Fortschritte bei der Vollendung der Bankenunion
Bankenunion: Europäische Kommission begrüßt Einigung über Bankenpaket zur weiteren Risikominderung und Stärkung der europäischen Banken
Das Legislativpaket soll die Risiken im EU-Bankensektor noch weiter reduzieren und ist ein wichtiger Schritt zur Vollendung der Bankenunion
Der Rat der Europäischen Union hat eine allgemeine Einigung über das sogenannte Bankenpaket erzielt. Es handelt sich um ein umfassendes Reformpaket, das die Kommission vorgeschlagen hat, um den EU-Bankensektor noch widerstandsfähiger zu machen. Damit ist ein wichtiges Etappenziel erreicht, und der Ratsvorsitz kann nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Das Legislativpaket soll die Risiken im EU-Bankensektor noch weiter reduzieren und ist ein wichtiger Schritt zur Vollendung der Bankenunion. Es baut auf den bestehenden Bankenvorschriften auf und soll die Postkrisenagenda zur Regulierung des Sektors ergänzen. Zu diesem Zweck werden noch offene Herausforderungen bezüglich der Finanzstabilität angegangen, wobei nicht aus dem Auge verloren wird, dass die Banken weiterhin in der Lage sein müssen, die Realwirtschaft zu unterstützen.
Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis kommentierte: "Es freut mich sehr, dass der Rat nach über anderthalb Jahren äußerst komplexer und fachlicher Diskussionen eine allgemeine Einigung über dieses sehr wichtige risikomindernde Paket erzielt hat. Europa braucht einen starken, vielfältigen Bankensektor, der unsere Wirtschaft finanziert. Die im Rat erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel. Wir bitten nun das Europäische Parlament, seine Verhandlungsposition so bald wie möglich festzulegen, damit das Paket rasch verabschiedet werden kann. Damit wäre die Grundlage für weitere Fortschritte bei der Vollendung der Bankenunion gelegt."
Das im November 2015 vorgelegte Bankenpaket ist Teil der in der Mitteilung "Auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion" angekündigten laufenden Arbeiten der Kommission zur Verringerung der Risiken im Bankensektor und steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates "Wirtschaft und Finanzen" vom Juni 2016, in denen die Kommission aufgefordert wurde, bis Ende 2016 entsprechende Vorschläge vorzulegen.
Hintergrund
Die Legislativmaßnahmen setzen internationale Standards in EU-Recht um, tragen aber gleichzeitig europäischen Besonderheiten Rechnung und sorgen dafür, dass die Finanzierung der Realwirtschaft nicht über Gebühr beeinträchtigt wird. Berücksichtigt wurden auch die Ergebnisse der Sondierung. Sie umfassen Änderungen an:
>> der Eigenkapitalverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD), die 2013 erlassen wurden und Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (d. h. Banken) und Wertpapierfirmen sowie Vorschriften zu Governance und Beaufsichtigung enthalten;
>> der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) und der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR), die im Jahr 2014 erlassen wurden. Mit diesen beiden Rechtsakten wurden die Sanierung und Abwicklung ausfallender Institute geregelt bzw. der einheitliche Abwicklungsmechanismus geschaffen.
Die erzielte Einigung ergänzt bereits vereinbarte Maßnahmen zur Risikominderung‚ wie
>> die Richtlinie über die Rangfolge von Bankgläubigern, die eine harmonisierte Rangfolge (Ranking) für verlustabsorbierende Instrumente vorgibt;
>> die Verordnung zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des IFRS 9 auf die Eigenmittel der Banken und zur Behandlung von umfangreichen Risikopositionen. Sie gibt Banken mit umfangreichen Beständen an Staatsanleihen, die auf Währungen anderer Mitgliedstaaten lauten, außerdem Zeit, sich an die neuen Risikopositionsbeschränkungen anzupassen.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 14.06.18
Newsletterlauf: 10.07.18
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