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DSA bietet einen klaren Rechtsrahmen


Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet: EU-Kommission arbeitet an gestärktem Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex gegen illegale Hassreden, der 2016 eingeführt wurde, hat sich im Laufe der Jahre zu einem effizienten und erfolgreichen Instrument zur Bekämpfung von Hassreden im Internet entwickelt



Die EU-Kommission macht Fortschritte bei der Erarbeitung eines verbesserten Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet. Gemeinsam mit den Unterzeichnern des Verhaltenskodex, nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft hat die EU-Kommission über die Merkmale eines künftigen "Verhaltenskodex" beraten. Der erweiterte Kodex soll künftig nicht nur reaktiv und auf die Entfernung von Inhalten angelegt sein, sondern Online-Plattformen auch zu mehr Prävention und Antizipation von Bedrohungen bewegen.

Der Verhaltenskodex gegen illegale Hassreden, der 2016 eingeführt wurde, hat sich im Laufe der Jahre zu einem effizienten und erfolgreichen Instrument zur Bekämpfung von Hassreden im Internet entwickelt. Illegale Hassreden, die den Plattformen gemeldet werden, werden schnell entfernt, wobei die meisten Meldungen innerhalb von 24 Stunden überprüft werden.

Die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, sagte dazu: "Illegale Hassreden haben in unserer Gesellschaft keinen Platz, weder online noch offline. Der Kodex ist ein einzigartiges Instrument. Der DSA (Digital Services Act) bietet einen klaren Rechtsrahmen für den Umgang mit illegaler Online-Rede."

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: "Der Verhaltenskodex, den wir 2016 mit den großen Online-Plattformen vereinbart haben, hat bedeutende Fortschritte gebracht. Doch die digitale Landschaft hat sich weiterentwickelt, und wir stehen vor neuen Herausforderungen und Bedrohungen in den Bereichen Hassreden im Internet und Meinungsfreiheit. Wir machen nun rasche Fortschritte hin zu einem "Verhaltenskodex+", und ich fordere alle Unterzeichner auf, bald eine ehrgeizige Vereinbarung zu finden, die dazu beiträgt, die EU zu einem Ort zu machen, an dem es keinen Platz für Hass gibt."

Diskussion in der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hassreden und Hasskriminalität
Die Kommission hat gestern eine zweitägige Diskussion in der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hassreden und Hasskriminalität über die Bekämpfung von Hass und Intoleranz abgeschlossen, die gemeinsam mit dem spanischen Ratsvorsitz organisiert wurde.

Die Teilnehmer erörterten auch die Dimension der Hassreden in den nationalen Aktionsplänen gegen Rassismus und Antisemitismus im Einklang mit dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020 bis 2025 und der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 22.01.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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