Überwachung der Eisenbahnsicherheit
Deutschland soll EU-Rechtsvorschriften zur Sicherheit der europäischen Eisenbahnen vollständig umzusetzen
Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine nationalen Vorschriften an die Richtlinie 2004/49/EG über die Sicherheit der europäischen Eisenbahnen anzupassen
Die Richtlinie 2004/49/EG über die Sicherheit der europäischen Eisenbahnen, die die Mitgliedstaaten bis Dezember 2010 umsetzen mussten, soll ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau in allen EU-Schienennetzen gewährleisten. Sie legt insbesondere gemeinsame Grundsätze für die Verwaltung, die Regulierung und die Überwachung der Eisenbahnsicherheit fest. Dadurch sollen Situationen vermieden werden, in denen unterschiedliche nationale Instandhaltungsvorschriften die reibungslose Beförderung von Fahrzeugen in der gesamten EU behindern.
Die Richtlinie sieht vor, dass jedes Fahrzeug eine für ihn zuständige Stelle haben muss, die für die Instandhaltung zuständig ist. Diese Stelle ist für das Wartungssystem zuständig und stellt sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem sicheren Zustand befinden. Die deutschen Vorschriften erfordern jedoch eine technische Inspektion von Fahrzeugen in periodischen Abständen.
Demzufolge entscheidet nicht die für die Instandhaltung zuständige Stelle über den Zeitpunkt der technischen Inspektion. Deutschland hat zwei Monate Zeit, der Kommission zu antworten. Wenn Deutschland nicht zufriedenstellend reagiert, kann die Kommission den Gerichtshof der EU anrufen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 28.12.16
Home & Newsletterlauf: 11.01.17
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.