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Mit langfristigem Risikokapital erfolgreicher


Neue EU-Kapitalbeschaffungsvorschriften: Mehr Risikokapital und leichterer Kreditzugang für KMU
Das Konzept: Wenn die festgesetzten Anforderungen erfüllt sind, können sich alle qualifizierten Fondsverwalter ihr Kapital unter der Bezeichnung "Europäischer Risikokapitalfonds" in der gesamten EU beschaffen


(20.12.11) - Der Zugang zu Finanzierungsmitteln ist unverzichtbar, wenn es darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen zu steigern. Aber im Umfeld der gegenwärtigen Krise, in der den Unternehmen der Realwirtschaft immer weniger Geld geliehen wird, haben es solche Unternehmen immer schwerer, Kredite zu bekommen. Aus diesem Grund legt die Europäische Kommission nun eine Strategie zur Förderung des Kapitalzugangs für KMU mit einem EU-Aktionsplan vor, der auch eine größere finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt und von der Europäischen Investitionsbank vorsieht, und schlägt eine Verordnung zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Vermarktung von Risikokapitalfonds vor.

Die neue Verordnung wird Risikokapitalgebern europaweit die Kapitalbeschaffung zugunsten neu gegründeter Unternehmen erleichtern. Das Konzept ist einfach: Wenn die festgesetzten Anforderungen erfüllt sind, können sich alle qualifizierten Fondsverwalter ihr Kapital unter der Bezeichnung "Europäischer Risikokapitalfonds" in der gesamten EU beschaffen. Sie müssen dann nicht mehr die komplizierten und in den einzelnen Mitgliedstaaten auch noch unterschiedlichen Anforderungen erfüllen. Dank der Einführung einheitlicher Vorschriften können Risikokapitalfonds potenziell mehr Kapital einsammeln und größer werden.

Zusätzlich zu den in der letzten Woche vorgestellten Maßnahmen, die auch neue Finanzierungsbürgschaften in Höhe von 1,4 Milliarden EUR im Rahmen des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME 2014–2020) umfassen, wird die Europäische Investitionsbank ihr KMU-Darlehensprogramm zügig fortführen, und zwar fast auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2011 (10 Mrd. EUR).

Antonio Tajani, der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission erklärte dazu: "Die Erleichterung der Zugangs der KMU zu Finanzierungsmitteln hat bei der Überwindung der Krise oberste Priorität. Unser Aktionsplan verdeutlicht, dass Europa alles tut, um den Kapitalzugang für die KMU zu verbessern. Wir wollen unsere EU-Finanzierungsinstrumente für KMU stärken und diesen den Zugang zu den Finanzmärkten erleichtern."

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte dazu: "Wir brauchen mehr Risikokapital in Europa. Wenn wir den Unternehmen helfen, innovativer und wettbewerbsfähiger zu werden, dann wird auch Risikokapital zum Aufbau der europäischen Unternehmen der Zukunft beitragen. Damit sie die vielversprechendsten Start-ups unterstützen können, müssen Risikokapitalfonds größer werden und ihre Investitionen diversifizieren. Die Vorschläge werden dabei helfen, diesen neuen Markt aufzubauen."

KMU-Aktionsplan
Der wirtschaftliche Erfolg Europas hängt weitgehend ab vom Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die ihr Potenzial ausschöpfen. Die KMU erwirtschaften mehr als die Hälfte der gesamten Wertschöpfung in der Nicht-Finanzwirtschaft und haben in den letzten 5 Jahren 80 % aller neuen Arbeitsplätze in Europa geschaffen. Die Europäische Kommission präsentiert nun in einem Aktionsplan ihre verschiedenen Maßnahmen, mit denen sie für die 23 Millionen KMU in Europa den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern und einen bedeutenden Beitrag zum Wachstum leisten will. Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften und anderen Maßnahmen dienen der Aufrechterhaltung des Kreditflusses in die KMU und der Verbesserung ihres Zugangs zu den Kapitalmärkten, indem einerseits die Sichtbarkeit der KMU-Märkte und KMU-Anteile für Anleger erhöht wird und andererseits Regulierungs- und Verwaltungslasten verringert werden.

Risikokapital für KMU
Risikokapital zur frühen Finanzierung neu gegründeter Unternehmen ist eine wichtige Art der langfristigen Investition in junge und innovative KMU. Diese Investitionsform hat aber wegen der geringen Größe der Fonds und der kleinen Kapitalmenge, die sie bereitstellen können, bislang keine größere Rolle bei der Anfangsfinanzierung spielen können. Deshalb müssen sich KMU auch weiterhin vor allem durch kurzfristige Bankdarlehen finanzieren. Im Umfeld der gegenwärtigen Krise, in der den Unternehmen der Realwirtschaft immer weniger Geld geliehen wird, kann es für solche Unternehmen sehr schwer sein, derartige Darlehen zu bekommen.

Wie die der Kommission vorliegenden Unterlagen zeigen, sind Unternehmen mit langfristigen Risikokapitalgebern erfolgreicher als Unternehmen, die sich durch kurzfristige Bankkredite finanzieren müssen. Üblicherweise wird dies auf die strenge Prüfung zurückgeführt, die ein Risikokapitalgeber durchführt, bevor er in ein Unternehmen investiert. Der durchschnittliche europäische Risikokapitalfonds ist aber klein und liegt weit unter der optimalen Größe, die für eine diversifizierte Investitionsstrategie erforderlich wäre, um zu einzelnen Unternehmen einen zweckmäßigen Kapitalbeitrag leisten und damit eine reale Wirkung erzielen zu können. Während ein durchschnittlicher Risikokapitalfonds in der Europäischen Union ein Volumen von ungefähr 60 Millionen EUR hat, kommt ein US-amerikanischer Fonds im Durchschnitt auf ein Kapitalvolumen von 130 Millionen EUR. Wirtschaftsstudien belegen, dass Risikokapitalfonds erst ab einer Größe von ungefähr 280 Millionen EUR einen entscheidenden Einfluss auf die Branchen, in die sie investieren, ausüben können. Überdies investierten US-amerikanische Risikokapitalfonds im Durchschnitt etwa 4 Millionen EUR in jedes Unternehmen, wogegen europäische Fonds lediglich auf Investitionen von durchschnittlich 2 Million EUR pro Unternehmen kommen. In den USA beliefen sich frühzeitige Beteiligungsinvestitionen im Durchschnitt auf 2,2 Millionen EUR pro Unternehmen, während solche frühen Kapitalbeteiligungen in der EU bei nur durchschnittlich 400 000 EUR pro Unternehmen lagen.

Größere Risikokapitalfonds können wiederum mehr Kapital für einzelne Unternehmen bereitstellen und sich zudem auf bestimmte Sektoren spezialisieren, z. B. auf die Informationstechnologie, Biotechnologie oder Gesundheitsfürsorge. Dies dürfte dann den KMU helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den globalen Märkten zu verbessern.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/finance/index_en.htm

Kernpunkte des Vorschlags zum Risikokapital:
Der Vorschlag sieht die Schaffung eines einheitlichen "gemeinsamen Regelwerks" für die Vermarktung von Fonds unter der Bezeichnung "Europäischer Risikokapitalfonds" vor. Ein "Europäischer Risikokapitalfonds" muss drei wesentliche Anforderungen erfüllen:
1. Er investiert 70 Prozent des von den Anlegern eingezahlten Kapitals in KMU.
2. Er stellt Beteiligungs- oder Quasi-Beteiligungskapital für diese KMU bereit ("frisches Eigenkapital").
3. Er verzichtet auf jegliche Hebelwirkung (d. h. der Fonds investiert nicht mehr Kapital, als die Anleger eingezahlt haben, darf sich also selbst nicht verschulden).
Alle Fonds, die diese Bezeichnung verwenden, müssen die einheitlichen Vorschriften und Qualitätsstandards einhalten (auch Offenlegung gegenüber den Anlegern und operative Anforderungen), wenn sie sich in ganz Europa Kapital beschaffen. Das "einheitliche Regelwerk" wird dafür sorgen, dass die Anleger genau wissen, was sie bekommen, wenn sie ihr Geld in einem Europäischen Risikokapitalfonds anlegen.

Der Vorschlag schafft ein einheitliches Konzept für die Klassifizierung der Anleger, die Kapital in einen "Europäischen Risikokapitalfonds" investieren dürfen. Zulässig sind demnach professionelle Anleger im Sinne der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID-Richtlinie, siehe IP/04/546) und bestimmte andere traditionelle Risikokapitalanleger, z. B. besonders begüterte Privatpersonen oder Privatinvestoren ("Business Angels"). Dank einheitlicher Regeln für Risikokapitalanleger wird es möglich sein, die Vermarktung genau auf diese Art von Anlegern auszurichten.

Die Verordnung bietet allen Verwaltern qualifizierter Risikokapitalfonds die Möglichkeit einen "Europäischen Vertriebspass" zu erlangen, der in der gesamten EU den Weg zu den zulässigen Anlegern öffnet. Dies bedeutet eine spürbare Verbesserung gegenüber den bestehenden Kapitalverwaltungsvorschriften, insbesondere der Richtlinie von 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD-Richtlinie), denn der derzeit vorhandene Pass gemäß AIFMD-Richtlinie gilt nur für Fondsverwalter mit einem verwalteten Fondskapital von mehr als 500 Millionen EUR. Überdies bezieht sich der durch die Vorschriften der AIFMD-Richtlinie geschaffene Rechtsrahmen in erster Linie auf Hedgefonds und private Kapitalanlagegesellschaften, eignet sich jedoch weniger für typische Risikokapitalfonds, weshalb diese nun eigene, maßgeschneiderte Rahmenbedingungen bekommen sollen.

Nächste Schritte:
Der Vorschlag zum Risikokapital wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat (d. h. den Mitgliedstaaten) zur Beratung und Verabschiedung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/internal_market/investment/venture_capital_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


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