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Einheitliche Sanktionen für Online-Plattformen


Bessere Zusammenarbeit nationaler Finanzbehörden bei Online-Handel-Besteuerung
Steuerbehörden sollen schneller Informationen austauschen können - Online-Handelsplattformen , die nicht aus der EU stammen, müssen sich in dem EU-Mitgliedsstaat registrieren, in dem sie vorrangig tätig sind - Die Abgeordneten fordern Nachbesserungen an einen Gesetzesentwurf zur besseren Nachverfolgung und Besteuerung von Online-Verkäufen



Die vom deutschen Berichterstatter Sven Giegold (Grüne/EFA) betreuten Änderungsvorschläge zu einem Gesetzentwurf der EU-Kommission sollen digitale Plattformen verpflichten, anzugeben wie viel die Verkäufer von Waren und Dienstleistungen auf ihren Webseiten jeweils verdienen. Die Finanzbehörden der EU-Staaten sollten diese Informationen dann verpflichtend miteinander teilen. Der Bericht wurde mit 568 Ja-Stimmen bei 63 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen angenommen.

Registrierungspflicht und Strafen für Anbieter von außerhalb der EU
Online-Plattformen aus Nicht-EU-Staaten sollen verpflichtet werden, sich in einem Mitgliedstaat zu registrieren und dort ihre Aktivitäten zu melden. Im gewählten EU-Staat müssen wesentliche wirtschaftliche Aktivitäten der Online-Plattform stattfinden. Plattformen sollen jedoch EU-weit einheitlich für Meldeverstöße bestraft werden.

Schnellerer Austausch von Informationen
Eine Steuerbehörde, die um Informationen über ein Unternehmen gebeten wurde, soll nicht mehr innerhalb von sechs, sondern von drei Monaten antworten müssen. Bis Ende 2022 soll die Kommission einen Bericht vorlegen, in dem die Umsetzung dieses Verfahrens und die Qualität des Informationsaustausch in jedem EU-Staat bewertet wird.

Umfang des automatischen und obligatorischen Informationsaustauschs
Steuerbehörden sollen Behörden anderer Mitgliedsstaates nicht nur die ihnen vorliegenden Informationen übermitteln, sondern auch angeforderte Informationen, die mit vertretbarem Aufwand gesammelt werden könnten.

Ab dem 1. Januar 2022 sollten nationale Behörden keine neuen bilateralen oder multilateralen Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung mit Drittstaaten vereinbaren, die nicht gegenüber den Steuerbehörden der anderen Mitgliedsstaaten offengelegt werden dürfen.

Sven Giegold (Grüne, DE): "Mit der Ausweitung der Richtlinie auf digitale Plattformen wird ein Schlupfloch geschlossen, aber andere bleiben noch immer weit offen. Der Informationsaustausch wird erst dann effektiv sein, wenn alle Arten von Einkommen und Vermögen konsequent in diese Richtlinie aufgenommen werden. Leider hat der Rat seine Position bereits beschlossen, ohne die Vorschläge des Europäischen Parlaments abzuwarten. Der Rat hat beschlossen, die Umsetzung der Verbesserungen um ein Jahr auf Januar 2023 zu verschieben. Das ist unverantwortlich. In dieser Krise darf nicht auf dringend benötigte Steuereinnahmen verzichtet werden. Die EU-Kommission muss ihre Verantwortung in einer Zeit wachsender Haushaltslöcher ernst nehmen und die Richtlinie umfassend überarbeiten." (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.03.21
Newsletterlauf: 20.05.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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