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EU-Recht: Auch Deutschland ein Sünder


Umsetzung von Vorschriften für die technische Überwachung von Nutzfahrzeugen
Vertragsverletzungsverfahren im Januar: wichtigste Beschlüsse



Auch im Januar hat die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Gegen Deutschland hat die Europäische Kommission am 25.01.2018 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelnden Umsetzung von Vorschriften für die technische Überwachung von Nutzfahrzeugen verschärft. Zudem verklagt die Kommission Portugal und Irland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Umsetzung von EU-Naturschutzregeln.

Dänemark, Italien, die Niederlande, Polen und Portugal werden aufgefordert, die Rechtsvorschriften über die öffentliche Beschaffung von Verteidigungsgütern korrekt anzuwenden. Das sind die wichtigsten Beschlüsse der Kommission zu den Vertragsverletzungsverfahren im Januar.

Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gewährleistet werden. Die Kommission hat zudem beschlossen, 86 Verfahren einzustellen, bei denen die Probleme mit den Mitgliedstaaten gelöst wurden und keine weiteren Verfahrensschritte notwendig sind. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.01.18
Home & Newsletterlauf: 09.03.18



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    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

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  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

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