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Durchsetzung der EU- Wettbewerbsregeln


EU-Prüfer veröffentlichen Hintergrundpapier über die Durchsetzung der EU-Wettbewerbspolitik
Die Wettbewerbspolitik deckt alle Formen wettbewerbswidrigen Verhaltens von Unternehmen, das Wettbewerbsrisiko durch Unternehmensfusionen und Aktivitäten von öffentlichen Behörden der Mitgliedstaaten, die den Wettbewerb verfälschen könnten wie beispielsweise die Gewährung von staatlicher Beihilfe, ab



Der Europäische Rechnungshof hat ein Hintergrundpapier über die Durchsetzung der EU- Wettbewerbsregeln veröffentlicht. Hintergrundpapiere liefern Informationen zu einer laufenden Prüfungsaufgabe und sollen all denjenigen als Informationsquelle dienen, die sich für bestimmte geprüfte Politikbereiche und/oder Programme interessieren. Das veröffentlichte Hintergrundpapier beruht auf den Vorarbeiten für eine derzeit laufende Prüfung zur wirksamen Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln durch die Europäische Kommission. Die Wettbewerbspolitik deckt wettbewerbswidriges Verhalten, Fusionen und staatliche Beihilfen ab.

Das Hintergrundpapier enthält Abschnitte über die Bedeutung des Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt sowie damit verbundene Fragen, einschließlich wettbewerbswidrigen Verhaltens und Marktumstrukturierung. Außerdem sind darin die Ziele der EU für die Wettbewerbspolitik, die Rechtsvorschriften und die Rollen und Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten dargelegt.

"Wir hoffen, dass die Leser in diesem Hintergrundpapier nützliche Informationen über den Gegenstand der Prüfung finden", sagt Alex Brenninkmeijer, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Die Wettbewerbspolitik spielt eine bedeutende Rolle im europäischen Binnenmarkt und es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen eine Vorstellung davon haben."

Die Prüfer werden das zuständige Personal der Europäischen Kommission und nationaler Wettbewerbsbehörden befragen. Sie werden außerdem Unterlagen zu den Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission und ihre Zusammenarbeit mit den nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten überprüfen. Der Prüfungsbericht wird voraussichtlich Mitte 2019 veröffentlicht.

Die Wettbewerbsregeln sind von erheblicher Bedeutung für die Wirtschaft der EU: Sie stellen sicher, dass Unternehmen unter gleichen Wettbewerbsbedingungen unternehmerisch tätig werden können, wodurch den Verbrauchern eine größere Vielfalt an Produkten und Leistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen und Bedingungen bereitgestellt wird. Der Grundsatz des fairen Wettbewerbs zu gleichen Bedingungen ist entscheidend für die ordnungsgemäße Funktionsweise des europäischen Binnenmarkts. Die Wettbewerbspolitik deckt alle Formen wettbewerbswidrigen Verhaltens von Unternehmen, das Wettbewerbsrisiko durch Unternehmensfusionen und Aktivitäten von öffentlichen Behörden der Mitgliedstaaten, die den Wettbewerb verfälschen könnten wie beispielsweise die Gewährung von staatlicher Beihilfe, ab.

Die Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln obliegt in erster Linie der Europäischen Kommission. Sie hat die Befugnis und Verantwortung, mutmaßliches wettbewerbswidriges Verhalten zu untersuchen, Verbotsbeschlüsse zu erlassen, Geldbußen zu verhängen und verbindliche Vereinbarungen mit Unternehmen zu schließen. In einem System der parallelen Durchsetzung sorgt die Kommission dafür, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten die EU-Wettbewerbsregeln einheitlich anwenden. Außerdem spielt die Kommission zusammen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung der EU-Wettbewerbsregeln.
(Europäischer Rechnungshof: ra)

eingetragen: 21.09.18
Newsletterlauf: 22.10.18


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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