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Europäischer Datenraum für alle Arten von Daten


Digitaler Binnenmarkt: Verhandlungsführer der EU erzielen politische Einigung über freien Verkehr nicht personenbezogener Daten
Neue Vorschriften, die Datenlokalisierungsauflagen verbieten, bilden einen Rahmen, in dem Daten EU-weit gespeichert und verarbeitet werden können



Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben eine politische Einigung über neue Vorschriften erzielt, die die Speicherung und Verarbeitung von Daten überall in der EU ohne ungerechtfertigte Einschränkungen ermöglichen werden. Außerdem werden die neuen Vorschriften die Schaffung einer wettbewerbsfähigen Datenwirtschaft im digitalen Binnenmarkt unterstützen.

Hierzu erklärte Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident: "Datenlokalisierungsbeschränkungen sind Anzeichen für Protektionismus, der in einem Binnenmarkt fehl am Platz ist. Nach dem freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr haben wir mit dieser Einigung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten den nächsten Schritt getan, um technologische Innovationen und neue Geschäftsmodelle voranzubringen und einen europäischen Datenraum für alle Arten von Daten zu schaffen."

Die EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel, sagte: "Daten bilden das Rückgrat der digitalen Wirtschaft von heute. Dieser Vorschlag wird zum Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums beitragen. Die europäische Datenwirtschaft kann zu einem starken Wachstumsmotor werden, neue Arbeitsplätze schaffen und neue Geschäftsmodelle und Innovationsmöglichkeiten eröffnen. Mit dieser Einigung kommen wir der Vollendung des digitalen Binnenmarkts bis Ende 2018 wieder ein Stück näher."

Durch die neuen Vorschriften werden Hindernisse für den freien Datenverkehr beseitigt und die europäische Wirtschaft angekurbelt, sodass bis 2020 voraussichtlich ein Wachstum von bis zu 4 Prozent des BIP erreicht werden kann.

Die neuen Regeln werden
>> den freien Datenverkehr grenzüberschreitend gewährleisten: Die neuen Vorschriften, die Datenlokalisierungsauflagen verbieten, bilden einen Rahmen, in dem Daten EU-weit gespeichert und verarbeitet werden können. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission etwaige verbleibende oder geplante Datenlokalisierungsauflagen mitteilen, was nur in bestimmten Fällen der Verarbeitung von Daten des öffentlichen Sektors möglich ist. Da sich die Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten nicht auf personenbezogene Daten erstreckt, hat sie keine Auswirkungen auf die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung.

Die beiden Verordnungen werden jedoch zusammenwirken und den freien Verkehr von – personenbezogen und nicht personenbezogen – Daten ermöglichen, sodass ein einheitlicher europäischer Datenraum entsteht. Bei gemischten Datensätzen findet die Datenschutz-Grundverordnung, die den freien Verkehr personenbezogener Daten sicherstellt, auf den personenbezogenen Teil des Datensatzes Anwendung; für den nicht personenbezogenen Teil gilt der Grundsatz des freien Verkehrs nicht personenbezogener Daten.

>> die Verfügbarkeit von Daten für ordnungspolitische Kontrollzwecke gewährleisten: Behörden können zu Prüf- und Aufsichtszwecken auf Daten unabhängig davon zugreifen, wo in der EU sie gespeichert oder verarbeitet werden. Die Mitgliedstaaten können Sanktionen gegen Nutzer verhängen, die den Zugriff auf in einem anderen Mitgliedstaat gespeicherte Daten nicht ermöglichen.

>> die Schaffung von Verhaltenskodizes für Cloud-Dienste anregen, um den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern zu erleichtern. Dadurch wird der Markt für Cloud-Dienste flexibler und die Datendienste in der EU werden erschwinglicher.

Die vereinbarten Maßnahmen stehen mit den bestehenden Vorschriften für den freien Verkehr und die Übertragbarkeit personenbezogener Daten in der EU im Einklang.

Hintergrund
Im September 2017 stellte die Kommission als Teil der Rede zur Lage der Union von Präsident Jean-Claude Juncker einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten vor, mit dem das Potenzial der europäischen Datenwirtschaft voll ausgeschöpft werden soll. Dies wurde in der Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt als eine der zentralen Maßnahmen angekündigt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.07.18
Newsletterlauf: 30.07.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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