Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren
Zollrechts-Compliance: EU und USA vereinbaren gegenseitige Anerkennung ihrer "vertrauenswürdigen Händler"
Gegenseitige Anerkennung von Handelspartnerschaften ist ein sehr wichtiger Schritt zur Verbesserung des Schutzes der Bürger vor Terroranschlägen
(14.05.12) - In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.
Zurzeit gibt es etwa fünftausend Unternehmen, die in der EU als zugelassene Wirtschaftsbeteiligte anerkannt sind, eine Zahl die von Jahr zu Jahr steigt. Die EU und die USA sind strategische Handelspartner mit Ein- und Ausfuhren im Wert von fast 500 Mrd. EUR im Jahr 2011. Das Abkommen wird die Handelsmöglichkeiten weiter verbessern und dazu beitragen, dass der Warenverkehr zwischen beiden Seiten reibungslos verläuft, ohne dass die auf beiden Seiten des Atlantiks geltenden hohen Sicherheitsnormen beeinträchtigt werden. Die Umsetzung des gemeinsamen Abkommens beginnt am 1. Juli 2012.
Kommissar Šemeta erklärte: "Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA. In einer Zeit, in der die Unternehmen soviel Unterstützung wie irgend möglich benötigen, wird dieses Abkommen dazu führen, dass für viele transatlantisch tätige Händler die Geschäfte leichter und kostengünstiger werden. Es wird außerdem dazu beitragen, dass die Sicherheitskontrollen für Handelswaren zielgerichteter und effektiver ablaufen und damit der durch den Zoll gewährleistete Schutz jedes einzelnen Bürgers weiter verbessert wird."
Mit diesem Abkommen erkennen die EU und die USA gegenseitig ihre sicherheitszertifizierten Wirtschaftsbeteiligten an. Anerkannten Wirtschaftsbeteiligten aus der EU werden bei der Ausfuhr in den US-Markt Vergünstigungen gewährt und im Gegenzug gelten für zertifizierte Mitglieder der US Customs-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT) günstige Bedingungen bei der Einfuhr in die EU.
Die gegenseitige Anerkennung von Handelspartnerschaftsprogrammen verhindert die weitere Verbreitung inkompatibler Normen und fördert die weltweite Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren.
Hintergrund
In den vergangenen zehn Jahren hat der Welthandel stark zugenommen. Die Beförderungskette und das Logistiksystem für das weltweit vertriebene Frachtgut werden immer komplexer. Das zwingt die Zollverwaltungen dazu, ihre Instrumente zur Kontrolle und Steuerung der internationalen Warenbewegungen besser an die Sicherheits- und Betrugsrisiken anzupassen.
Seit 2008 können europäische Unternehmen den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beantragen, um leichter von zollrechtlichen Vereinfachungen zu profitieren oder in Bezug auf die Erfüllung der EU-Sicherheitsanforderungen begünstigt zu werden. Den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erhalten auf EU-Ebene sichere und zuverlässige Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind. Das heißt, dass diese Unternehmen hohen Sicherheitsnormen genügen und sich regelkonform verhalten, wodurch sie bei der Zollkontrolle als sehr vertrauenswürdige Handelspartner gelten. Dadurch sind weniger Warenkontrollen nötig und die formalen Zollverfahren schneller erledigt. Das kommt wiederum den Unternehmen zugute, da die Waren schneller von einem Bestimmungsort zum anderen befördert werden können und die Beförderungskosten sinken. Auch die Zollverwaltungen der EU profitieren davon, da sie sich auf die Kontrolle hochriskanter Transaktionen konzentrieren können.
Die gegenseitige Anerkennung von Handelspartnerschaften ist ein sehr wichtiger Schritt zur Verbesserung des Schutzes der Bürger vor Terroranschlägen. Gleichzeitig führt die gegenseitige Anerkennung als zuverlässige Handelspartner auch zu effektiveren Containerinspektionen und wichtigen Kosteneinsparungen für die Unternehmen, insbesondere KMU.
Die EU ist daran interessiert, dass ihre weltweit wichtigsten Handelspartner den Status des zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten anerkennen, um den internationalen Handel künftig noch mehr zu erleichtern und zu schützen. Die Schweiz, Norwegen und Japan haben die EU-Zertifizierung in wechselseitigen Abkommen bereits anerkannt. Über ein ähnliches Abkommen wird zurzeit mit China verhandelt.
Bei den Verhandlungen zur gegenseitigen Anerkennung zwischen der EU und den USA hat der Transatlantische Wirtschaftsrat wichtige politische Unterstützung geleistet. In seiner Sitzung im November 2011 wurde ein Durchbruch erzielt, als die Kommission und das US-Ministerium für Heimatschutz (US Department of Homeland Security) mitteilten, dass die Vorbereitung der gegenseitigen Anerkennung abgeschlossen sei. Der Transatlantische Wirtschaftsrat ist die zentrale politische Plattform für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA zu einer Vielzahl von wichtigen rechtlichen und strategischen Fragen, mit der Absicht Handel und Investitionen sowie letztlich Wachstum und Beschäftigung zu fördern.
Nähere Informationen zum Konzept der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten siehe:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/policy_issues/customs_security/aeo/index_de.htm
http://ec.europa.eu/ecip/security_amendment/who_is_concerned/index_en.htm
http://ec.europa.eu/avservices/video/player.cfm?ref=I073073
(Europäische Kommission: ra)
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