Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wirksame strukturelle Abhilfemaßnahmen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt Hutchison unter Auflagen grünes Licht für die Übernahme der alleinigen Kontrolle über Wind Tre
Beschluss zeigt, dass die strukturellen Abhilfemaßnahmen, die die Kommission im Jahr 2016 als Voraussetzung für die Genehmigung der Gründung von Wind Tre akzeptiert hatte, wirksam waren



Die Europäische Kommission hat Hutchison nach der EU-Fusionskontrollverordnung die Genehmigung erteilt, die alleinige Kontrolle über das derzeit gemeinsam mit VEON kontrollierte Unternehmen Wind Tre zu übernehmen. Hutchison bleibt für die Erfüllung der Auflagen des Beschlusses verantwortlich, mit dem die Kommission 2016 die Gründung von Wind Tre genehmigt hatte.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Der Beschluss zeigt, dass die strukturellen Abhilfemaßnahmen, die die Kommission im Jahr 2016 als Voraussetzung für die Genehmigung der Gründung von Wind Tre akzeptiert hatte, wirksam waren. Diese Maßnahmen haben nicht nur zur Wahrung des Wettbewerbs auf dem italienischen Mobilfunkmarkt beigetragen, sondern auch neue Wettbewerbsanreize geschaffen. Damit die italienischen Verbraucher auch in Zukunft hochwertige Mobilfunkdienste zu fairen Preisen nutzen können, muss sichergestellt werden, dass die Abhilfemaßnahmen vollständig umgesetzt werden."

Genehmigungsbeschluss der Kommission von 2016 für die Gründung von Wind Tre
Wind Tre entstand 2016 durch die Zusammenführung der Geschäftstätigkeiten von WIND, einer Tochtergesellschaft von VimpelCom (jetzt VEON), mit jenen der Hutchison-Tochter H3G. WIND und H3G waren bis dato der dritt- bzw. viertgrößte Anbieter auf dem italienischen Mobilfunk-Endkundenmarkt.

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung des Zusammenschlusses von 2016 untersuchte die Kommission, ob die Gründung von Wind Tre den Wettbewerb auf dem italienischen Mobilfunk-Endkundenmarkt einschränken und die Wettbewerbsfähigkeit der Betreiber virtueller Mobilfunknetze (Mobilfunkbetreiber, die die Netzinfrastruktur anderer Betreiber für ihre Dienste nutzen) beeinträchtigen würde.

Die Kommission genehmigte den Zusammenschluss im Jahr 2016, da ihre Bedenken durch die von Hutchison und VimpelCom angebotenen wirksamen strukturellen Abhilfemaßnahmen vollständig ausgeräumt wurden. Die Abhilfemaßnahmen ermöglichten insbesondere den Eintritt des französischen Telekommunikationsbetreibers Iliad in den italienischen Mobilfunkmarkt. Die Durchführung der Abhilfemaßnahmen ist noch nicht abgeschlossen.

Wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission und vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen
Im Juli 2018 schloss Hutchison eine Vereinbarung zur Übernahme der alleinigen Kontrolle über Wind Tre. Nach Prüfung dieser neuen Vereinbarung hat die Kommission festgestellt, dass sich die Wettbewerbslandschaft auf den italienischen Mobilfunkmärkten seit ihrer Untersuchung im Jahr 2016, abgesehen von der Gründung von Wind Tre und dem Markteintritt von Iliad, nicht wesentlich verändert hat. Sie kam deshalb zu dem Schluss, dass das neue Vorhaben nichts an den durch die erste Transaktion bewirkten Wettbewerbsbedingungen ändert, und sieht somit keinen Anlass zu sonstigen Wettbewerbsbedenken.

Die 2016 verhängten Auflagen werden weiterhin erfüllt. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, würde das neue Rechtsgeschäft die bereits im Genehmigungsbeschluss 2016 geäußerten Bedenken aufwerfen.

Um diese Bedenken auszuräumen, bot Hutchison an, die volle Verantwortung für die Einhaltung der Verpflichtungen zu übernehmen, die das Unternehmen 2016 gemeinsam mit VimpelCom (heute VEON) eingegangenen war. Dies gilt insbesondere für die Übertragung von Frequenzen und die Veräußerung von Basisstationen sowie die Umsetzung der Inlandsroaming-Vereinbarung, bis Iliad sein Netz ganz aufgebaut hat. VEON wird hingegen fortan von allen Verpflichtungen entbunden, da es keine Kontrolle mehr über Wind Tre innehat.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen stehen mit der Beschlusspraxis der Kommission im Einklang und dürften in Anbetracht der Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Prüfung die beste Lösung zu sein. Daher ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Zusagen keine Wettbewerbsbedenken aufwirft. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.

Unternehmen und Produkte
Hutchison ist ein multinationaler Mischkonzern mit Sitz in Hongkong. Sein Kerngeschäft liegt in den fünf Geschäftsfeldern Häfen und damit verbundene Dienstleistungen, Einzelhandel, Infrastruktur, Energie und Telekommunikation. Seine Telekommunikationssparte umfasst Beteiligungen an Mobilfunk- und Festnetzbetreibern in Dänemark, Irland, Italien, Österreich, Schweden und im Vereinigten Königreich.
Wind Tre bietet Festnetz- und Mobilfunkdienste in Italien an.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 21.09.18
Newsletterlauf: 23.10.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen