Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mehrwertsteuervorschriften werden modernisiert


Mehrwertsteuer-Aktionsplan: Europäische Kommission stellt Maßnahmen zur Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems vor
Der Aktionsplan ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum, der auf die Bekämpfung von Betrug, die Unterstützung von Unternehmen und die Förderung der digitalen Wirtschaft und des elektronischen Geschäftsverkehrs ausgelegt ist

(10.05.16) - Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan vorgestellt, in dem dargelegt wird, wie das gegenwärtige Mehrwertsteuersystem der EU umgestaltet werden kann, um es einfacher, weniger betrugsanfällig und unternehmensfreundlich zu machen. Die derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften müssen dringend modernisiert werden, damit sie den Binnenmarkt besser fördern, den grenzüberschreitenden Handel erleichtern und mit der digitalen und mobilen Wirtschaft Schritt halten.

Die "Mehrwertsteuerlücke", d. h. die Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Mehrwertsteuereinnahmen, lag in den Mitgliedstaaten im Jahr 2013 bei fast 170 Mrd. EUR. Schätzungen zufolge verursacht allein der grenzüberschreitende Betrug in der Europäischen Union Mehrwertsteuereinbußen von rund 50 Mrd. EUR jährlich. Hinzu kommt, dass das derzeitige Mehrwertsteuersystem nach wie vor fragmentiert ist und zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führt, insbesondere für KMU und Online-Unternehmen.

In dem Aktionsplan wird der Weg zur Modernisierung der derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften in der EU dargelegt. So umfasst er:

>> zentrale Grundsätze für ein künftiges einheitliches europäisches Mehrwertsteuersystem;

>> kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug;

>> Pläne zur Aktualisierung der Regelung für die Mehrwertsteuersätze und Optionen dafür, wie den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze eingeräumt werden kann;

>> Vorschläge zur Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt sowie für ein umfassendes Mehrwertsteuerpaket zur Erleichterung der Verfahren für KMU.

Der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis erklärte dazu: "Heute nehmen wir einen Dialog mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten auf, um das Mehrwertsteuersystem in der EU einfacher und weniger betrugsanfällig zu machen. Jedes Jahr kostet der grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbetrug die Mitgliedstaaten und damit den europäischen Steuerzahler rund 50 Mrd. EUR. Gleichzeitig ist der Verwaltungsaufwand für kleine Unternehmen hoch, und technische Innovationen stellen neue Herausforderungen für die Erhebung der Mehrwertsteuer dar. Die Kommission hat bereits mit den von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen Entschlossenheit demonstriert, und beim Mehrwertsteuerbetrug werden wir ähnlich entschieden vorgehen."

Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici erklärte: "Die Mehrwertsteuer stellt für die EU-Mitgliedstaaten eine wichtige Einnahmequelle dar. Wir sind jedoch mit einer gigantischen Steuerlücke konfrontiert: Die tatsächlichen Mehrwertsteuereinnahmen liegen 170 Mrd. EUR unter dem zu erwartenden Betrag. Dies ist eine enorme Verschwendung von Geldern, die besser in Wachstum und Beschäftigung investiert werden könnten. Es ist an der Zeit, diese Lücke zu schließen. Außerdem möchten wir den Mitgliedstaaten mehr Autonomie bei der Festsetzung ihrer ermäßigten Mehrwertsteuersätze geben. Unser Aktionsplan enthält Ansätze zu all diesen Punkten."

Zentrale Bestandteile des Aktionsplans

Ein künftiges endgültiges EU-Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Handel mit weniger Möglichkeiten für Betrug
Das derzeitige Mehrwertsteuersystem muss modernisiert werden, um mit den Herausforderungen unserer heutigen globalisierten, digitalen und mobilen Wirtschaft Schritt zu halten. Das derzeitige Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Handel, das 1993 in Kraft getreten ist, war als Übergangsregelung gedacht und ist anfällig für Betrug. Die Kommission beabsichtigt daher, im Jahr 2017 einen Vorschlag zur Einführung endgültiger Vorschriften für einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum vorzulegen. Nach den neuen Vorschriften würden grenzüberschreitende Umsätze wie bislang zu den im Bestimmungsmitgliedstaat geltenden Steuersätzen besteuert ("Bestimmungslandprinzip"), doch die Steuererhebung würde nach und nach auf ein weniger betrugsanfälliges System umgestellt. Gleichzeitig soll ein EU-weites Webportal eingerichtet werden, das das System der Steuererhebung für die Unternehmen einfacher und für die Mitgliedstaaten robuster machen soll.

Sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im Rahmen der derzeitigen Vorschriften
Aufgrund des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs entgehen den Mitgliedstaaten beträchtliche Einnahmen. Schätzungen zufolge könnte das künftige Mehrwertsteuersystem zu einer Verringerung des grenzschreitenden Betrugs im Umfang von rund 40 Mrd. EUR (d. h. 80 Prozent) pro Jahr führen. Später in diesem Jahr wird die Kommission Maßnahmen vorschlagen, um die derzeit von den Mitgliedstaaten verwendeten Instrumente für den Austausch von Informationen über Mehrwertsteuerbetrug, Betrugsmuster und bewährte Verfahren zu stärken. Überdies werden wir die Leistung der Steuerverwaltungen bei der Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer weiter genau beobachten.

Mehr Autonomie der Mitgliedstaaten bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze
Nach den derzeitigen Vorschriften müssen sich die Mitgliedstaaten bei der Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze oder des Nullsatzes an ein zuvor festgelegtes Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen halten. Die Kommission plant die Regelung für die Mehrwertsteuersätze zu modernisieren und den Mitgliedstaaten in Zukunft mehr Flexibilität einzuräumen. Dazu schlägt sie zwei Optionen vor:

>> Eine Option wäre, den Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 Prozent beizubehalten und das Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können, auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen regelmäßig zu überprüfen.

>> Die zweite Option würde darin bestehen, das Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen, die für ermäßigte Mehrwertsteuersätze in Frage kommen, abzuschaffen. Dies würde jedoch Vorkehrungen gegen Betrug und unlauteren Steuerwettbewerb im Binnenmarkt erfordern und könnte zu einem Anstieg der Befolgungskosten für Unternehmen führen. Bei beiden Optionen würden die derzeit geltenden Nullsätze und ermäßigten Steuersätze beibehalten.

Unterstützung für den elektronischen Geschäftsverkehr und für KMU
Das derzeitige Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr ist kompliziert und sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Unternehmen kostspielig. Die Unternehmen aus der EU haben einen Wettbewerbsnachteil, da bestimmte Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern Waren mehrwertsteuerfrei in die EU einführen können. Aufgrund der Komplexität des Systems ist es für die Mitgliedstaaten zudem schwierig, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die Kommission wird im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt bis Ende 2016 einen Rechtssetzungsvorschlag zur Modernisierung und Vereinfachung der Mehrwertsteuer für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr vorlegen. Unter anderem soll damit sichergestellt werden, dass für elektronische Veröffentlichungen dieselben ermäßigten Steuersätze gelten wie für physische Veröffentlichungen. In einem zweiten Schritt werden wir im Jahr 2017 ein Paket zur Mehrwertsteuervereinfachung vorlegen, das das Wachstum von KMU fördern und ihnen grenzüberschreitende Umsätze erleichtern soll.

Hintergrund
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem spielt eine wichtige Rolle für den EU-Binnenmarkt. Es wurde ursprünglich eingeführt, um Umsatzsteuern, die den Wettbewerb verzerren und den freien Warenverkehr behindern, abzuschaffen und Steuerkontrollen und Formalitäten an den Binnengrenzen zu beseitigen. Das System ist in der EU eine bedeutende und wachsende Quelle öffentlicher Einnahmen, die sich 2014 auf fast 1 Billion EUR beliefen, was 7 Prozent des BIP der EU entspricht. Ferner stellt die Mehrwertsteuer auch eine Eigenmittelquelle der EU dar. Als Verbrauchsteuer ist sie eine der wachstumsfreundlichsten Formen der Besteuerung.

Das Mehrwertsteuersystem hat jedoch nicht mit den Herausforderungen der heutigen globalisierten, digitalen und mobilen Wirtschaft Schritt halten können. Das derzeitige Mehrwertsteuersystem, das als Übergangsregelung gedacht war, ist fragmentiert, zu kompliziert für die wachsende Zahl grenzüberschreitend tätiger Unternehmen und anfällig für Betrug: Inländische und grenzüberschreitende Umsätze werden unterschiedlich behandelt, und Gegenstände und Dienstleistungen können innerhalb des Binnenmarktes mehrwertsteuerfrei erworben werden.

Die Kommission hat immer wieder auf eine Reform des Mehrwertsteuersystems gedrängt. Wir haben der Auffassung des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung getragen, dass jedes künftige Mehrwertsteuersystem auf dem Bestimmungslandprinzip basieren sollte, d. h. dass der Steuersatz des Landes angewandt werden sollte, in dem die Gegenstände oder Dienstleistungen verbraucht werden. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen