Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Funktionieren der Versicherungswirtschaft


Kartellrecht: Europäische Kommission veröffentlicht Bericht zur Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft
Die GVO sieht Freistellungen für Vereinbarungen zwischen Versicherungsunternehmen in Bezug auf gemeinsame Erhebungen, Tabellen und Studien sowie Mitversicherungs- und Mit-Rückversicherungsgemeinschaften vor

(15.04.16) - Die Europäische Kommission hat einen Bericht zur Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft veröffentlicht, nach der bestimmte Formen der Zusammenarbeit im Versicherungssektor unter bestimmten Voraussetzungen von den Kartellvorschriften der EU freigestellt sind. Die Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft (GVO) ist am 1. April 2010 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. März 2017. Bis dahin wird die Kommission zu entscheiden haben, ob sie die Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung verlängert oder ob sie sie ändert oder auslaufen lässt.

Die Überprüfung der Verordnung begann mit einer öffentlichen Konsultation im Jahr 2014, gefolgt von gezielten Fragebögen, die an Versicherungsgemeinschaften, Kunden, Vermittlerverbände und Makler sowie an Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit gerichtet wurden. Ferner fanden Treffen und Telefonkonferenzen mit verschiedenen Interessenträgern statt. In dem Bericht und der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die veröffentlicht wurden, werden die vorläufigen Ergebnisse dieser Überprüfung präsentiert.

Die vorläufigen Ergebnisse
Die GVO sieht Freistellungen für Vereinbarungen zwischen Versicherungsunternehmen in Bezug auf a) gemeinsame Erhebungen, Tabellen und Studien sowie b) Mitversicherungs- und Mit-Rückversicherungsgemeinschaften vor. Aus den im Rahmen der Überprüfung bislang zusammengetragenen Informationen geht hervor, dass im Versicherungssektor eine Zusammenarbeit beim Austausch von Informationen über Risiken und bei der Mit- (Rück-) Versicherung bestimmter Risiken erforderlich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist diese Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Wettbewerbsvorschriften zulässig. Zum jetzigen Stand der Dinge vertritt die Kommission den vorläufigen Standpunkt, dass die Beibehaltung sektorspezifischer Gruppenfreistellungen in diesem Bereich nicht länger erforderlich ist.

In Bezug auf gemeinsame Erhebungen, Tabellen und Studien scheint ein besonderes Instrument wie eine Gruppenfreistellungsverordnung für das Funktionieren der Versicherungswirtschaft nicht mehr notwendig zu sein. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die im Dezember 2010 angenommenen Leitlinien für Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit Orientierungshilfen für die Beurteilung der Zulässigkeit dieser Art von Zusammenarbeit enthalten. Falls erforderlich, könnte die Kommission noch ergänzende spezifische Orientierungshilfen geben. Diese Vorgehensweise wäre flexibler als eine Gruppenfreistellungsverordnung und würde eine leichtere Anpassung an sich ändernde Umstände ermöglichen.

In Bezug auf Mit- (Rück-) Versicherungsgemeinschaften scheint die GVO derzeit nur begrenzt genutzt zu werden und nur begrenzt relevant zu sein. Versicherungsgemeinschaften werden von mehreren Versicherungsunternehmen zur Deckung bestimmter Risiken wie umfangreicher Umwelt- oder Terrorrisiken gegründet. Sowohl eine für die Kommission durchgeführte Studie als auch die im Rahmen der Überprüfung der GVO zusammengetragenen Informationen lassen bislang darauf schließen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen von der Freistellung profitieren.

Der Studie zufolge fallen weniger als 50 institutionalisierte Versicherungsgemeinschaften unter Umständen unter die Freistellung im Rahmen der GVO. Außerdem deutet die Überprüfung derzeit darauf hin, dass die geltende Freistellung kaum genutzt wird, da ein erheblicher Teil der potenziellen Begünstigten in ihren Antworten erklärte, ihre Tätigkeit falle nicht in den Anwendungsbereich der GVO. Die Überprüfung hat auch ergeben, dass Versicherungsunternehmen Risiken in verschiedenen Formen teilen und dass auf dem Markt eine deutliche und zunehmende Entwicklung weg von institutionalisierten Versicherungsgemeinschaften (gemäß der GVO) hin zu alternativen und flexibleren Formen der Mit- (Rück-) Versicherung von Risiken zu beobachten ist. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen