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Qualifikationspass ergänzt Lebenslauf


Beschäftigung: Vereinfachung der Rekrutierung im Gastgewerbe durch neuen Europäischen Qualifikationspass
Förderung der Mobilität europäischer Arbeitnehmer, insbesondere junger Menschen, in einem Sektor mit großem Wachstumspotenzial

(03.07.14) - Die Europäische Kommission hat den Qualifikationspass für das Gastgewerbe eingeführt, der entwickelt wurde, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgebern im Gastgewerbe und im Tourismusbereich in Europa zu erleichtern. Mit dem Qualifikationspass können Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sprachbarrieren überwinden und die Qualifikationen der Arbeitnehmer im Gastgewerbe vergleichen, was die Rekrutierung in der Branche erleichtern wird. Der Qualifikationspass steht auf dem Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität EURES in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung. Ein solcher Pass wird in Zukunft auch für andere Branchen eingeführt.

Der EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration László Andor sagte: "Der Europäische Qualifikationspass für das Gastgewerbe ist ein wichtiges praktisches Instrument zur Förderung der Mobilität europäischer Arbeitnehmer, insbesondere junger Menschen, in einem Sektor mit großem Wachstumspotenzial. Diese Initiative ist auch ein gutes Beispiel für das Ergebnis eines sozialen Dialogs zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen auf europäischer Ebene, und wir freuen uns darauf, diese Zusammenarbeit auch auf andere Sektoren des Arbeitsmarkts ausgedehnt zu sehen."

Der Qualifikationspass ist eine Initiative der Kommission in Zusammenarbeit mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen im Gastgewerbe: mit HOTREC, dem Dachverband für Hotels, Restaurants, Cafés und ähnliche Einrichtungen in Europa, und mit EFFAT, dem Europäischen Verband der Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Tourismusgewerkschaften.

Im Qualifikationspass können Arbeitnehmer in einem leicht zugänglichen Format alle Qualifikationen und Kompetenzen aufführen, die sie im Rahmen ihrer allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer praktischen Arbeitserfahrung erworben haben. Der Qualifikationspass ergänzt den traditionellen Lebenslauf und ermöglicht den Arbeitgebern, Sprachbarrieren rasch zu überwinden und die qualifizierten Arbeitskräfte zu finden, die sie für die Besetzung ihrer freien Stellen benötigen. So wird der Abgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt im Gastgewerbe erleichtert.

Der Europäische Qualifikationspass für das Gastgewerbe ist der erste einer Reihe ähnlicher Pässe für Branchen mit hoher Mobilität in der europäischen Wirtschaft. Die Kommission engagiert sich für die Förderung der Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt als Möglichkeit zur Verbesserung der Beschäftigungssituation und wird weiter mit ihren Partnern zusammenarbeiten, um den Europäischen Qualifikationspass auch zur Förderung anderer Branchen mit hoher Mobilität in Europa zu nutzen.

Hintergrund
Im April 2014 waren in der EU mehr als 5 Millionen junge Menschen unter 25 Jahren arbeitslos, wobei die allgemeine Jugendarbeitslosenquote bei 22,5 Prozent lag. Daher ist es umso wichtiger, Branchen zu unterstützen, in denen junge Menschen immer wieder Chancen geboten bekommen, wie das Gastgewerbe und die Tourismusbranche.

Eine europaweite Studie von Ende 2013 hat ergeben, dass das Gastgewerbe eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit spielt und für Beschäftigung und Wachstum sowie für das gute Funktionieren anderer Branchen unverzichtbar ist. Diese Ergebnisse stützen sich auf Arbeitsmarktstatistiken, laut denen die Beschäftigung im Gastgewerbe im Zeitraum 2000-2010 um jährlich 2,9 Prozent zugenommen hat, wobei 2,5 Millionen Arbeitsplätze entstanden sind. Das durchschnittliche Wachstum liegt bei 0,7 Prozent.
Um gebührend auf den Start des Qualifikationspasses hinzuweisen, organisieren die Europäische Kommission, HOTREC, EFFAT und EURES vom 23. bis zum 27. Juni 2014 eine Themenwoche zum Europäischen Qualifikationspass für das Gastgewerbe. Diese Themenwoche wird über die Social-Media-Seiten der Partner abgewickelt und soll Arbeitsuchende und Arbeitgeber im Gastgewerbe und in der Tourismusbranche in ganz Europa ansprechen und ihnen das neue Instrument ausführlich vorstellen. (Europäische Kommission: ra)


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