Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Steuervermeidung auf globaler Ebene


Faire Besteuerung: Europäische Kommission bringt erste EU-Maßnahmen gegen gelistete nicht kooperative Steuergebiete auf den Weg
Den Leitlinien ist zu entnehmen, welche Rechtsvorschriften für EU-Mittel in Bezug auf Steuervermeidung und nicht kooperative Steuergebiete gelten



Die Europäische Kommission kommt ihrer Zusage nach, die gemeinsame EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete mit wirksamen Maßnahmen zu unterlegen. Die angenommenen Leitlinien sind der erste Schritt, um die Weiterleitung von EU-Mitteln über nicht kooperative Steuergebiete zu unterbinden. Sie sollen gewährleisten, dass EU-Mittel nicht versehentlich zur globalen Steuervermeidung beitragen. Mit den Leitlinien soll insbesondere dafür gesorgt werden, dass EU-Mittel für externe Entwicklung und Investitionen nicht über Einrichtungen in Ländern weitergeleitet werden können, die auf der gemeinsamen EU-Liste stehen. Die Liste wurde erstmals im Dezember 2017 vereinbart und veröffentlicht. Sie wird regelmäßig aktualisiert.

Mit den neuen Vorgaben sollen die Regeln für die Verwendung von EU-Mitteln durch internationale Finanzinstitutionen wie die Europäische Investitionsbank (EIB), Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen – einschließlich des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) – und andere geeignete Gegenparteien mit dem Ziel der EU, gegen Steuervermeidung auf globaler Ebene vorzugehen, in Einklang gebracht werden.

Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici erklärte: "Die EU-weite schwarze Liste von Steueroasen bildet den gegenwärtigen Stand ab. Weitere Länder werden hinzukommen, wenn sie ihre Zusagen zur Verbesserung ihrer Steuersysteme nicht einhalten. Die Kommission wird nicht zulassen, dass EU-Mittel zur globalen Steuervermeidung beitragen. Diese EU-weiten Gegenmaßnahmen sollen jenen Ländern als Mahnung dienen, denn sie zeigen, dass es der EU mit der Bekämpfung der globalen Steuervermeidung ernst ist."

Den Leitlinien ist zu entnehmen, welche Rechtsvorschriften für EU-Mittel in Bezug auf Steuervermeidung und nicht kooperative Steuergebiete gelten. Sie geben Auskunft, wie EU-Partner Projekte prüfen sollten, an denen Einrichtungen in von der EU als nicht kooperativ gelisteten Steuergebieten beteiligt sind. Die Prüfung erfolgt anhand einer Reihe von Kriterien, an denen sich das Steuervermeidungsrisiko in Bezug auf eine bestimmte Einrichtung ablesen lässt. Bevor beispielsweise Finanzmittel über eine Einrichtung bereitgestellt werden, sollte nachgewiesen werden, dass es stichhaltige wirtschaftliche Gründe dafür gibt, wie ein Projekt strukturiert ist, und dass die Gestaltungsmöglichkeiten eines Steuersystems oder Diskrepanzen zwischen zwei oder mehreren Steuersystemen nicht zur Verringerung der Steuerschuld genutzt werden.

Die neuen Leitlinien werden dafür sorgen, dass die Vorschriften einheitlich ausgelegt und angewandt werden. Um die Entwicklungspolitik der EU zu schützen, gilt eine Ausnahme für die Direktfinanzierung, wenn ein Projekt in einem gelisteten, nicht kooperativen Steuergebiet durchgeführt wird und nicht mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung in Zusammenhang steht.

Die Kommission fordert darüber hinaus internationale Finanzinstitutionen und andere an der Verwaltung des EU-Haushalts beteiligte Stellen auf, ihre internen Strategien für kooperationsunwillige Länder im Laufe des Jahres 2018 zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Strategien die seit Langem unternommenen Anstrengungen der EU zur Bekämpfung der Steuervermeidung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union widerspiegeln.

Hintergrund
Infolge der Mitteilung der Kommission über eine externe Strategie für effektive Besteuerung von Januar 2016 ist jetzt in vier Rechtsakten, die die Verwendung von EU-Mitteln durch Durchführungspartner betreffen, festgelegt (bzw. wird in Kürze festgelegt), dass mit EU-Mitteln keine Projekte gefördert werden dürfen, die zur Steuervermeidung beitragen. Durchführungspartner, wie internationale Finanzinstitutionen, Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen oder andere förderfähige Gegenparteien, die an der indirekten Verwaltung des EU-Haushalts beteiligt sind, müssen diese Anforderungen erfüllen, wenn sie EU-Mittel für ihre Investitionsvorhaben nutzen. Diese Anforderungen bieten einen soliden Rahmen, um sicherzustellen, dass die EU-Mittel gemäß den Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weitergeleitet werden. Dies gilt vor allem dann, wenn sie mit bestehenden Verboten zur Nutzung nicht kooperativer Steuergebiete und der Veröffentlichung der gemeinsamen EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete kombiniert werden.

Diese Mitteilung soll den betreffenden Organisationen dabei helfen, die Einhaltung der neuen Rechtsvorschriften zu gewährleisten, und ihnen gleichzeitig umfassendere Empfehlungen für die Einschätzung von Steuervermeidungsproblemen an die Hand geben.

Darüber hinaus hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, abgestimmte Sanktionen gegen die in der Liste aufgeführten Länder und Gebiete zu vereinbaren und auf nationaler Ebene anzuwenden. Die Mitgliedstaaten haben sich bereits auf eine Reihe von Gegenmaßnahmen verständigt, die sie gegenüber den gelisteten Ländern anwenden können, u. a. verstärkte Überwachung und Audits, Quellensteuern, besondere Dokumentationspflichten und Missbrauchsvorschriften. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen unterstützen, 2018 für die EU-Liste ein verbindlicheres, endgültiges Konzept für Sanktionen zu erarbeiten.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.04.18
Newsletterlauf: 17.05.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen