Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-weit geltender Verhaltenskodex


Bekämpfung von Desinformation im Internet: Warum schlägt die Kommission eine Mitteilung zur Desinformation im Internet vor?
Die Zunahme von Falschinformationen und die Schwere der Bedrohung haben in den EU-Mitgliedstaaten und weltweit das Bewusstsein der Zivilgesellschaft geschärft und Besorgnis ausgelöst



Die Technik bietet, insbesondere über die sozialen Medien, zwar neue und einfache Möglichkeiten, Informationen in großem Umfang schnell und zielgenau zu verbreiten, doch können diese Techniken auch als mächtige Echokammern für Desinformationskampagnen genutzt werden.

Desinformation untergräbt das Vertrauen in die Institutionen und in digitale und traditionelle Medien. Sie schadet unseren Demokratien, da die Bürger keine fundierten Entscheidungen mehr treffen können. Sie kann polarisieren, gesellschaftliche Spannungen hervorrufen oder vertiefen sowie Wahlsysteme unterminieren und sich so im weitesten Sinne auf die Sicherheit in Europa auswirken. Sie schränkt die Freiheit der Meinungsäußerung ein, die ein in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden "Charta") verankertes Grundrecht ist. Das Recht auf freie Meinungsäußerung schließt Medienfreiheit und -pluralismus sowie das Recht der Bürger auf Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen "ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen" zu erhalten und weiterzugeben. Öffentliche Stellen haben jedoch die Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger für Aktivitäten zu sensibilisieren und sie vor Aktivitäten zu schützen, die darauf ausgerichtet sind, ihre Meinungen bewusst zu manipulieren und verdeckt ihre Entscheidungen zu beeinflussen.

Die Zunahme von Falschinformationen und die Schwere der Bedrohung haben in den EU-Mitgliedstaaten und weltweit das Bewusstsein der Zivilgesellschaft geschärft und Besorgnis ausgelöst. Im Juni 2017 forderte das Europäische Parlament die Kommission in einer Entschließung auf, "die derzeitige Lage und den geltenden Rechtsrahmen im Hinblick auf Falschmeldungen gründlich zu analysieren und zu prüfen, ob sich die Verbreitung gefälschter Inhalte durch legislative Maßnahmen begrenzen lässt".

Daher schlägt die Kommission heute eine Reihe von Maßnahmen und Instrumenten zur Selbstregulierung, beispielsweise einen unionsweiten Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation, mit dem Ziel vor, bis Oktober 2018 messbare Ergebnisse vorlegen zu können. Zudem schlägt sie vor, die Medienkompetenz zu verbessern und ein unabhängiges Netz von Faktenprüfern sowie Instrumenten zur Förderung von Qualitätsjournalismus zu unterstützen.

Was erwartet die Kommission von den sozialen Medien und Online-Plattformen?
Es wird immer mehr erwartet, dass die Online-Plattformen nicht nur die Vorgaben des EU-Rechts und des nationalen Rechts einhalten, sondern auch ein ihrer zentralen Rolle angemessenes Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen, sodass ein sicheres Online-Umfeld gewährleistet ist, in dem die Nutzer vor Desinformation geschützt werden und unterschiedliche Ansichten geboten bekommen.

Die Kommission fordert die Plattformen auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Desinformation im Internet spürbar zu verstärken. Sie ist der Auffassung, dass eine wirksam eingesetzte und überwachte Selbstregulierung diese Bemühungen unterstützen kann. Letztere sollten sich nicht negativ auf die technische Funktionsweise des Internets auswirken, auch sollte eine Zersplitterung des Internets vermieden werden.

Daher wird die Kommission die Ausarbeitung eines ehrgeizigen Verhaltenskodex unterstützen, der folgenden Zielen dient:

>> deutlich verbesserte Kontrolle der Platzierung von Werbung, vor allem im Hinblick auf die Verringerung der Einnahmen für Desinformationslieferanten, und Einschränkung der Targeting-Optionen für politische Werbung;

>> verbesserter Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen;

>> Transparenz in Bezug auf gesponserte Inhalte, die sich auf Wahlverfahren oder die politische Entscheidungsfindung beziehen;

>> Verstärkung der Bemühungen zur Schließung von Scheinkonten und Nachweis ihrer Wirksamkeit;

>> vereinfachte Bewertung von Inhalten für Nutzer, indem Indikatoren für die Vertrauenswürdigkeit von Informationsquellen eingeführt und leicht zugängliche Werkzeuge zur Meldung von Desinformation bereitgestellt werden;

>> Festlegung klarer Kennzeichnungsregeln und -systeme für Bots, damit gewährleistet ist, dass deren Aktivitäten nicht mit menschlicher Interaktion verwechselt werden können;

>> Stärkung der Nutzer durch Werkzeuge, die eine individuelle und interaktive Online-Erfahrung ermöglichen, um das Auffinden von Inhalten und den Zugang zu unterschiedlichen, alternative Standpunkte vertretenden Informationsquellen zu erleichtern;

>> Gewährleistung, dass neue Online-Dienste Mechanismen zum Schutz vor Desinformation enthalten;

Bereitstellung eines hinsichtlich des Datenschutzes unbedenklichen Zugangs zu Plattformdaten (vor allem über Anwendungsprogrammierschnittstellen) für vertrauenswürdige Organisationen und Wissenschaftler, die Fakten prüfen, um die Dynamik von Desinformation besser analysieren und überwachen und mehr Erkenntnisse über die Funktionsweise von Algorithmen gewinnen zu können.

Mit welchen Maßnahmen sollen die derzeit für die Verbreitung von Fake News verantwortlichen Trolle, Bots usw. in ihren Funktionen begrenzt werden?
Der Verhaltenskodex sollte sich auch auf Bots erstrecken, indem klare Kennzeichnungsregeln und -systeme für Bots festgelegt werden, damit gewährleistet ist, dass ihre Aktivitäten nicht mit menschlicher Interaktion verwechselt werden können. Auch Plattformen müssen ihre Bemühungen zur Schließung von Scheinkonten intensivieren und deren Wirksamkeit nachweisen.

Was passiert mit Online-Plattformen und sozialen Netzwerken, die sich nicht an den vorgeschlagenen Verhaltenskodex halten?
Die Kommission fordert die Plattformen auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Desinformation im Internet spürbar zu verstärken. Hierzu wird sie die Ausarbeitung eines ehrgeizigen Verhaltenskodex für die Selbstregulierung unterstützen. Sie wird in umfassender Konsultation mit den interessierten Kreisen und auf der Grundlage zentraler Leistungsindikatoren die Umsetzung dieses Verhaltenskodex bewerten. Sollten sich die Ergebnisse als nicht zufriedenstellend erweisen, könnte die Kommission weitere, auch regulatorische Maßnahmen vorschlagen.

Was erwartet die Kommission von anderen Akteuren, beispielsweise den herkömmlichen Medien?
In der Mitteilung wird ein inklusiver Ansatz vorgeschlagen – mit einer breiten Einbeziehung von Interessenträgern und der Zusammenarbeit von Behörden, Online-Plattformen, Werbetreibenden, vertrauenswürdigen Hinweisgebern, Journalisten und Medienkonzernen.
Da viele Aspekte der Desinformation nach wie vor unzureichend analysiert sind und der Zugang zu den Daten der Online-Plattformen noch immer begrenzt ist, sieht die Mitteilung eine zusätzliche Zusammenstellung, Analyse und Überwachung von Daten durch Faktenprüfer und Wissenschaftler vor.

Andererseits wird die Kommission weitere Aktivitäten der Zivilgesellschaft und der Faktenprüfer zur Förderung der Medienkompetenz empfehlen.

Die Kommission verwiesen zudem darauf, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die europäischen Qualitätsmedien im digitalen Umfeld weiter zu unterstützen, das Vertrauen in die zentrale gesellschaftliche und demokratische Rolle von Qualitätsjournalismus sowohl offline als auch online zu stärken und qualitativ hochwertige Nachrichtenmedien zu ermutigen, innovative Formen des Journalismus zu erkunden.

Zudem wird das noch einzuberufende Multi-Stakeholder-Forum zur Desinformation einen Rahmen für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren schaffen, zu denen u. a. Online-Plattformen, die Werbewirtschaft und größere Werbetreibende sowie Vertreter der Medien und Zivilgesellschaft gehören, um Zusagen für die Koordinierung und Verstärkung der Bemühungen zur Bekämpfung der Desinformation zu erhalten.

Warum glaubt die Kommission, dass für Online-Plattformen die Selbstregulierung der richtige Ansatz ist, das Problem zu lösen?
Die Desinformation im Internet ist ein neues, vielschichtiges und sich schnell weiterentwickelndes Phänomen, bei dem zwingender Handlungsbedarf besteht. Verglichen mit einem Regulierungsansatz, der für die Vorbereitung und Umsetzung sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde und möglicherweise nicht alle Akteure erfasst, ist daher die Selbstregulierung für Online-Plattformen bestens geeignet, schnell auf dieses Problem zu reagieren. Ziel dieses Selbstregulierungsansatzes ist es, bis Oktober 2018 messbare Ergebnisse vorlegen zu können.

Sollte das Konzept der Selbstregulierung nicht funktionieren, könnte die Kommission möglicherweise weitere, auch regulatorische Maßnahmen vorschlagen, die sich an einige wenige Plattformen richten werden. Bei solchen Maßnahmen ist die Wahrung der Meinungsfreiheit oberstes Gebot.

Warum wird in der Mitteilung eine Online-Plattform zum Bereich der Desinformation im Internet vorgeschlagen?
In einem ersten Schritt wird die Kommission die Schaffung eines unabhängigen europäischen Netzes von Faktenprüfern unterstützen. Ziel ist die Festlegung gemeinsamer Arbeitsmethoden, der Austausch bewährter Vorgehensweisen, eine möglichst breite Abdeckung in der gesamten EU und die Beteiligung an gemeinsamen Faktenprüfungen und damit verbundenen Tätigkeiten.

In einem zweiten Schritt wird die Kommission eine sichere europäische Online-Plattform zum Bereich der Desinformation einrichten, die das Netz der Faktenprüfer und maßgeblichen Wissenschaftler unterstützt.

Die Plattform sollte grenzübergreifende Datensammlungs- und -analyseinstrumente sowie den Zugang zu EU-weiten Daten anbieten. Auf diese Weise können die Netzmitglieder als vertrauenswürdiger Hinweisgeber agieren. Darüber hinaus wird die Plattform zu einem besseren Verständnis von Desinformation im Internet beitragen und die Ausarbeitung evidenzbasierter Strategien zur weiteren Begrenzung der Verbreitung von Desinformation erleichtern.

Wer wird an dem Netz unabhängiger Faktenprüfer teilnehmen?
In dem Netz werden Faktenprüfer zusammenkommen, die sich bei ihrer Tätigkeit auf hohe Standards wie den Grundsätzekatalog des International Fact-Checking Network stützen müssen. Diese Grundsätze enthalten die Verpflichtung zur Unvoreingenommenheit und Fairness, zur Transparenz der Ressourcen, Finanzierung und Methodik sowie zu offenen und ehrlichen Richtigstellungen. Die Kommission wird das Netz nur operativ unterstützen, ohne in dessen Tätigkeiten einzugreifen.

Werden in der Mitteilung neue Wege zur Förderung von Qualitätsjournalismus vorgeschlagen?
Qualitativ hochwertige Nachrichtenmedien, einschließlich der öffentlichen Medien, und der Journalismus spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, den Bürgern hochwertige und vielfältige Informationen zur Verfügung zu stellen. Indem sie für eine pluralistische und vielfältige Medienlandschaft sorgen, können sie Desinformation aufdecken, kompensieren und abschwächen.

Im Rahmen ihrer laufenden Unterstützung der Bereitstellung von Informationen über EU-Angelegenheiten aus einer europaweiten Sicht wird die Kommission 2018 eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Produktion und Verbreitung qualitativ hochwertiger Nachrichteninhalte über EU-Angelegenheiten auf der Grundlage datengesteuerter Nachrichtenmedien veröffentlichen.

Sie wird Initiativen zur Förderung von Medienfreiheit und -pluralismus, Qualitätsnachrichtenmedien und Qualitätsjournalismus unterstützen. Journalisten müssen über die richtigen digitalen Kompetenzen verfügen, damit sie in der Lage sind, mithilfe der Analyse von Daten und sozialen Medien die Recherche und Überprüfung von Fakten zu verbessern.

Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, horizontale Beihilferegelungen in Betracht zu ziehen, um gegen Marktversagen vorzugehen, das der Tragfähigkeit von Qualitätsjournalismus abträglich ist, aber auch unterstützende Maßnahmen für spezielle Tätigkeiten wie Schulungen für Journalisten sowie Dienstleistungs- und Produktinnovationen zu prüfen.

Was unternimmt die Kommission zur Unterstützung des Einsatzes neuer Technologien, um das Problem zu lösen?
Die Mitteilung verweist auf die Bedeutung der neu entstehenden Technologien, die die Art und Weise, wie Informationen generiert und verbreitet werden, weiter verändern werden und das Potenzial haben, bei der Bekämpfung von Desinformationen auf lange Sicht eine zentrale Rolle zu spielen. Das zeigen auch die folgenden Beispiele:

>> Eine durch Menschen angemessen beaufsichtigte künstliche Intelligenz wird für die Überprüfung, Erkennung und Kennzeichnung von Desinformation von entscheidender Bedeutung sein.
>> Medientechnologien zur Ermöglichung kundenspezifischer und interaktiver Online-Erfahrungen können den Bürgerinnen und Bürgern helfen, Inhalte zu finden und Desinformation zu erkennen.
>> Innovative Technologien wie Blockchain können dabei helfen, die Integrität der Inhalte zu wahren, die Zuverlässigkeit von Informationen und/oder deren Quellen zu überprüfen, Transparenz und Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen und das Vertrauen in Nachrichten im Internet zu fördern. Dies könnte mit der Verwendung vertrauenswürdiger elektronischer Identifizierung, Authentifizierung und überprüfter Pseudonyme kombiniert werden.
>> Kognitive Algorithmen, die kontextbezogene Informationen, unter anderem die Genauigkeit und Qualität der Datenquellen verarbeiten, werden die Relevanz und Zuverlässigkeit der Suchergebnisse verbessern.

Die Kommission wird das Arbeitsprogramm von "Horizont 2020" in vollem Umfang nutzen, um die Erforschung von Werkzeugen und Techniken – wie künstliche Intelligenz oder Blockchain – zu unterstützen, die zu einem besseren Online-Raum mit höherer Cybersicherheit und einem größeren Vertrauen in Online-Dienste beitragen können.

Zur Bewältigung des Problems der Scheinkonten wird die Kommission die Durchführbarkeit freiwilliger Systeme prüfen, mit denen sich – gestützt auf elektronische Identifikations- und Authentifizierungssysteme – die Rechenschaftspflicht erhöht. Zusammen mit anderen Maßnahmen, mit denen die Online-Rückverfolgbarkeit verbessert werden soll (Verbesserung der Funktionsweise, Verfügbarkeit und Genauigkeit von IP-Informationen und Domain-Namen im WHOIS-System und Förderung der Einführung des IPv6-Protokolls), wäre dies ein weiterer Beitrag zur Eindämmung von Cyberangriffen.

Was unternimmt die Kommission, um die Medienkompetenz von Internetnutzern zu erhöhen?
Die Kommission wird eine Europäische Woche der Medienkompetenz veranstalten, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Organsationen zu stärken und um aufzuzeigen, wie wichtig die Vermittlung von digitalen Fähigkeiten und Medienkompetenzen ist, damit die Interaktionen mit den Medien und sozialen Netzwerken zu einem positiven und bereichernden Erlebnis werden.

Kritisches Denken, die Auswertung von Medienbeiträgen und die Interpretation von Nachrichten stärken das Wissen der Bürger und die Kompetenz der nächsten Generation, führen zu neuen Formen der Selbstverwirklichung und Kommunikation sowie zu einer bereichernden Teilhabe an der Gesellschaft.

Die Kommission wird auch in Zukunft Initiativen wie das Programm für Praktika im digitalen Bereich unterstützen, die auf die Stärkung der digitalen Kompetenzen und die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger der EU – insbesondere der jüngeren Generation – abzielen, sowie gemeinsame Werte und Inklusion fördern.

Die Kommission fordert zudem die Mitgliedstaaten auf, Mittel bereitzustellen und in ihre Bildungspolitik die digitale Bürgerschaft, Medienkompetenz, die Entwicklung kritischen Denkens im Online-Umfeld sowie Maßnahmen aufzunehmen, die für Fragen der Desinformation und der Techniken, die diese im Internet verstärken, sensibilisieren.

Darüber hinaus wird die Kommission Faktenprüfer und Organisationen der Zivilgesellschaft auffordern, Schulen und Ausbildern Unterrichtsmaterial zur Verfügung zu stellen und gezielte Initiativen zu Fragen der Desinformation im Internet in die #SaferInternet4EU-Kampagne aufzunehmen.

Hätten die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen illegales Datenschürfen – wie jüngst im Fall Cambridge Analytica – verhindern können?
Die Mitteilung befasst sich nicht direkt mit dem Problem des Zugangs Dritter zu den Nutzerdaten. Allerdings ergänzen die von der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen die Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten EU gilt und einen besseren Schutz für die personenbezogenen Daten der Nutzer von Online-Plattformen bieten wird.

Die in der Mitteilung vorgesehenen Maßnahmen zur Medienkompetenz dürften die Nutzer stärker für die Funktionsweise der Algorithmen und Werbemodelle in den sozialen Medien sensibilisieren.

Auch der Online-Plattformen und die Werbeindustrie verpflichtende Verhaltenskodex sollte für Transparenz bei gesponserten Inhalten, vor allem bei politischer und themenbezogener Werbung sorgen, die die öffentliche Meinung beeinflussen könnte. Ergänzend sollten Speicherorte eingerichtet werden, an denen umfassende Informationen über gesponserte Inhalte abgelegt werden (z. B. die Identität des Sponsors, die bereitgestellten Beträge und die verwendeten Targeting-Kriterien). Ähnliche Mechanismen sollten eingerichtet werden, damit die Nutzer verstehen, warum sie eine bestimmte Werbenachricht erhalten.

Die Stärkung der Kompetenz der Nutzer ist ein weiteres Ziel der neuen Bestimmungen für den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation, die die Kommission 2017 vorgeschlagen hatte. Ziel ist, dass alle Personen und Unternehmen in der EU das gleiche Schutzniveau bei der elektronischen Kommunikation genießen. Zudem erhöhen die Vorschriften die Transparenz der Einstellungen zur Privatsphäre und bieten dem Nutzer eine wirksame Kontrolle der Geräteinformationen.

Was unternimmt die Kommission, um das Problem der Desinformation im Internet im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 in den Griff zu bekommen?
Bei Wahlkämpfen wird das Phänomen der Fake News und der Desinformation im Internet besonders deutlich. Es kann sich auf die Wahlentscheidung der Wähler auswirken, weshalb wir besonders achtsam sein müssen.

Mit Blick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 hat die Kommission an die zuständigen nationalen Behörden appelliert, für die Erkennung, Eindämmung und Bewältigung des Risikos von Cyberangriffen und Desinformation bei den Wahlen bewährte Verfahren festzulegen (Empfehlung der Europäischen Kommission vom 14.2.2018 zur Stärkung des europäischen Charakters und der effizienten Durchführung der Wahlen 2019 zum Europäischen Parlament).

Mit dem Ziel, unverbindliche Leitlinien zu erarbeiten, haben die Mitgliedstaaten im Rahmen der mit der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) eingesetzten Kooperationsgruppe mit einer Bestandsaufnahme der bestehenden europäischen Initiativen zur Cybersicherheit von Netz- und Informationssystemen begonnen, die für Wahlverfahren genutzt werden.

Gemeinsam mit der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit wird die Kommission der Arbeit der NIS-Kooperationsgruppe, die sich mit der Cybersicherheit von Wahlen befasst, jede erforderliche Unterstützung zukommen lassen. Bis Ende 2018 sollte die Gruppe praktische Empfehlungen und Maßnahmen vorlegen, die von den Mitgliedstaaten angewendet werden können, um den Zeitraum der Wahlen zu sichern.

Die Kommission wird zudem mit den Mitgliedstaaten eine hochrangige Konferenz zu den Cyberbedrohungen für Wahlen veranstalten, die Ende 2018 unter der Leitung der Task Force für die Sicherheitsunion stattfinden wird.

Inwieweit gibt es Parallelen zwischen der Mitteilung und der Arbeit der East StratComm Task Force?
Beide Initiativen sind unabhängig voneinander, ergänzen sich jedoch, da sich beide mit Desinformationskampagnen innerhalb und außerhalb der EU befassen.

Die EEAS East Stratcom Task Force wurde 2015 von der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin Federica Mogherini im Anschluss an ein Mandat des Europäischen Rates, Russlands anhaltenden Desinformationskampagnen entgegenzuwirken, eingesetzt. Die Task Force kommuniziert die EU-Politik gegenüber ihren östlichen Nachbarn. Sie stärkt das Medienumfeld in den östlichen Nachbarländern insgesamt und unterstützt hierzu die Medienfreiheit sowie unabhängige Medien. Zudem hat sie die EU besser in die Lage versetzt, Prognosen der zugunsten des Kremls durchgeführten Desinformationstätigkeiten zu erstellen, diesen entgegenzuwirken und das Bewusstsein hierfür zu stärken. Auf dem Gebiet der Desinformation berichtet die Task Force über Desinformationstrends, analysiert diese, erläutert Desinformationen, stellt diese richtig und stärkt das Bewusstsein für Desinformation.

In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) wird die Kommission ihre strategische Kommunikationsfähigkeit ausbauen, indem sie zunächst die Koordinierung ihrer Kommunikationstätigkeiten zur Bekämpfung von Desinformation verstärkt.

Die Kommission und der EAD werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weitere Optionen für die Entwicklung strategischer Kommunikationsreaktionen und anderer Mechanismen prüfen, um die Widerstandskraft zu stärken und um den Desinformationskampagnen und der hybriden Beeinflussung durch ausländische Regierungen entgegenzuwirken, die systematisch auf die Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen in der EU ausgerichtet sind.

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem EAD im Juni einen Bericht über die Fortschritte vorlegen, die auf dem Gebiet der hybriden Bedrohungen, darunter Cybersicherheit, strategische Kommunikation und Spionageabwehr, erzielt wurden.

Wie sehen die nächsten Schritte aus?
Die Kommission wird in Kürze ein Multi-Stakeholder-Forum zur Desinformation einberufen, um einen Rahmen für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren zu schaffen, zu denen u. a. Online-Plattformen, die Werbewirtschaft und größere Werbetreibende sowie Vertreter der Medien und Zivilgesellschaft gehören, um Zusagen für die Koordinierung und Verstärkung der Anstrengungen zur Bekämpfung der Desinformation zu erhalten. Als erstes Ergebnis sollte aus dem Forum ein EU-weit geltender Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation hervorgehen, der bis Juli 2018 veröffentlicht wird, damit er bis Oktober 2018 eine messbare Wirkung entfalten kann.

Gleichzeitig wird die Kommission ein unabhängiges europäisches Netz von Faktenprüfern unterstützen, das bis zum Sommer aufgebaut werden soll. Ziel ist die Festlegung gemeinsamer Arbeitsmethoden, der Austausch bewährter Vorgehensweisen, eine möglichst breite Abdeckung in der gesamten EU und die Beteiligung an gemeinsamen Faktenprüfungen und damit verbundenen Tätigkeiten.

Zudem wird die Kommission im September eine sichere europäische Online-Plattform zum Bereich der Desinformation einrichten, die das Netz der Faktenprüfer und maßgeblichen Wissenschaftler unterstützt. Für den Zugang zu den Daten werden die Datenschutzbestimmungen gelten.

Parallel dazu plant die Kommission, so bald wie möglich eine Studie in Auftrag zu geben, die sich mit der Anwendbarkeit des EU-Rechts und möglichen Lücken in Bezug auf die Identifizierung gesponserter Inhalte im Internet befasst.

Bis Dezember 2018 wird die Kommission einen Bericht über die erzielten Fortschritte erstellen, in dem sie auch darlegen wird, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die fortlaufende Überwachung und Bewertung der skizzierten Vorhaben zu gewährleisten.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 13.06.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen