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Überprüfung von Gesundheitsschutz & Sicherheit


Die Gesetzesgeber verhandeln bezüglich Richtlinien zu Arbeitnehmersicherheit und Gesundheitsschutz
Die Richtlinien, die aktualisiert werden sollen, enthalten Verweise auf EU-Rechtsakte bezüglich Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen

(16.12.13) - Am 13. November 2013 beauftragte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (Coreper I) in Brüssel das präsidierende Litauen, informelle dreiseitige Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung der Hinweise und Termine von drei EU-Richtlinien, damit diese mit den geltenden EU-Rechtsakten zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen abgestimmt werden können.

Die Korrekturen werde die Wirksamkeit weiterer Systeme für Arbeiterschutz und Gesundheit gewährleisten und dabei helfen, die Arbeitsnehmergesundheit zu schützen und ihren Schutz zu garantieren, soweit dies mit der Gefahr der Einwirkung chemischer Stoffe am Arbeitsplatz in Zusammenhang steht.

Botschafter Arūnas Vinčiūnas als Ausschussvorsitzender unterstrich, dass die fünf Richtlinien in Anbetracht des ständigen technischen Fortschrittes regelmäßig überprüft werden müssten, um Eindeutigkeit der Gesetzgebung sowie einen angemessenen Schutz der Arbeiter und ihrer Gesundheit an Arbeitsplätzen mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu gewährleisten.

"Es ist wichtig, hohe Standards bei der Überprüfung von Gesundheitsschutz und Sicherheit nicht als Einschränkungen aufzufassen", sagte der Botschafter.

Die Richtlinien, die aktualisiert werden sollen, enthalten Verweise auf EU-Rechtsakte bezüglich Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen. Diese Verweise und Begriffe wurden mit Verabschiedung der Verordnung Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen obsolet. Die Verordnung implementiert ein neues System für Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in der EU, das von dem auf internationaler Ebene öffentlich vereinbarten System zur Einstufung von Stoffen und Gemischen (GHS) unterstützt wird.

Am 26. Februar 2013 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats vorgelegt, welche die Richtlinien des Rats 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG, 98/24/EG sowie die Verordnung 2004/37(EG) des Europäischen Parlaments und des Parlaments zum Teil ändert. Die neue Richtlinie soll die erwähnten Richtlinien deswegen teilweise ändern, damit sie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen entsprechen.

In den Richtlinien Nr. 92/58/EWG (Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz), Nr. 92/85/EWG (über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz), 94/33/EG (über den Jugendarbeitsschutz), 98/24/EG (zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit), 2004/37/EG (über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene) des Rats enthalten Begriffe und Verweise auf frühere Rechtsakte zur Einstufung und Kennzeichnung. Um sie mit dem in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegten neuen System abzustimmen, ist ihre teilweise Änderung erforderlich.

Der Rat hat mit der Untersuchung dieses Gesetzgebungsvorschlags im Mai 2013 begonnen. Der Ausschuss für Beschäftigung und Soziales (EMPL) des Europäischen Parlaments hat zu den Änderungen des Textes am 26. September 2013 abgestimmt. (Europäische Kommission: ra)


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