Überwachung der Eisenbahnsicherheit
Deutschland soll EU-Rechtsvorschriften zur Sicherheit der europäischen Eisenbahnen vollständig umzusetzen
Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine nationalen Vorschriften an die Richtlinie 2004/49/EG über die Sicherheit der europäischen Eisenbahnen anzupassen
Die Richtlinie 2004/49/EG über die Sicherheit der europäischen Eisenbahnen, die die Mitgliedstaaten bis Dezember 2010 umsetzen mussten, soll ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau in allen EU-Schienennetzen gewährleisten. Sie legt insbesondere gemeinsame Grundsätze für die Verwaltung, die Regulierung und die Überwachung der Eisenbahnsicherheit fest. Dadurch sollen Situationen vermieden werden, in denen unterschiedliche nationale Instandhaltungsvorschriften die reibungslose Beförderung von Fahrzeugen in der gesamten EU behindern.
Die Richtlinie sieht vor, dass jedes Fahrzeug eine für ihn zuständige Stelle haben muss, die für die Instandhaltung zuständig ist. Diese Stelle ist für das Wartungssystem zuständig und stellt sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem sicheren Zustand befinden. Die deutschen Vorschriften erfordern jedoch eine technische Inspektion von Fahrzeugen in periodischen Abständen.
Demzufolge entscheidet nicht die für die Instandhaltung zuständige Stelle über den Zeitpunkt der technischen Inspektion. Deutschland hat zwei Monate Zeit, der Kommission zu antworten. Wenn Deutschland nicht zufriedenstellend reagiert, kann die Kommission den Gerichtshof der EU anrufen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 28.12.16
Home & Newsletterlauf: 11.01.17
Meldungen: Europäische Kommission
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Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
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Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
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Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
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Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
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Finanzmittel mobilisieren
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.