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Hass in allen audiovisuellen Inhalten


Audiovisuelle Mediendienste: wichtiger Durchbruch bei EU-Verhandlungen für moderne und fairere Regeln
Was gibt es Neues in der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie)?



Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben wichtige Schritte auf dem Weg zu einer politischen Einigung über die neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste unternommen. Die Verhandlungen werden offiziell im Juni abgeschlossen, wenn das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission zusammenkommen, um die letzten technischen Einzelheiten des Vorschlags fertig zu stellen und zu erörtern. Nach der förmlichen Bestätigung durch den Rat und der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments müssen die neuen Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden.

Diese Einigung ebnet den Weg für ein faireres Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor, einschließlich Abrufdienste und Videoplattformen. Durch die neuen Vorschriften wird der Schutz Minderjähriger und die Bekämpfung der Aufstachelung zum Hass in allen audiovisuellen Inhalten gestärkt. Außerdem werden europäische audiovisuelle Produktionen gefördert und die Unabhängigkeit der für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen sichergestellt.

Hierzu erklärte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, Andrus Ansip: "In diesen neuen Vorschriften spiegelt sich der digitale Fortschritt wider und es wird gewürdigt, dass sich die Menschen Videos heute auf andere Weise ansehen als früher. Sie fördern innovative Dienste und europäische Filme, sorgen aber auch für einen besseren Schutz Minderjähriger und eine bessere Bekämpfung der Aufstachelung zum Hass."

Die Kommissarin für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel erklärte: "Alle Akteure des audiovisuellen Sektors benötigen dringend ein faireres Umfeld. Darüber hinaus wird unser Kultursektor in den Abrufkatalogen eine wichtigere Rolle spielen – eine bedeutende und positive Entwicklung für europäische Urheber und Autoren."

Was gibt es Neues in der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie)?
>> Stärkung des Herkunftslandprinzips.
Mehr Klarheit darüber, welche Vorschriften des Mitgliedstaats im jeweiligen Fall gelten, gleiche Verfahren für Fernsehveranstalter und Anbieter von Abrufdiensten sowie die Möglichkeit von Ausnahmen bei Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und ernsthafter Gefahren für die öffentliche Gesundheit;

>> Besserer Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten‚ sei es im Fernsehen oder auf Videoabrufdiensten. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Videoplattformen geeignete Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger treffen;

>> Ausweitung der europäischen Vorschriften für den audiovisuellen Bereich auf Videoplattformen. Die überarbeitete Richtlinie wird auch für von Nutzern erstellte Videos, die auf Plattformen wie Facebook geteilt werden, gelten, wenn die Bereitstellung von audiovisuellen Inhalten eine wesentliche Funktion des Dienstes darstellt;

>> Strengere Vorschriften gegen die Aufstachelung zum Hass und die öffentliche Aufforderung zur Begehung terroristischer Straftaten in audiovisuellen Mediendiensten. Die Vorschriften werden auch für Videoplattformen gelten, um die Menschen vor Aufstachelung zu Gewalt oder Hass sowie Inhalten zu schützen, die Straftaten darstellen;

>> Förderung europäischer Werke in Abrufkatalogen, für die ein Anteil von mindestens 30 Prozent an europäischen Inhalten vorgegeben wird;

>> Mehr Flexibilität bei der Fernsehwerbung. Durch die überarbeiteten Vorschriften erhalten Fernsehveranstalter mehr Flexibilität in Bezug darauf, wann Werbung gezeigt werden darf: die Obergrenze eines Sendezeitanteils von 20 Prozent zwischen 6.00 und 18.00 Uhr insgesamt wird beibehalten. Anstelle der derzeit erlaubten 12 Minuten pro Stunde können die Fernsehveranstalter allerdings nun freier entscheiden, wann im Tagesverlauf sie Werbung zeigen;

Die Unabhängigkeit der für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen wird im EU-Recht gestärkt, indem sichergestellt wird, dass sie von der Regierung und anderen öffentlichen oder privaten Stellen rechtlich getrennt und funktional unabhängig sind.

Hintergrund
Die Medienlandschaft hat sich in weniger als einem Jahrzehnt dramatisch geändert. Anstatt mit der Familie vor dem Fernseher zu sitzen, konsumieren Millionen von Europäern, insbesondere junge Menschen, Inhalte im Internet, auf Abruf und auf verschiedenen mobilen Geräten. Der Gesamtanteil von Onlinevideos am von Verbrauchern verursachten Internetverkehr wird voraussichtlich von 64 Prozent im Jahr 2014 auf 80 Prozent im Jahr 2019 steigen. Als Teil ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die Kommission im Mai 2016 eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgeschlagen. Diese schließt einen neuen Ansatz für Online-Plattformen ein, die audiovisuelle Inhalte verbreiten.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 12.06.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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