Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Flashspeicher für Unternehmensanwendungen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von SanDisk durch Western Digital
Auswirkungen der Übernahme auf den Wettbewerb trotz des relativ hohen gemeinsamen Marktanteils der beiden Unternehmen wettbewerbsrechtlich unbedenklich

(11.03.16) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Datenspeicher-Herstellerin SanDisk durch ihren Konkurrenten Western Digital nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben, nachdem sie zu der Schlussfolgerung gelangt war, dass das Vorhaben den Wettbewerb in Europa nicht beeinträchtigt. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Ich freue mich, dass diese mehrere Milliarden schwere Übernahme in einer schnell wachsenden Branche ohne Verzögerungen vonstatten gehen kann. Um das zu erreichen, haben wir das Vorhaben aus der strategisch wichtigen IT-Branche gemeinsam mit den US-Kartellbehörden zügig, aber sorgfältig geprüft, und sind dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass es weder im Einzelhandel noch auf dem Markt für Gewerbekunden nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb haben wird".

Die Untersuchung der Kommission
Western Digital und SanDisk sind Anbieter von Speicherprodukten wie Festplatten oder Halbleiter-Festplatten auf Grundlage der Flashspeicher-Technologie, die sowohl in Verbraucherelektronik als auch in Unternehmensanwendungen zum Einsatz kommen. Wie die Kommission feststellte, überschneiden sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen lediglich bei Flashspeicher-Geräten für Unternehmensanwendungen einschließlich Halbleiter-Festplatten.

Die Kommission hat deshalb die Auswirkungen der Übernahme auf den Wettbewerb in diesem Bereich untersucht und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass sie trotz des relativ hohen gemeinsamen Marktanteils der beiden Unternehmen wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Auf dem Markt sind mit Intel, Toshiba, Micron und Samsung weitere starke und fest etablierte Anbieter vertreten, die auch das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiter unter Wettbewerbsdruck setzen werden.

Die Kommission auch die vertikalen Verbindungen zwischen der Flashspeicher-Sparte von SanDisk und den nachgelagerten Märkten der Flashspeicher-Lösungen für Unternehmensanwendungen untersucht. Flashspeicher sind ein wichtiges Vorprodukt für Halbleiter-Festplatten und andere Flashspeicher-Lösungen. Hier gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Unternehmen nach dem Zusammenschluss nicht in der Lage sein wird, Wettbewerber am Zugang zu Flashspeicher-Kapazität zu hindern, und dass konkurrierende Flashspeicher-Hersteller weiterhin über eine ausreichende Kundenbasis verfügen würden. Ausschlaggebend für diese Schlussfolgerung war zum einen die begrenzte Präsenz von SanDisk auf dem vorgelagerten Markt der Flashspeicher-Produktion. Zum andern sind weiterhin mehrere Wettbewerber in der Produktion von Flashspeicher tätig und bieten Halbleiter-Festplatten und anderen Flashspeicher-Lösungen an.

Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben auch in diesem Bereich keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Die Kommission hat bei ihrer Untersuchung eng mit der US-Kartellbehörde Federal Trade Commission zusammengearbeitet.

Der Zusammenschluss war am 22. Dezember 2015 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet worden.

Unternehmen und Produkte
Western Digital produziert und vertreibt Festplattenlaufwerke, unter anderem zur Verwendung für PCs und Unterhaltungselektronik sowie für Cloud-Computing und Rechenzentren. Darüber hinaus stellt das Unternehmen Halbleiter-Festplatten für Unternehmensanwendungen auf der Grundlage der Flashspeicher-Technologie her.

SanDisk ist auf die Herstellung von Flashspeicher-Lösungen spezialisiert, darunter Festplatten-Laufwerke für Unternehmen und Privatkunden sowie Wechselspeicherkarten, USB-Speicherstifte und eingebettete Flash-Produkte für mobile Anwendungen und Unterhaltungselektronik.

Ein Festspeicherplatten-Laufwerk ist ein Speicher für digitale Informationen, bei dem für die Speicherung und Konsultation eine oder mehrere rotierende Metall- oder Glasscheiben mit Magnetoberfläche verwendet werden. Ein Lese-/Schreibkopf an einem Positionierungs-Mechanismus ermöglicht den Zugang zu den Daten der von einem Spindelmotor angetriebenen Scheibe.

Eine Flashspeicher-Halbleiter-Festplatte ist ein Speicher, auf dem digitale Daten mit Flashspeicher-Technologie gespeichert werden. Ein solcher Speicher enthält weder eine Scheibe noch einen Spindelmotor, um die Scheibe in Rotation zu versetzen, sondern verwendet stattdessen Baugruppen integrierter Schaltkreise, um Daten dauerhaft zu speichern. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen