Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Kommission genehmigt Übernahme der Fortis


Fusionskontrolle: Horizontale Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der BNP Paribas und von FCF gering
Kommission kam zum Schluss, dass die Übernahme weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum noch in einem wesentlichen Teil davon den wirksamen Wettbewerb erheblich beeinträchtigen würde

(19.09.11) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Übernahme der Fortis Commercial Finance Holding (FCF), eines in mehreren EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Factoring tätigen Unternehmens, durch die BNP Paribas genehmigt. Die Prüfung des Geschäfts ergab, dass die horizontalen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der BNP Paribas und von FCF gering sind und dass das zusammengeschlossene Unternehmen bei allen betroffenen Produkten und auf allen betroffenen nationalen Märkten nach wie vor mehrere leistungs- und wettbewerbsfähige Konkurrenten mit erheblichen Marktanteilen haben wird.

Beim Factoring werden Forderungen von Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen (d. h. Rechnungen) erworben. Dadurch steigt die Liquidität dieser Unternehmen gegenüber deren Verbindlichkeiten.

Die geplante Übernahme, die der Kommission am 4. August mitgeteilt wurde, kommt letztlich der Rückführung der belgischen Anteile am Fortis-Factoring-Geschäft gleich, die aufgrund der Konstruktion der Fortis-Gruppe zum Zeitpunkt ihrer Aufspaltung zusammen mit einigen Geschäftstätigkeiten relativ geringer Bedeutung in anderen Mitgliedstaaten unter die Kontrolle des niederländischen Staates gelangten.

FCF ist in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten und einigen Drittländern im Factoring tätig, dabei besonders stark in Belgien, da es ursprünglich Teil der Fortis-Bankengruppe war. BNP Paribas, eine internationale Bankengruppe mit Sitz in Frankreich, bietet in einigen Mitgliedstaaten ähnliche Dienstleistungen an, ist jedoch in Belgien nicht in bedeutendem Maße vertreten. Dort hat die Gruppe diese Geschäftssparte bisher im Rahmen von Übergangsvereinbarungen, die nach der Aufspaltung von Fortis getroffen wurden, im Allgemeinen FCF überlassen. Die niederländischen Anteile an FCF werden nicht in die geplante Übernahme einbezogen, sondern abgetrennt und verbleiben bei ihrer derzeitigen Eigentümerin, der ABN Amro Bank.

Nach sorgfältiger Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil davon den wirksamen Wettbewerb erheblich beeinträchtigen würde, und genehmigte daher den Zusammenschluss.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die geplante Übernahme von FCF nicht den Verpflichtungen der BNP Paribas im Rahmen der Entscheidung von 2009 über die Beihilfen Belgiens und Luxemburgs für die Fortis Bank entgegensteht. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen