Überwachung der Eisenbahnsicherheit
Deutschland soll EU-Rechtsvorschriften zur Sicherheit der europäischen Eisenbahnen vollständig umzusetzen
Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine nationalen Vorschriften an die Richtlinie 2004/49/EG über die Sicherheit der europäischen Eisenbahnen anzupassen
Die Richtlinie 2004/49/EG über die Sicherheit der europäischen Eisenbahnen, die die Mitgliedstaaten bis Dezember 2010 umsetzen mussten, soll ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau in allen EU-Schienennetzen gewährleisten. Sie legt insbesondere gemeinsame Grundsätze für die Verwaltung, die Regulierung und die Überwachung der Eisenbahnsicherheit fest. Dadurch sollen Situationen vermieden werden, in denen unterschiedliche nationale Instandhaltungsvorschriften die reibungslose Beförderung von Fahrzeugen in der gesamten EU behindern.
Die Richtlinie sieht vor, dass jedes Fahrzeug eine für ihn zuständige Stelle haben muss, die für die Instandhaltung zuständig ist. Diese Stelle ist für das Wartungssystem zuständig und stellt sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem sicheren Zustand befinden. Die deutschen Vorschriften erfordern jedoch eine technische Inspektion von Fahrzeugen in periodischen Abständen.
Demzufolge entscheidet nicht die für die Instandhaltung zuständige Stelle über den Zeitpunkt der technischen Inspektion. Deutschland hat zwei Monate Zeit, der Kommission zu antworten. Wenn Deutschland nicht zufriedenstellend reagiert, kann die Kommission den Gerichtshof der EU anrufen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 28.12.16
Home & Newsletterlauf: 11.01.17
Meldungen: Europäische Kommission
-
Durchsetzung des Kartellrechts
Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.
-
Halbleiterfertigungsanlage in Dresden
Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
-
Einfuhren von Elektrofahrzeugen
Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.
-
Transparenz der Werbung
Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.
-
Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.