Kampf gegen Holz aus legalem Einschlag
Abkommen zur Verhinderung der Einfuhr illegal geschlagenen Holzes aus der Zentralafrikanischen Republik in die EU und zur Förderung der Holzwirtschaft des Landes
Ein System zur Gewährleistung der Legalität der Holzproduktion einrichten - Verbesserung der rechtlichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen für den Holzhandel
(09.12.11) - Nach dem unterzeichneten Freiwilligen Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und der Zentralafrikanischen Republik muss spätestens ab 2014 für alle für die EU bestimmten Holzladungen aus der Zentralafrikanischen Republik eine Genehmigung erteilt werden, mit der bestätigt wird, dass das Holz aus legalem Einschlag stammt.
Das Abkommen gibt den europäischen Verbrauchern damit die Gewissheit, dass aus der Zentralafrikanischen Republik eingeführte Holzerzeugnisse wie Möbel und Hackschnitzel für die Biokraftstoffproduktion legalen Ursprungs sind. Das Abkommen ist dem entschlossenen Engagement beider Seiten zu verdanken, den illegalen Holzeinschlag zu stoppen und den Holzhandel transparenter zu machen. Neben der Gewährleistung der Legalität der Holzausfuhren dient das Abkommen auch zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung der Waldressourcen des Landes.
EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs erklärte: "Das unterzeichnete Abkommen ist für die Zentralafrikanische Republik ein wichtiger Schritt hin zur Verbesserung der rechtlichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen für den Holzhandel". Er fügte hinzu: "Außerdem trägt das Abkommen durch Unterstützung der Holzindustrie, die der wichtigste private Arbeitgeber des Landes ist, auch unmittelbar zur Armutsminderung bei".
Emmanuel Bizot, Minister für Wasser, Forsten, Fischerei, Jagd und Umwelt der Zentralafrikanischen Republik, erklärte: "Wir freuen uns über die Unterzeichnung dieses Freiwilligen Partnerschaftsabkommens, denn es ist Ausdruck des Engagements sowohl der Europäischen Union als auch der Zentralafrikanischen Republik für die nachhaltige Bewirtschaftung und Verwaltung der Wälder. Dies trägt nicht nur zur Bewältigung des Klimawandels bei, sondern auch durch die Entwicklung von Umweltdienstleistungen zur Förderung des Handels and damit zur Verbesserung der Existenzgrundlagen im und vom Wald lebender Gemeinschaften."
Für die Zentralafrikanische Republik, die zu 31 Prozent von Tropenwäldern bedeckt ist, ist die Holzwirtschaft in Bezug auf das BIP der drittwichtigste und im Hinblick auf Ausfuhren und Staatseinnahmen sogar der zweitwichtigste Sektor. Auf die Holzwirtschaft, die auch der größte privatwirtschaftliche Arbeitgeber des Landes ist, entfallen 4 Prozent des BIP und 40 Prozent der gesamten Exporterlöse.
Auf der Grundlage des Abkommens, in dessen Ausarbeitung auch lokale Akteure wie Holzunternehmen und NRO einbezogen wurden, will die Zentralafrikanische Republik ein System zur Gewährleistung der Legalität der Holzproduktion einrichten. Es soll für alle Holzprodukte gelten, die in der EU, aber auch auf dem heimischen Markt und auf Nicht-EU-Märkten verkauft werden. Im Gegenzug garantiert die Europäische Union für alle aus der Zentralafrikanischen Republik stammenden Holzprodukte unbeschränkten Zugang zu ihrem Markt. Dieses strenge Kontrollsystem wird es der Zentralafrikanischen Republik ermöglichen, die illegale Abholzung und die Umweltzerstörung zu stoppen, die zum Klimawandel beitragen.
Hintergrund
Bei der Zentralafrikanischen Republik handelt es um ein Land ohne Meereszugang, das zu den 22 ärmsten Ländern der Welt zählt – 62 Prozent der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze (1,25 USD/Tag).
Das Abkommen wird zur Erhaltung sowohl der Tropenwälder des Landes als auch der dringend benötigten Arbeitsplätze in der Holzindustrie beitragen. Derzeit wird vom Gesamtwaldbestand (3,6 Mio. ha) eine Fläche von rund 1,8 Mio. ha von 11 Holzunternehmen kommerziell genutzt. Durch Förderung der Einhaltung von Recht und Gesetz in verschiedenen Bereichen, einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Bereiche, wird das Abkommen auch die Gemeindeentwicklung unterstützen. So wird das Legalitätssicherungssystem die Behörden des Landes besser in die Lage versetzen, die Steuereinnahmen zu kontrollieren und die Einhaltung des Arbeitsrechts sicherzustellen. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer wird eingesetzt werden, um die Funktionsfähigkeit des Systems zu prüfen.
Nach Ghana, Kamerun, der Republik Kongo und Liberia ist die Zentralafrikanische Republik nun das fünfte Land, das ein Freiwilliges Partnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet.
Weitere Informationen über die Initiative "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor":
http://www.euflegt.efi.int/portal/
(Europäische Kommission: ra)
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