Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Kommission genehmigt Übernahme der Fortis


Fusionskontrolle: Horizontale Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der BNP Paribas und von FCF gering
Kommission kam zum Schluss, dass die Übernahme weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum noch in einem wesentlichen Teil davon den wirksamen Wettbewerb erheblich beeinträchtigen würde

(19.09.11) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Übernahme der Fortis Commercial Finance Holding (FCF), eines in mehreren EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Factoring tätigen Unternehmens, durch die BNP Paribas genehmigt. Die Prüfung des Geschäfts ergab, dass die horizontalen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der BNP Paribas und von FCF gering sind und dass das zusammengeschlossene Unternehmen bei allen betroffenen Produkten und auf allen betroffenen nationalen Märkten nach wie vor mehrere leistungs- und wettbewerbsfähige Konkurrenten mit erheblichen Marktanteilen haben wird.

Beim Factoring werden Forderungen von Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen (d. h. Rechnungen) erworben. Dadurch steigt die Liquidität dieser Unternehmen gegenüber deren Verbindlichkeiten.

Die geplante Übernahme, die der Kommission am 4. August mitgeteilt wurde, kommt letztlich der Rückführung der belgischen Anteile am Fortis-Factoring-Geschäft gleich, die aufgrund der Konstruktion der Fortis-Gruppe zum Zeitpunkt ihrer Aufspaltung zusammen mit einigen Geschäftstätigkeiten relativ geringer Bedeutung in anderen Mitgliedstaaten unter die Kontrolle des niederländischen Staates gelangten.

FCF ist in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten und einigen Drittländern im Factoring tätig, dabei besonders stark in Belgien, da es ursprünglich Teil der Fortis-Bankengruppe war. BNP Paribas, eine internationale Bankengruppe mit Sitz in Frankreich, bietet in einigen Mitgliedstaaten ähnliche Dienstleistungen an, ist jedoch in Belgien nicht in bedeutendem Maße vertreten. Dort hat die Gruppe diese Geschäftssparte bisher im Rahmen von Übergangsvereinbarungen, die nach der Aufspaltung von Fortis getroffen wurden, im Allgemeinen FCF überlassen. Die niederländischen Anteile an FCF werden nicht in die geplante Übernahme einbezogen, sondern abgetrennt und verbleiben bei ihrer derzeitigen Eigentümerin, der ABN Amro Bank.

Nach sorgfältiger Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil davon den wirksamen Wettbewerb erheblich beeinträchtigen würde, und genehmigte daher den Zusammenschluss.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die geplante Übernahme von FCF nicht den Verpflichtungen der BNP Paribas im Rahmen der Entscheidung von 2009 über die Beihilfen Belgiens und Luxemburgs für die Fortis Bank entgegensteht. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen