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Ein neues Rechtsinstrument geschaffen


Digitalisierung Europas bis 2030: Gesetzgeber einigen sich auf politisches Programm für die digitale Dekade
Um die Fortschritte wirksam zu überwachen, wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für jedes Ziel einen Plan auf EU-Ebene entwickeln



Alle wesentlichen öffentlichen Dienste sind überall digital verfügbar, 5G ist überall ausgerollt, fast alle Bürgerinnen und Bürger haben digitale Grundkompetenzen, 20 Millionen digitale Expertinnen und Experten arbeiten in der EU und die meisten EU-Unternehmen nutzen Cloud, KI und Big Data. Das soll bis 2030 Realität sein. Damit diese und andere Ziele aus dem so genannten "Digitalen Kompass" der EU erreicht werden, hat die EU-Kommission einen Plan vorgelegt: den "Weg in die digitale Dekade". In diesem politischen Programm werden konkrete Ziele und Vorgaben sowie die Mittel zur Verwirklichung der digitalen Transformation in Europa bis 2030 festgelegt. Die beiden Gesetzgeber, das Europäische Parlament und die Minister der Mitgliedstaaten im der Rat der EU, haben dazu eine politische Einigung erzielt.

AlsExekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa, das fit für das digitale Zeitalter ist, begrüßte Margrethe Vestager die Einigung. Das Ziel der digitalen Dekade sei, " digitale Technologie für Menschen und Unternehmen nutzbar zu machen. Es geht darum, jedem die Fähigkeiten zu vermitteln, die er braucht, um an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben. Sie sollen befähigt werden. Es geht um die Befähigung von Unternehmen. Es geht um die Infrastruktur, die uns in Verbindung hält. Es geht darum, staatliche Dienstleistungen näher an die Bürger heranzubringen. Der digitale Wandel in Europa wird Chancen für alle bieten."

Überwachung der Fortschritte
Um die Fortschritte wirksam zu überwachen, wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für jedes Ziel einen Plan auf EU-Ebene entwickeln. Die Mitgliedstaaten werden ihrerseits nationale strategische Fahrpläne vorschlagen, in denen sie ihre voraussichtlichen Pfade und Maßnahmen darlegen, wie sie die Ziele und Vorgaben erreichen - einschließlich geplanter Regulierungsmaßnahmen und Investitionen, darlegen.

Die Fortschritte werden anhand von Leistungsindikatoren auf der Grundlage eines verbesserten Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) gemessen. Sie werden dem Europäischen Parlament und dem Rat in einem Jahresbericht über den "Stand des digitalen Jahrzehnts" vorgelegt und anhand der entwickelten Zielvorgaben bewertet.

Länderübergreifende Projekte
Groß angelegte Projekte sind entscheidend, um die digitalen Ziele zu erreichen und den digitalen Wandels bis 2030 umzusetzen. Durch länderübergreifende Projekte können die Mitgliedstaaten ihre Ressourcen bündeln und eng zusammenarbeiten, um digitale Kapazitäten aufzubauen, die sie allein nur schwer erreichen könnten.

Die Kommission hat eine erste Liste von Investitionsbereichen für länderübergreifende Projekte aufgestellt: dazu gehören eine gemeinsame Dateninfrastruktur, die Einrichtung von 5G-Korridoren, eine vernetzte öffentliche Verwaltung, Hochleistungsrechner, eine europäische Infrastruktur für Blockchain-Dienste und stromsparende Prozessoren.

Mit dem "Weg in die Digitale Dekade" wird ein neues Rechtsinstrument geschaffen, das European Digital Infrastructure Consortium (EDIC). Das EDIC wird bei der Durchführung länderübergreifender Projekte helfen und es den Mitgliedstaaten erleichtern, ihre Anstrengungen zu bündeln, wenn sie in digitale Infrastrukturen investieren.

Nächste Schritte
Die politische Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat erzielt haben, muss nun von den beiden Mitgesetzgebern formell genehmigt werden. Nach der Genehmigung wird das politische Programm für die digitale Dekade in Kraft treten.

In einem ersten Schritt nach Inkrafttreten des politischen Programms wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Schlüsselkennzahlen (KPIs) entwickeln, um die Fortschritte bei der Verwirklichung der digitalen Ziele für 2030 zu messen und den ersten Jahresbericht über den "Stand der digitalen Dekade" vorzubereiten, der möglicherweise bereits im Juni 2023 angenommen werden soll. Die KPIs werden in einem Durchführungsrechtsakt verankert. Innerhalb von neun Monaten werden die Mitgliedstaaten ihre ersten nationalen strategischen Fahrpläne vorlegen, mit denen der Kooperationszyklus eingeleitet wird.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.22
Newsletterlauf: 04.10.22


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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