Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Einhaltung der Interoperabilitätsverpflichtung


Europäische Kommission gibt Orientierungshilfen für die Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte, um die Entwicklung innovativer Produkte auf Apple-Plattformen zu erleichtern
Die erste Reihe von Maßnahmen betrifft neun Konnektivitätsfunktionen von iOS, die hauptsächlich für vernetzte Geräte wie Smartwatches, Kopfhörer oder Fernsehgeräte genutzt werden



Die Europäische Kommission hat zwei Beschlüsse nach dem Gesetz über digitale Märkte angenommen, in denen die Maßnahmen präzisiert sind, die Apple ergreifen muss, um bestimmten Aspekten seiner Interoperabilitätsverpflichtung nachzukommen. Interoperabilität ermöglicht eine stärkere und nahtlosere Integration von Produkten Dritter in das Ökosystem von Apple. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Dritte innovative Produkte und Dienstleistungen auf den Gatekeeper-Plattformen von Apple entwickeln können. Dadurch wird den Verbrauchern in Europa eine größere Auswahl an mit ihren Apple-Geräten kompatiblen Produkten zur Verfügung stehen.

Die Kommission unterstützt Apple bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen, indem sie präzisiert, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Interoperabilität vernetzter Geräte Dritter mit iOS zu ermöglichen, und indem sie das von Apple eingeführte Verfahren zur Bearbeitung künftiger Anfragen bezüglich der Interoperabilität mit iPhone- und iPad-Geräten strafft.

Vernetzte Geräte
Die erste Reihe von Maßnahmen betrifft neun Konnektivitätsfunktionen von iOS, die hauptsächlich für vernetzte Geräte wie Smartwatches, Kopfhörer oder Fernsehgeräte genutzt werden. Durch die Maßnahmen werden Gerätehersteller und App-Entwickler einen besseren Zugang zu iPhone-Funktionen erhalten, die mit solchen Geräten intragieren (z. B. Anzeige von Benachrichtigungen auf Smartwatches). Es wird auch eine schnellere Datenübertragung (z. B. Peer-to-Peer-WLAN-Verbindungen und Nahfeldkommunikation) und eine einfachere Geräteeinrichtung (z. B. Kopplung) möglich sein.

Infolgedessen werden vernetzte Geräte aller Marken im Zusammenspiel mit iPhones besser funktionieren. Die Gerätehersteller werden neue Möglichkeiten haben, innovative Produkte auf den Markt zu bringen, wodurch die Nutzererfahrung für die Verbraucher in Europa verbessert wird. Die Maßnahmen stellen sicher, dass diese Innovation unter uneingeschränkter Achtung der Privatsphäre und Gewährleistung der Nutzersicherheit sowie unter Wahrung der Integrität der Betriebssysteme von Apple erfolgt.

Ein wirksames Verfahren für Interoperabilitätsanfragen
Die zweite Reihe von Maßnahmen dient der Verbesserung von Transparenz und Wirksamkeit des Verfahrens, das Apple für Entwickler eingerichtet hat, die an einer Interoperabilität ihrer Geräte mit iPhone- und iPad-Funktionen interessiert sind. Dazu gehören ein verbesserter Zugang zur technischen Dokumentation über Funktionen, die Dritten noch nicht zur Verfügung stehen, rechtzeitige Mitteilungen und Updates sowie ein besser vorhersehbarer Zeitplan für die Prüfung von Interoperabilitätsanfragen.

Die Entwickler werden von einer raschen und fairen Bearbeitung ihrer Interoperabilitätsanfragen profitieren. Die Maßnahmen werden es ihnen ermöglichen, den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl an innovativen Diensten und innovativer Hardware anzubieten, die mit iPhones und iPads kompatibel sind.

Die endgültigen Maßnahmen, die in den beiden Präzisierungsbeschlüssen festgelegt sind, gehen auf eine umfassende Zusammenarbeit mit Apple sowie auf Beiträge Dritter im Rahmen der am 18. Dezember 2024 eingeleiteten öffentlichen Konsultation zurück.

Nächste Schritte
Die Präzisierungsbeschlüsse sind rechtsverbindlich. Apple ist verpflichtet, die präzisierten Maßnahmen entsprechend den in den Beschlüssen festgelegten Bedingungen umzusetzen.

In den Beschlüssen sind der Zeitplan für die Umsetzung der präzisierten Maßnahmen und die von Apple zu unternehmenden Schritte festgelegt.

Die Beschlüsse wahren – wie üblich – in vollem Umfang die Verteidigungsrechte von Apple und unterliegen weiterhin einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung.

Hintergrund
Ziel des Gesetzes über digitale Märkte ist es, für bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor zu sorgen. Das Gesetz regelt die Verpflichtungen der Gatekeeper, bei denen es sich um große digitale Plattformen handelt, die gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Kunden dienen und die aufgrund ihrer Stellung die Macht haben, den Marktzugang in der digitalen Wirtschaft zu kanalisieren.

Apple wurde mit den Beschlüssen der Kommission vom 5. September 2023 bzw. 29. April 2024 als Gatekeeper in Bezug auf zwei zentrale Plattformdienste – die Betriebssysteme iOS und iPadOS – benannt. Nach dem Gesetz über digitale Märkte müssen die Gatekeeper – wie Apple – Entwicklern kostenlos wirksame Interoperabilität mit Hardware- und Software-Funktionen ermöglichen, die über die Betriebssysteme der Gatekeeper gesteuert werden oder auf die über diese Betriebssysteme zugegriffen wird.

Im Präzisierungsverfahren wird klargestellt, wie eine Verpflichtung umzusetzen ist, um ihre Erfüllung sicherzustellen. Ob der Gatekeeper das Gesetz über digitale Märkte einhält, wird nicht geprüft. Präzisierungsverfahren und Untersuchungen wegen Nichteinhaltung sind zwei verschiedene, der Kommission zur Verfügung stehende Instrumente mit unterschiedlichem Zweck. Anders als in Verfahren wegen Nichteinhaltung von Verpflichtungen, in denen Verstöße gegen das Gesetz über digitale Märkte geahndet werden, geht es in Präzisierungsverfahren darum, wie die Verpflichtungen zu erfüllen sind. Daher sieht das Präzisierungsverfahren keine Verhängung von Geldbußen vor.

Am 19. September 2024 leitete die Kommission zwei solcher Präzisierungsverfahren ein, die die Einhaltung der Interoperabilitätsverpflichtung des Gesetzes über digitale Märkte durch Apple betreffen. Am 18. Dezember 2024 teilte die Kommission Apple ihre vorläufigen Beurteilungen mit, veröffentlichte die vorgeschlagenen Maßnahmen und forderte Dritte zur Stellungnahme auf.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.04.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen