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Wirksame strukturelle Abhilfemaßnahmen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt Hutchison unter Auflagen grünes Licht für die Übernahme der alleinigen Kontrolle über Wind Tre
Beschluss zeigt, dass die strukturellen Abhilfemaßnahmen, die die Kommission im Jahr 2016 als Voraussetzung für die Genehmigung der Gründung von Wind Tre akzeptiert hatte, wirksam waren



Die Europäische Kommission hat Hutchison nach der EU-Fusionskontrollverordnung die Genehmigung erteilt, die alleinige Kontrolle über das derzeit gemeinsam mit VEON kontrollierte Unternehmen Wind Tre zu übernehmen. Hutchison bleibt für die Erfüllung der Auflagen des Beschlusses verantwortlich, mit dem die Kommission 2016 die Gründung von Wind Tre genehmigt hatte.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Der Beschluss zeigt, dass die strukturellen Abhilfemaßnahmen, die die Kommission im Jahr 2016 als Voraussetzung für die Genehmigung der Gründung von Wind Tre akzeptiert hatte, wirksam waren. Diese Maßnahmen haben nicht nur zur Wahrung des Wettbewerbs auf dem italienischen Mobilfunkmarkt beigetragen, sondern auch neue Wettbewerbsanreize geschaffen. Damit die italienischen Verbraucher auch in Zukunft hochwertige Mobilfunkdienste zu fairen Preisen nutzen können, muss sichergestellt werden, dass die Abhilfemaßnahmen vollständig umgesetzt werden."

Genehmigungsbeschluss der Kommission von 2016 für die Gründung von Wind Tre
Wind Tre entstand 2016 durch die Zusammenführung der Geschäftstätigkeiten von WIND, einer Tochtergesellschaft von VimpelCom (jetzt VEON), mit jenen der Hutchison-Tochter H3G. WIND und H3G waren bis dato der dritt- bzw. viertgrößte Anbieter auf dem italienischen Mobilfunk-Endkundenmarkt.

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung des Zusammenschlusses von 2016 untersuchte die Kommission, ob die Gründung von Wind Tre den Wettbewerb auf dem italienischen Mobilfunk-Endkundenmarkt einschränken und die Wettbewerbsfähigkeit der Betreiber virtueller Mobilfunknetze (Mobilfunkbetreiber, die die Netzinfrastruktur anderer Betreiber für ihre Dienste nutzen) beeinträchtigen würde.

Die Kommission genehmigte den Zusammenschluss im Jahr 2016, da ihre Bedenken durch die von Hutchison und VimpelCom angebotenen wirksamen strukturellen Abhilfemaßnahmen vollständig ausgeräumt wurden. Die Abhilfemaßnahmen ermöglichten insbesondere den Eintritt des französischen Telekommunikationsbetreibers Iliad in den italienischen Mobilfunkmarkt. Die Durchführung der Abhilfemaßnahmen ist noch nicht abgeschlossen.

Wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission und vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen
Im Juli 2018 schloss Hutchison eine Vereinbarung zur Übernahme der alleinigen Kontrolle über Wind Tre. Nach Prüfung dieser neuen Vereinbarung hat die Kommission festgestellt, dass sich die Wettbewerbslandschaft auf den italienischen Mobilfunkmärkten seit ihrer Untersuchung im Jahr 2016, abgesehen von der Gründung von Wind Tre und dem Markteintritt von Iliad, nicht wesentlich verändert hat. Sie kam deshalb zu dem Schluss, dass das neue Vorhaben nichts an den durch die erste Transaktion bewirkten Wettbewerbsbedingungen ändert, und sieht somit keinen Anlass zu sonstigen Wettbewerbsbedenken.

Die 2016 verhängten Auflagen werden weiterhin erfüllt. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, würde das neue Rechtsgeschäft die bereits im Genehmigungsbeschluss 2016 geäußerten Bedenken aufwerfen.

Um diese Bedenken auszuräumen, bot Hutchison an, die volle Verantwortung für die Einhaltung der Verpflichtungen zu übernehmen, die das Unternehmen 2016 gemeinsam mit VimpelCom (heute VEON) eingegangenen war. Dies gilt insbesondere für die Übertragung von Frequenzen und die Veräußerung von Basisstationen sowie die Umsetzung der Inlandsroaming-Vereinbarung, bis Iliad sein Netz ganz aufgebaut hat. VEON wird hingegen fortan von allen Verpflichtungen entbunden, da es keine Kontrolle mehr über Wind Tre innehat.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen stehen mit der Beschlusspraxis der Kommission im Einklang und dürften in Anbetracht der Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Prüfung die beste Lösung zu sein. Daher ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Zusagen keine Wettbewerbsbedenken aufwirft. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.

Unternehmen und Produkte
Hutchison ist ein multinationaler Mischkonzern mit Sitz in Hongkong. Sein Kerngeschäft liegt in den fünf Geschäftsfeldern Häfen und damit verbundene Dienstleistungen, Einzelhandel, Infrastruktur, Energie und Telekommunikation. Seine Telekommunikationssparte umfasst Beteiligungen an Mobilfunk- und Festnetzbetreibern in Dänemark, Irland, Italien, Österreich, Schweden und im Vereinigten Königreich.
Wind Tre bietet Festnetz- und Mobilfunkdienste in Italien an.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 21.09.18
Newsletterlauf: 23.10.18


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