Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb und Landwirtschaft


Europäische Kommission veröffentlicht Bericht über die Anwendung der Wettbewerbsregeln im Agrarsektor
Bericht zeigt, wie das Agrarrecht und das Wettbewerbsrecht ineinandergreifen, um gerechtere und effizientere Ergebnisse sowohl für die Erzeuger als auch für die Verbraucher zu erzielen



Die Europäische Kommission hat ihren ersten Bericht über die Anwendung der Wettbewerbsregeln im Agrarsektor veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die europäischen Wettbewerbsbehörden mit ihrer Arbeit dazu beitragen können, dass Landwirte beim Verkauf ihrer Produkte an Großabnehmer oder Genossenschaften bessere Bedingungen erzielen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Der Bericht liefert wichtige Einblicke in die wertvolle Arbeit, die die europäischen Wettbewerbsbehörden im Agrarsektor, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Landwirte vor wettbewerbswidrigem Verhalten und die Gewährleistung eines vollständig offenen Binnenmarktes für Landwirte und Verbraucher, geleistet haben. Wir werden weiterhin mit den nationalen Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten."

Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, merkte seinerseits an: "In einem marktorientierten politischen Umfeld ist es ganz entscheidend, die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken. Der Bericht zeigt, wie das Agrarrecht und das Wettbewerbsrecht ineinandergreifen, um gerechtere und effizientere Ergebnisse sowohl für die Erzeuger als auch für die Verbraucher zu erzielen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Landwirte in Bezug auf das Wettbewerbsrecht eine besondere Stellung einnehmen. Anerkannte Erzeugerorganisationen können Landwirten dabei helfen, ihren Platz in der Lebensmittelversorgungskette zu konsolidieren."

Die EU-Wettbewerbsvorschriften, nach denen Absprachen zur Festsetzung von Preisen oder anderen Handelsbedingungen oder zur Aufteilung von Märkten verboten sind, gelten auch für die Produktion von und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ("GMO-Verordnung") sieht jedoch Ausnahmen von der Anwendung dieser Vorschriften vor, die alle oder einige landwirtschaftliche Sektoren bzw. bestimmte Situationen betreffen.

Der heute veröffentlichte Kommissionsbericht ist der erste, der sich gezielt mit der Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln auf den Agrarsektor befasst.
Aufbauend auf den Erkenntnissen des Berichts wird die Kommission ihren mit den Akteuren des Agrarsektors, den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und dem Rat geführten Dialog über künftige politische Entscheidungen zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Agrarsektor fortsetzen. Darüber hinaus wird die Kommission ihre Marktbeobachtung verstärken und besonders die Kollektivvereinbarungen im Auge behalten, die den Binnenmarkt segmentieren.

Die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts
Arbeit der europäischen Wettbewerbsbehörden

a) Untersuchungen im Agrarsektor
Die europäischen Wettbewerbsbehörden haben bislang 178 Untersuchungen im Agrarsektor durchgeführt. Mehr als ein Drittel der Untersuchungen betraf Verarbeiter von Agrarerzeugnissen, wobei die Landwirte die größte Gruppe von Beschwerdeführern darstellten.

Bei fast der Hälfte aller durch die Untersuchungen aufgedeckten Wettbewerbsverstöße ging es um Preisabsprachen. Diese Absprachen fanden zumeist entweder zwischen konkurrierenden Verarbeitern statt, um den Großhandelspreis (z. B. für Zucker und Mehl) festzusetzen, oder sie wurden zwischen Verarbeitern und Einzelhändlern getroffen, um den Einzelhandelspreis (z. B. für Milcherzeugnisse, Fleisch oder Sonnenblumenöl) festzulegen. Weitere Verstöße betrafen Vereinbarungen zu Produktionsmengen, zum Austausch von Informationen und zur Marktaufteilung.

Im Bericht wird festgestellt, dass die Durchsetzungsmaßnahmen der europäischen Wettbewerbsbehörden den Landwirten zugutekamen, die dadurch bessere Bedingungen für ihre Produkte erzielen konnten. Insbesondere werden im Bericht mehrere Beispiele genannt, in denen die europäischen Wettbewerbsbehörden Praktiken von Großabnehmern unterbunden und geahndet haben, die darauf ausgerichtet waren, die an die Landwirte gezahlten Preise zu drücken. Durch ihre Arbeit haben die europäischen Wettbewerbsbehörden den Landwirten auch geholfen, bessere Bedingungen mit den Genossenschaften zu erzielen.

b) Wahrung des Binnenmarkts
Eine der wichtigsten Feststellungen des Berichts ist, dass einige Mitgliedstaaten gelegentlich versucht haben, die Einfuhren bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten zu beschränken. So haben mehrere europäische Wettbewerbsbehörden eine Reihe von Kollektivvereinbarungen untersucht und beendet, in denen etwa Landwirte in einem bestimmten Mitgliedstaat versucht hatten, den Verkauf durch Landwirte aus anderen Mitgliedstaaten zu verhindern.

Diese Maßnahmen der Wettbewerbsbehörden sind nicht nur den Verbrauchern in den Mitgliedstaaten zugutegekommen, in denen die Einfuhren hätten beschränkt werden können, sondern davon haben auch die Landwirte in allen anderen Mitgliedstaaten profitiert‚ die von dem Versuch, den grenzüberschreitenden Handel zu behindern, betroffen gewesen wären.

c) Orientierung und Beobachtung
Die europäischen Wettbewerbsbehörden haben Landwirten, anderen Marktteilnehmern und Regierungen Orientierungshilfe bei der Auslegung und Anwendung des Wettbewerbsrechts in diesem Sektor geboten‚ z. B. bei den Initiativen zur Förderung der Nachhaltigkeit von Landwirtschaftsbetrieben oder bei der Veröffentlichung von Preisen durch Branchenorganisationen. Die europäischen Wettbewerbsbehörden haben ferner die Lage in diesem Sektor proaktiv beobachtet und sektorspezifische Untersuchungen zur Funktionsweise der Versorgungskette durchgeführt. Dabei standen insbesondere Themen wie die Preisweitergabe in der Versorgungskette und ausgewogene Verhandlungspositionen zwischen Landwirten und anderen Stufen in der Versorgungskette im Vordergrund.

Ausnahmen von den Wettbewerbsregeln für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände
Anerkannte Erzeugerorganisationen und Branchenverbände können zur Stärkung der Position der Landwirte beitragen und die Lebensmittelversorgungskette effizienter gestalten.

Die Anerkennung von Erzeugerorganisationen durch nationale Behörden ist im Sektor Obst und Gemüse, wo fast 50 % der Produktion von Erzeugerorganisationen vermarktet werden, aber auch im Sektor Milch, Fleisch, Olivenöl und Getreide weitverbreitet. Darüber hinaus gibt es 128 anerkannte Branchenverbände in der EU, die hauptsächlich in Frankreich und Spanien ansässig sind.

Sektorspezifische Instrumente in der Agrarindustrie
Der Bericht bestätigt, dass die in der Agrarindustrie verfügbaren sektorspezifischen Instrumente zugunsten der Landwirte und des gesamten Sektors eingesetzt werden:

>> Die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung über die Wertaufteilung im Zuckersektor zu treffen, wurde umfassend umgesetzt.
>> Auch auf die Marktstabilisierungsmaßnahmen im Weinsektor wurde häufig zurückgegriffen.
>> Im Käse- und Schinkensektor wurden für Erzeugnisse mit geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geschützten geografischen Angaben Angebotssteuerungsmaßnahmen eingeführt.

Hintergrund
Der Kommissionsbericht stützt sich auf Beiträge der nationalen Wettbewerbsbehörden, der Mitgliedstaaten und privater Organisationen, auf Studien der Kommission über Erzeugerorganisationen im Sektor Olivenöl, Kulturpflanzen und Rindfleisch und auf Branchenorganisationen.

Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis Mitte 2017, was die Abweichungen von den Wettbewerbsregelungen der GMO-Verordnung betrifft, und auf den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis Mitte 2017 hinsichtlich der Darstellung der kartellrechtlichen Untersuchungen.

Nach Artikel 225 Buchstabe d der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation ("GMO-Verordnung") muss die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Agrarsektor vorlegen, insbesondere über das Funktionieren der Artikel 209 und 210 sowie der Artikel 169, 170 und 171 der GMO-Verordnung. Die Artikel 169 bis 171 der GMO-Verordnung wurden mittlerweile durch die Omnibus-Verordnung gestrichen.

Der neue Artikel 152 der GMO-Verordnung, der im Januar 2018 durch die Omnibus-Verordnung eingeführt wurde, sieht eine Safe-Harbour-Regelung für anerkannte Erzeugerorganisationen und deren Verbände hinsichtlich der Anwendung der Wettbewerbsregeln vor.

Die dem Bericht beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthält zusätzliche Informationen zu den Abweichungen und den kartellrechtlichen Untersuchungen.

Im Mai 2012 hatte das Europäische Wettbewerbsnetz einen Bericht über die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und die Beobachtung der Märkte durch die europäischen Wettbewerbsbehörden in der Lebensmittelbranche veröffentlicht. Darin sind die im Zeitraum 2004-2011 durchgeführten kartellrechtlichen Untersuchungen aufgeführt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 12.12.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen