Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Minderheitsbeteiligung an Behr aufstocken


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Erwerb einer Kontrollbeteiligung an Behr durch Mahle
Der gemeinsame Marktanteil von Behr und Mahle bleibt gering und auf dem Markt wird weiterhin eine Reihe anderer glaubwürdiger Anbieter präsent sein


(04.07.11) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb einer Kontrollbeteiligung an Behr durch Mahle nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen sind deutsche Hersteller von Kraftfahrzeug- und Motorenkomponenten. Die Prüfung durch die Kommission ergab, dass der gemeinsame Marktanteil von Behr und Mahle gering bleibt und auf dem Markt weiterhin eine Reihe anderer glaubwürdiger Anbieter präsent sein wird.

Im Rahmen des Vorhabens würde Mahle ihre derzeitige Minderheitsbeteiligung an Behr aufstocken, um gemeinsam mit der Familie Behr als derzeitigem Eigentümer von Behr die Kontrolle auszuüben. Das Vorhaben wurde am 17. Mai 2011 bei der Kommission angemeldet.

Die Geschäftstätigkeiten beider Unternehmen überschneiden sich bei einem Produkt, und zwar Öl-Wasser-Wärmetauscher für On-highway-Anwendungen. Jedoch zeigte die Prüfung der Kommission, dass der gemeinsame Anteil von Behr und Mahle an diesem Markt gering ist und Kunden auch weiterhin in der Lage wären, Öl-Wasser-Wärmetauscher von anderen Anbietern auf dem Markt zu beziehen.

Thermostate und Öl-Wasser-Wärmetauscher (von Behr) werden u. a. in (von Mahle hergestellten) Ölfiltermodulen eingesetzt. Wie die Prüfung der Kommission ergab, wird es für die Endkunden jedoch auch nach der Übernahme noch ausreichend Bezugsquellen für diese Produkte geben.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Mahle ist weltweit in der Entwicklung, der Herstellung und im Verkauf von Komponenten und Systemen für die Kraftfahrzeug- und Motorenindustrie tätig. Das Unternehmen zählt zu den weltweit führenden Anbietern von Kolbensystemen, Zylinderkomponenten, Ventiltriebsystemen sowie Luft- und Flüssigkeitmanagement-Systemen.

Behr ist in der Herstellung und im Vertrieb von Grundausstattungsteilen für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge tätig, wie insbesondere Komponenten und Komplettsysteme für die Motorkühlung und Klimatisierung von Kraftfahrzeugen. Mehrheitseigentümer von Behr ist derzeit die Familie Behr, die das Unternehmen kontrolliert. Mahle hält eine Minderheitsbeteiligung an Behr.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission wurde 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission zu verhindern, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer routinemäßigen Überprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft in einer ersten vorläufigen Prüfung genehmigt (Phase I) oder eine eingehende Prüfung einleitet (Phase 2).

Eine nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6183
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen