Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Europäischer Datenraum für alle Arten von Daten


Digitaler Binnenmarkt: Verhandlungsführer der EU erzielen politische Einigung über freien Verkehr nicht personenbezogener Daten
Neue Vorschriften, die Datenlokalisierungsauflagen verbieten, bilden einen Rahmen, in dem Daten EU-weit gespeichert und verarbeitet werden können



Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben eine politische Einigung über neue Vorschriften erzielt, die die Speicherung und Verarbeitung von Daten überall in der EU ohne ungerechtfertigte Einschränkungen ermöglichen werden. Außerdem werden die neuen Vorschriften die Schaffung einer wettbewerbsfähigen Datenwirtschaft im digitalen Binnenmarkt unterstützen.

Hierzu erklärte Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident: "Datenlokalisierungsbeschränkungen sind Anzeichen für Protektionismus, der in einem Binnenmarkt fehl am Platz ist. Nach dem freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr haben wir mit dieser Einigung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten den nächsten Schritt getan, um technologische Innovationen und neue Geschäftsmodelle voranzubringen und einen europäischen Datenraum für alle Arten von Daten zu schaffen."

Die EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel, sagte: "Daten bilden das Rückgrat der digitalen Wirtschaft von heute. Dieser Vorschlag wird zum Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums beitragen. Die europäische Datenwirtschaft kann zu einem starken Wachstumsmotor werden, neue Arbeitsplätze schaffen und neue Geschäftsmodelle und Innovationsmöglichkeiten eröffnen. Mit dieser Einigung kommen wir der Vollendung des digitalen Binnenmarkts bis Ende 2018 wieder ein Stück näher."

Durch die neuen Vorschriften werden Hindernisse für den freien Datenverkehr beseitigt und die europäische Wirtschaft angekurbelt, sodass bis 2020 voraussichtlich ein Wachstum von bis zu 4 Prozent des BIP erreicht werden kann.

Die neuen Regeln werden
>> den freien Datenverkehr grenzüberschreitend gewährleisten: Die neuen Vorschriften, die Datenlokalisierungsauflagen verbieten, bilden einen Rahmen, in dem Daten EU-weit gespeichert und verarbeitet werden können. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission etwaige verbleibende oder geplante Datenlokalisierungsauflagen mitteilen, was nur in bestimmten Fällen der Verarbeitung von Daten des öffentlichen Sektors möglich ist. Da sich die Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten nicht auf personenbezogene Daten erstreckt, hat sie keine Auswirkungen auf die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung.

Die beiden Verordnungen werden jedoch zusammenwirken und den freien Verkehr von – personenbezogen und nicht personenbezogen – Daten ermöglichen, sodass ein einheitlicher europäischer Datenraum entsteht. Bei gemischten Datensätzen findet die Datenschutz-Grundverordnung, die den freien Verkehr personenbezogener Daten sicherstellt, auf den personenbezogenen Teil des Datensatzes Anwendung; für den nicht personenbezogenen Teil gilt der Grundsatz des freien Verkehrs nicht personenbezogener Daten.

>> die Verfügbarkeit von Daten für ordnungspolitische Kontrollzwecke gewährleisten: Behörden können zu Prüf- und Aufsichtszwecken auf Daten unabhängig davon zugreifen, wo in der EU sie gespeichert oder verarbeitet werden. Die Mitgliedstaaten können Sanktionen gegen Nutzer verhängen, die den Zugriff auf in einem anderen Mitgliedstaat gespeicherte Daten nicht ermöglichen.

>> die Schaffung von Verhaltenskodizes für Cloud-Dienste anregen, um den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern zu erleichtern. Dadurch wird der Markt für Cloud-Dienste flexibler und die Datendienste in der EU werden erschwinglicher.

Die vereinbarten Maßnahmen stehen mit den bestehenden Vorschriften für den freien Verkehr und die Übertragbarkeit personenbezogener Daten in der EU im Einklang.

Hintergrund
Im September 2017 stellte die Kommission als Teil der Rede zur Lage der Union von Präsident Jean-Claude Juncker einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten vor, mit dem das Potenzial der europäischen Datenwirtschaft voll ausgeschöpft werden soll. Dies wurde in der Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt als eine der zentralen Maßnahmen angekündigt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.07.18
Newsletterlauf: 30.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen