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Einheitliche Sanktionen für Online-Plattformen


Bessere Zusammenarbeit nationaler Finanzbehörden bei Online-Handel-Besteuerung
Steuerbehörden sollen schneller Informationen austauschen können - Online-Handelsplattformen , die nicht aus der EU stammen, müssen sich in dem EU-Mitgliedsstaat registrieren, in dem sie vorrangig tätig sind - Die Abgeordneten fordern Nachbesserungen an einen Gesetzesentwurf zur besseren Nachverfolgung und Besteuerung von Online-Verkäufen



Die vom deutschen Berichterstatter Sven Giegold (Grüne/EFA) betreuten Änderungsvorschläge zu einem Gesetzentwurf der EU-Kommission sollen digitale Plattformen verpflichten, anzugeben wie viel die Verkäufer von Waren und Dienstleistungen auf ihren Webseiten jeweils verdienen. Die Finanzbehörden der EU-Staaten sollten diese Informationen dann verpflichtend miteinander teilen. Der Bericht wurde mit 568 Ja-Stimmen bei 63 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen angenommen.

Registrierungspflicht und Strafen für Anbieter von außerhalb der EU
Online-Plattformen aus Nicht-EU-Staaten sollen verpflichtet werden, sich in einem Mitgliedstaat zu registrieren und dort ihre Aktivitäten zu melden. Im gewählten EU-Staat müssen wesentliche wirtschaftliche Aktivitäten der Online-Plattform stattfinden. Plattformen sollen jedoch EU-weit einheitlich für Meldeverstöße bestraft werden.

Schnellerer Austausch von Informationen
Eine Steuerbehörde, die um Informationen über ein Unternehmen gebeten wurde, soll nicht mehr innerhalb von sechs, sondern von drei Monaten antworten müssen. Bis Ende 2022 soll die Kommission einen Bericht vorlegen, in dem die Umsetzung dieses Verfahrens und die Qualität des Informationsaustausch in jedem EU-Staat bewertet wird.

Umfang des automatischen und obligatorischen Informationsaustauschs
Steuerbehörden sollen Behörden anderer Mitgliedsstaates nicht nur die ihnen vorliegenden Informationen übermitteln, sondern auch angeforderte Informationen, die mit vertretbarem Aufwand gesammelt werden könnten.

Ab dem 1. Januar 2022 sollten nationale Behörden keine neuen bilateralen oder multilateralen Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung mit Drittstaaten vereinbaren, die nicht gegenüber den Steuerbehörden der anderen Mitgliedsstaaten offengelegt werden dürfen.

Sven Giegold (Grüne, DE): "Mit der Ausweitung der Richtlinie auf digitale Plattformen wird ein Schlupfloch geschlossen, aber andere bleiben noch immer weit offen. Der Informationsaustausch wird erst dann effektiv sein, wenn alle Arten von Einkommen und Vermögen konsequent in diese Richtlinie aufgenommen werden. Leider hat der Rat seine Position bereits beschlossen, ohne die Vorschläge des Europäischen Parlaments abzuwarten. Der Rat hat beschlossen, die Umsetzung der Verbesserungen um ein Jahr auf Januar 2023 zu verschieben. Das ist unverantwortlich. In dieser Krise darf nicht auf dringend benötigte Steuereinnahmen verzichtet werden. Die EU-Kommission muss ihre Verantwortung in einer Zeit wachsender Haushaltslöcher ernst nehmen und die Richtlinie umfassend überarbeiten." (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.03.21
Newsletterlauf: 20.05.21


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    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

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    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

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    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

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