebenenfalls eine Krisenphase auslösen. In einem ersten Schritt wurde am 18. April 2023 ein Halbleiter-Warnsystem eingerichtet. Es ermöglicht allen Beteiligten, Störungen in der Halbleiterlieferkette zu melden.

Nächste Schritte
Ebenfalls tritt die Verordnung über das gemeinsame Chips-Unternehmen Joint Undertaking (JU) in Kraft. Damit kann die Umsetzung des wichtigsten Teils der Initiative Chips für Europa beginnen. Außerdem wird auch der Chips-Fonds seine Tätigkeit aufnehmen. Mit dem Inkrafttreten des Chips-Gesetzes wird auch die Arbeit des neu eingerichteten Europäischen Halbleiterausschusses formell aufgenommen. Er wird die wichtigste Plattform für die Koordinierung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen sein.

Im Rahmen der zweiten Säule wird die Industrie die Möglichkeit haben, für geplante Erstausstattungen den Status einer integrierten Produktionsstätte (IPF) oder einer offenen EU-Gießerei (OEF) zu beantragen. Dieser Status wird es ermöglichen, dass diese Anlagen in der Union errichtet und betrieben werden können. Das ermöglicht ein strafferes Vorgehen bei Verwaltungsanträgen und Genehmigungserteilungen. Dieser Status setzt auch voraus, dass diese Anlagen Kriterien erfüllen, die ihren Beitrag zu den Zielen der EU und ihre Zuverlässigkeit als Chiplieferanten in Krisenzeiten gewährleisten. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 30.11.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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