Ursprungserklärungen für alle Lebensmittel
Europäische Kommission registriert zwei neue Bürgerinitiativen zu Lebensmitteltransparenz und Betrugsbekämpfung
Das erklärte Ziel der geplanten Bürgerinitiative besteht darin, Ursprungserklärungen für alle Lebensmittel verbindlich zu machen, um Betrug zu verhindern, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und das Recht der Verbraucher auf Information zu garantieren
Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat beschlossen, zwei neue europäische Bürgerinitiativen zu registrieren: Die Bürgerinitiative "Eat original! Unmask your food" will Ursprungserklärungen für alle Lebensmittel verbindlich machen. Die Initiative "Stop fraud and abuse of EU funds" fordert verstärkte Kontrollen und strengere Sanktionen in den Mitgliedstaaten, die sich nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen, um die finanziellen Interessen der Union zu schützen.
Mit der Registrierung hat die Kommission lediglich bestätigt, dass die Bürgerinitiativen rechtlich zulässig sind. Ihren Inhalt hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geprüft. Die Organisatoren der Initiative haben nach der Registrierung ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.
Bürgerinitiative "Eat original! Unmask your food
Das erklärte Ziel der geplanten Bürgerinitiative besteht darin, Ursprungserklärungen für alle Lebensmittel verbindlich zu machen, um Betrug zu verhindern, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und das Recht der Verbraucher auf Information zu garantieren.
Nachdem die Registrierung am 2. Oktober 2018 in Kraft getreten ist, haben die Organisatoren der Initiative ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Sollte die Initiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Sie kann dann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommt oder nicht, muss dies aber in beiden Fällen begründen.
Bürgerinitiative "Stop fraud and abuse of EU funds"
Diese Bürgerinitiative fordert verstärkte Kontrollen und strengere Sanktionen in den Mitgliedstaaten, die sich nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen, um die finanziellen Interessen der Union zu schützen.
Nach dem Beschluss des Kollegiums dürfen Unterstützungsbekundungen unter der Voraussetzung gesammelt werden, dass damit Vorschläge unterstützt werden, bei denen keine Unterscheidung zwischen den Mitgliedstaaten allein aufgrund ihrer Beteiligung oder Nichtbeteiligung an der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgenommen wird. Dies ist darauf zurückzuführen, dass gemäß den Verträgen in Rechtsakten nicht allein danach zwischen den Mitgliedstaaten unterschieden werden darf, ob sie sich an einer verstärkten Zusammenarbeit beteiligen oder nicht. Eine solche Unterscheidung kann allerdings vorgenommen werden, wenn dies objektiv gerechtfertigt ist, falls etwa die finanziellen Interessen der Union in unterschiedlichem Maße geschützt sind.
Wenn die Registrierung am 27. September 2018 in Kraft getreten ist, haben die Organisatoren der Initiative ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Sollte die Initiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Sie kann sich dazu entschließen, der Aufforderung nachzukommen oder nicht, muss ihren Beschluss aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.
Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse einen Rechtsakt vorzulegen.
Laut der einschlägigen Verordnung muss eine Europäische Bürgerinitiative folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Die geplante Initiative darf nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, sie darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 06.11.18
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