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Reduzierung der Zahl notleidender Kredite


Mitgliedstaaten einig beim Abbau der Risiken in der Bankenunion
Als Teil der Umsetzung des Aktionsplans des Rates zur Bekämpfung von NPLs in Europa umzusetzen, werden die neuen Maßnahmen die Entwicklung eines
Sekundärmarktes fördern, auf dem die Banken ihre NPLs an Kreditversicherer und Investoren verkaufen können



Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen den EU-Mitgliedstaaten erzielte Einigung über neue Regeln zum Abbau hoher Bestände an notleidenden Krediten, bei denen Schuldner in Zahlungsverzug geraten sind. Die Regeln sollen eine harmonisierte und weniger restriktive Regelung für Kreditnehmer und -dienstleister einführen und sehen die Entwicklung von Sekundärmärkten für den Verkauf notleidender Kredite unter Beibehaltung eines hohen Maßes an Kreditnehmerschutz vor.

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: "Die Einigung ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung der Zahl notleidender Kredite in Europa und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensektors. Ich rechne damit, dass die Diskussionen im Europäischen Parlament über die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen schnell vorankommen. Mit diesen Regeln werden wir die Wirtschafts- und Währungsunion weiter stärken können."

Notleindende Kredite (Non Performing Loans, NPLs) sind Kredite, bei denen der Kreditnehmer - entweder ein Unternehmen oder eine natürliche Person - einen Bankkredit nicht zurückzahlen kann. Als Teil der Umsetzung des Aktionsplans des Rates zur Bekämpfung von NPLs in Europa umzusetzen, werden die neuen Maßnahmen die Entwicklung eines Sekundärmarktes fördern, auf dem die Banken ihre NPLs an Kreditversicherer und Investoren verkaufen können. Dadurch tragen sie zu einem Abbau der hohen Bestände an NPLs in der EU bei, einem verbleibenden Altlastenrisiko aus der Finanzkrise. Dies ist für die Finanzstabilität der EU von wesentlicher Bedeutung und ein entscheidender Faktor für die Vollendung der Bankenunion.

Mit der Richtlinie soll auch sichergestellt werden, dass das gleiche Verbraucherschutzniveau aufrechterhalten wird, wenn ein Darlehen von einer Bank verkauft wird. Die Einigung ist zwar ein wichtiger Schritt nach vorn, aber leider sind die Fortschritte bei den ergänzenden Elementen der Richtlinie, die die Effizienz der Durchsetzungsregelungen erhöhen würden, langsamer geworden. Weitere Arbeiten und Diskussionen über diese Elemente werden erforderlich sein und sollten im nächsten Legislativzyklus vorrangig behandelt werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 31.05.19


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