Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Krypto-Assets: Bestehende Rechtsrahmen verbessern


EU-Kommission holt Meinungen zu Krypto-Vermögenswerten und Cybersicherheit im Finanzsektor ein
EU strebt unter anderem einen gemeinsamen Rahmen für Krypto-Vermögenswerte an



Zwei öffentliche Konsultationen zu Krypto-Vermögenswerten und zur Cybersicherheit des Finanzsektors hat die Europäische Kommission eröffnet. "Wir möchten sicherstellen, dass unser Finanzsektor gedeiht und sicher ist", sagte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis. Die Kommission hole Meinungen ein, wie die digitale Finanzwirtschaft robuster gegen Cyberangriffe und andere neue Arten von Risiken gemacht werden kann. "Außerdem wollen wir offen sein für Finanzinnovationen, damit die EU Größenvorteile schafft und auf dem Markt für Zahlungsdienste weltweit konkurrenzfähig ist." Die EU strebt unter anderem einen gemeinsamen Rahmen für Krypto-Vermögenswerte an.

Die erste Konsultation soll zeigen, ob der bestehenden Rechtsrahmen für Krypto-Vermögenswerte (Krypto-Assets) geeignet ist. Diese Vermögenswerte schließen auch preisstabile Währungseinheiten, sogenannte "Stable Coins", ein. Mit der zweiten Konsultation erbittet die Kommission von allen Interessierten Rückmeldung dazu, wie der bestehende Rechtsrahmen verbessert werden kann, um Informations- und Kommunikationstechnologien widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen.

Wie Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien für die neue Kommission feststellte, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Europa das gesamte Potenzial des digitalen Zeitalters ausschöpft. Dabei sollen die Industrie und die generelle Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft innerhalb sicherer und ethischer Grenzen gestärkt werden. Digitalisierung und neue Technologien verändern das europäische Finanzsystem erheblich, genauso wie die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen für europäische Unternehmen und Bürger erbracht werden.

Die Rückmeldungen aus den öffentlichen Konsultationen werden in die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zu möglichen bevorstehenden Initiativen einfließen

Aus Gründen der Transparenz werden Organisationen und Unternehmen, die an öffentlichen Konsultationen teilnehmen, gebeten sich in das Transparenzregister der EU einzutragen.Die Konsultationen enden am 18. März 2020. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 05.03.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen