Wer nimmt auf die Rechtsetzung der EU Einfluss?
Compliance in der Politik: Timmermans fordert Transparenzregister für Lobbyisten auch im Rat
Die Kommission hat bereits im September 2016 ein verbindliches Transparenzregister für alle drei EU-Organe – Europäisches Parlament, Rat und Kommission – vorgeschlagen
Die Europäische Kommission hofft auf einen baldigen Verhandlungsstart mit Europäischen Parlament und Rat über ein verbindliches Transparenzregister für alle EU-Organe.) fand ein erstes Treffen fand mit Vertretern der drei Institutionen statt, bei dem alle die Bedeutung von mehr Transparenz von Interessensvertretern betonten. "In der Kommission sorgen wir für völlige Transparenz über Lobbyisten, die mit uns sprechen. Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, wer auf die Rechtsetzung der EU einen Einfluss zu nehmen versucht. Jetzt ist es an der Zeit, dass sich Parlament, Rat und Kommission gemeinsam auf die Einführung eines verbindlichen Transparenzregisters einigen, wie von der Kommission vorgeschlagen", so der Erste Vizepräsident der Kommission, Trans Timmermans.
"Wir können das erreichen, wenn wir alle den einfachen Grundsatz anwenden, den die Kommission bereits jetzt umsetzt: Wenn ein Lobbyist nicht im Register eingetragen ist, dann wird er oder sie kein Treffen mit einem Kommissar, einem Europaabgeordneten oder der Ratspräsidentschaft bekommen." Er freue sich darauf, die Verhandlungen darüber so bald wie möglich zu beginnen, so Timmermans weiter in einer Erklärung.
Die Kommission hat im September 2016 ein verbindliches Transparenzregister für alle drei EU-Organe – Europäisches Parlament, Rat und Kommission – vorgeschlagen. Damit erfüllte sie eine der zentralen Zusagen, die die Juncker-Kommission in Bezug auf mehr Transparenz gegeben hat. Die Kommission selbst ist bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und erlaubt die Kontaktaufnahme mit ihren Entscheidungsträgern ausschließlich Interessenvertretern, die in ein öffentliches Transparenzregister eingetragen sind. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.09.17
Home & Newsletterlauf: 25.10.17
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Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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