Wer nimmt auf die Rechtsetzung der EU Einfluss?
Compliance in der Politik: Timmermans fordert Transparenzregister für Lobbyisten auch im Rat
Die Kommission hat bereits im September 2016 ein verbindliches Transparenzregister für alle drei EU-Organe – Europäisches Parlament, Rat und Kommission – vorgeschlagen
Die Europäische Kommission hofft auf einen baldigen Verhandlungsstart mit Europäischen Parlament und Rat über ein verbindliches Transparenzregister für alle EU-Organe.) fand ein erstes Treffen fand mit Vertretern der drei Institutionen statt, bei dem alle die Bedeutung von mehr Transparenz von Interessensvertretern betonten. "In der Kommission sorgen wir für völlige Transparenz über Lobbyisten, die mit uns sprechen. Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, wer auf die Rechtsetzung der EU einen Einfluss zu nehmen versucht. Jetzt ist es an der Zeit, dass sich Parlament, Rat und Kommission gemeinsam auf die Einführung eines verbindlichen Transparenzregisters einigen, wie von der Kommission vorgeschlagen", so der Erste Vizepräsident der Kommission, Trans Timmermans.
"Wir können das erreichen, wenn wir alle den einfachen Grundsatz anwenden, den die Kommission bereits jetzt umsetzt: Wenn ein Lobbyist nicht im Register eingetragen ist, dann wird er oder sie kein Treffen mit einem Kommissar, einem Europaabgeordneten oder der Ratspräsidentschaft bekommen." Er freue sich darauf, die Verhandlungen darüber so bald wie möglich zu beginnen, so Timmermans weiter in einer Erklärung.
Die Kommission hat im September 2016 ein verbindliches Transparenzregister für alle drei EU-Organe – Europäisches Parlament, Rat und Kommission – vorgeschlagen. Damit erfüllte sie eine der zentralen Zusagen, die die Juncker-Kommission in Bezug auf mehr Transparenz gegeben hat. Die Kommission selbst ist bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und erlaubt die Kontaktaufnahme mit ihren Entscheidungsträgern ausschließlich Interessenvertretern, die in ein öffentliches Transparenzregister eingetragen sind. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.09.17
Home & Newsletterlauf: 25.10.17
Meldungen: Europäische Kommission
-
Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
-
Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
-
Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
-
Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
-
Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.